Kann ein Lehrer eine Klausur/Schulaufgabe trotzdem bewerten, obwohl man mitten drin umkippt?

4 Antworten

Wenn vom Artzt durch ein Attest bestätigt wurde dass es dir unmöglich war die Schulaufgabe fertig zu schreiben, dann darf die Schulaufgabe nicht gelten und du musst eigentlich nachholen dürfen. Da es ja ärtztlich bestätigt wurde dass du nicht simuliert hast ist das ein klarer Fall. Wenn der Lehrer nicht einsichtig ist dann einfach an die Schulleitung wenden.

Anonym07122016 
Beitragsersteller
 07.12.2016, 20:55

Werde ich mir merken, danke

Ein ärtzl. Attest hat ein Lehrer nie anzuzweifeln, er darf es nicht. Die Klausur ist nicht zu bewerten. Die Eltern sollen dass deinen Rektor klarmachen oder sich sofort mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde  gegen die Schule beim Schulamt einreichen!

Er darf die Klausur auf keinen Fall werten, jedoch muss nicht zwingend nachgeschrieben werden. Wenn er dich nicht nachschreiben lässt, muss sich die Gesamtnote aus der Leistung der anderen Klausuren und deiner sonstigen Mitarbeit ergeben.

Anonym07122016 
Beitragsersteller
 07.12.2016, 21:02

Damals wurde sie bewertet aber das war genau das was ich grob wissen wollte. Im Abitur will man so eine Note ja nicht unbedingt einfach annehmen.

Cheetah96  07.12.2016, 22:07
@Anonym07122016

Im Abitur wird man vor Prüfungsbeginn gefragt ob es einem gut geht. Damit  wird ausgeschlossen, dass jemand behauptet im wär's nicht gut gegangen. Ich vermute mal da müsste dann während der Klausur ein Notfall eintreten, der wirklich keinerlei Anzeichen hat und dann auch nur per Krankenwagen etc damit die Klausur umbewertet bleiben darf. 

Rede mit deinen Eltern, klärt das man t dem Direktor und im Notfall: Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Anonym07122016 
Beitragsersteller
 07.12.2016, 20:54

Das Ereignis ist längst vorbei wie beschrieben. Ich stand sowieso auf einer 3 in Deutsch und die Note war mir relativ egal, meine Eltern waren der selben Meinung. Nachschreiben hätte sowieso nur viel Arbeit für mich bewirkt, es wäre an einem Nachmittag um 13:00 Uhr gewesen ohne Mittagspause davor und es wäre ein Monat nach der Schulaufgabe gewesen, sprich ich konnte mich an das Thema schon gar nicht mehr so gut erinnern. Deswegen hab ich und meine Eltern nichts weiter gemacht, aber jetzt würde ich gerne wissen wie das geregelt ist, falls so etwas nochmal vorkommt. (Ich war damals in der 10. und bin jetzt Q11) Ich will also wissen ob das ein lehrer grundsätzlich darf oder nicht.