Kann ein Lehrer eine Klausur/Schulaufgabe trotzdem bewerten, obwohl man mitten drin umkippt?
Dieses Ereignis ist jetzt schon länger her, jedoch würde ich trotzdem für die Zukunft gerne wissen: Ich habe eine Deutsch-Schulaufgabe über 3 Stunden geschrieben. Nach einer Zeit hatte ich starke Schmerzen im Nacken. Ich hab natürlich einfach weitergeschrieben, da ich nicht wusste, was ich tun konnte. Dann sind die Schmerzen immer stärker geworden, bis ich sie nicht mehr ausgehalten habe. Ich hab total angefangen zu schwitzen, bin total rot geworden und mir ist schwarz vor Augen geworden. Da konnte ich natürlich nicht mehr weiterschreiben und hab es der Lehrkraft die grad Aufsicht hatte (nicht mein Deutschlehrer) gesagt. Diese konnte das Klassenzimmer natürlich nicht verlassen, da sonst alle theoretisch die Möglichkeit gehabt hätten, abzuschreiben. Sie hatte kein Handy und ich durfte meins natürlich auch nicht benutzen. Deswegen sollte ich mich ans Fenster setzen und abwarten, ob es besser wird. Irgendwann ist eine Lehrkraft vorbeigekommen und hat mich ins Erste-Hilfe Zimmer gebracht. Da der Verdacht auf Sonnenstich bestand bin ich direkt weiter zum Arzt mit meinen Eltern, die in die Schule gekommem sind. Dort war dann die Diagnose "muskulärer Schiefhals", mit dem man "unmöglich eine Klausur oder ähnliches schreiben kann". Ich bekam ein Attest und war außerdem noch bei zwei anderen Ärzten, die mir noch gut weiterhelfen konnten und mir ebenfalls ein Attest ausstellten. Die nächsten drei Tage konnte ich nicht in die Schule und musste im Bett liegen. Meine Eltern haben das / die Atteste umgehend bei der Schule abgegeben (noch am selben tag). Als ich wieder in die Schule kam, wurde mir von meinem Deutschlehrer gesagt, dass ich dann nachschreiben könnte. Dann irgendwann bekamen wir die Schulaufgabe zurück und ich bekam meine auch zurück (5), da ich ja nach der Hälfte der Zeit nicht mehr weiterschreiben konnte. Ich durfte plötzlich nicht nachschreiben, da mir gesagt wurde, dass mein Lehrer "grundsätzlich nicht an meiner Gesundheit anzweifelt, jedoch einfach in einem solchen Fall keinen Schüler nachschreiben lassen kann, da dann jeder SChüler, für den der Test zu schwer ist, einfach irgendeine Krankheit simulieren könnte." Dies würde aber bedeuten, dass man z.B. auch bei einem Herzinfarkt, bei dem man ins Krankenhaus dann kommt usw wenn man es überlebt dann anschließend trotzdem bewertet wird für seine Leistung. pDies kann meiner Meinung nach einfach nicht möglich sein und deswegen würde ich gerne wissen, ob Lehrer dies so bewerten können/müssen. Ich bitte darum, dass nur Leute antworten, die sich damit auskennen und sich sicher sind.
4 Antworten
Wenn vom Artzt durch ein Attest bestätigt wurde dass es dir unmöglich war die Schulaufgabe fertig zu schreiben, dann darf die Schulaufgabe nicht gelten und du musst eigentlich nachholen dürfen. Da es ja ärtztlich bestätigt wurde dass du nicht simuliert hast ist das ein klarer Fall. Wenn der Lehrer nicht einsichtig ist dann einfach an die Schulleitung wenden.
Werde ich mir merken, danke
Ein ärtzl. Attest hat ein Lehrer nie anzuzweifeln, er darf es nicht. Die Klausur ist nicht zu bewerten. Die Eltern sollen dass deinen Rektor klarmachen oder sich sofort mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schule beim Schulamt einreichen!
Er darf die Klausur auf keinen Fall werten, jedoch muss nicht zwingend nachgeschrieben werden. Wenn er dich nicht nachschreiben lässt, muss sich die Gesamtnote aus der Leistung der anderen Klausuren und deiner sonstigen Mitarbeit ergeben.
Im Abitur wird man vor Prüfungsbeginn gefragt ob es einem gut geht. Damit wird ausgeschlossen, dass jemand behauptet im wär's nicht gut gegangen. Ich vermute mal da müsste dann während der Klausur ein Notfall eintreten, der wirklich keinerlei Anzeichen hat und dann auch nur per Krankenwagen etc damit die Klausur umbewertet bleiben darf.
Rede mit deinen Eltern, klärt das man t dem Direktor und im Notfall: Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Das Ereignis ist längst vorbei wie beschrieben. Ich stand sowieso auf einer 3 in Deutsch und die Note war mir relativ egal, meine Eltern waren der selben Meinung. Nachschreiben hätte sowieso nur viel Arbeit für mich bewirkt, es wäre an einem Nachmittag um 13:00 Uhr gewesen ohne Mittagspause davor und es wäre ein Monat nach der Schulaufgabe gewesen, sprich ich konnte mich an das Thema schon gar nicht mehr so gut erinnern. Deswegen hab ich und meine Eltern nichts weiter gemacht, aber jetzt würde ich gerne wissen wie das geregelt ist, falls so etwas nochmal vorkommt. (Ich war damals in der 10. und bin jetzt Q11) Ich will also wissen ob das ein lehrer grundsätzlich darf oder nicht.
Damals wurde sie bewertet aber das war genau das was ich grob wissen wollte. Im Abitur will man so eine Note ja nicht unbedingt einfach annehmen.