Kann ich 1 Jahr lang Teilzeit arbeiten unter 18 jahren?
Hallo ich mache dieses Jahr mein Abschluss ich bin 17 Jahre alt und möchte wissen ob ich das nächste Jahr teilzeit arbeiten kann weil ich keine ausbildung gefunden habe und für übetnäcjstes Jahr eine Suche. Würde ich da Probleme kriegen weil ich keine Berufsschule besuche oder is das okay? Danke für die hilfe
5 Antworten
Und als 17-jährige/r bist Du in den meisten Bundesländern noch schulpflichtig :
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)
Das wäre somit vorrangig zu klären.
Wenn du deine Schulpflicht absolviert hast solltest du keine Probleme kriegen. Würde dir aber empfehlen auf Vollzeit arbeiten zu gehen wenn du dich nicht weiterbilden willst. So kannst du dir nach diesem Jahr Sachen wie Führerschein und Auto easy leisten. Aber das musst du für dich entscheiden, wünsche dir viel Erfolg!
Der Fragesteller hat ja auch für nächstes Jahr gefragt.
Ich ging vom Schuljahr aus... Aber das kann man natürlich so oder so interpretieren.
Wenn du den Realschulabschluss hast, ist die Schulpflicht erfüllt und du kannst arbeiten was du willst und wie du willst im Rahmen des Jugendschutz! Trotzdem würde ich weiter suchen, den irgendwo springt jemand von der Ausbildung ab oder tritt diese nicht an und noch werden auch Azubis gesucht. Mein Bub ,damals Ausbildungsplatz Mangel, fand so auch kurzfristig einen Ausbildungsplatz und konnte eine Woche später diesen auch beginnen! Viel Glück!
Wenn du den Realschulabschluss hast, ist die Schulpflicht erfüllt und du kannst arbeiten was du willst und wie du willst
Das ist nicht richtig, weil es nur für die Vollzeitschulpflicht gilt. In allen Bundesländern gibtes noch eine "Berufsschulpflicht".
Diese gilt meist bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird. Und da fällt der Fragesteller auf jeden Fall noch darunter!
Was hat die Teilzeitarbeit mit der Berufsschule zutun?
Und Ausbildung und Berufsschule gehen Hand in Hand - duales System.
Klar. Du musst nur jemanden suchen, der dich einstellt
Egal um welches Bundesland es geht: Die Schulpflicht hat der Fragesteller noch nicht erfüllt. In den meisten Bundeslänndern gilt die Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 ist.