Kann ein Inkassounternehmen einen Haftbefehl bewirken?
7 Antworten
Wenn
- das Inkassobüro einen vollstreckbaren Schuldtitel hat
- es selbst der Gläubiger der Forderung ist, da es diese durch Zession (§§ 398 ff BGB) aufgekauft hat
- der Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorstellig geworden ist
- die Abgabe der Vermögensauskunft verlangt
- der Schuldner diese verweigert ohne die Schuld zu zahlen, oder darzulegen, dass er sie binnen 12 Monaten komplett wird zahlen können
kann das Inkassobüro einen Haftbefehl erwirken.
In allen anderen Fällen - also auch wenn nur ein Punkt hier fehlen würde - NICHT!
Ich muss etwas weiter ausholen um zu erklären wie es bei Schulden zu einem Haftbefehl kommen kann. Zuerst einmal muss eine titulierte Forderung gegen dich vorliegen wie auf einen Mahnbescheid nicht reagiert. Dann muss der Gerichtsvollzieher mehrfach erfolglos versucht haben Kontakt aufzunehmen oder du dich verweigert hast, bei einem Besuch deine Vermögensverhältnisse offen zulegen, sprich die eidesstattliche Versicherung.
Dann kann der Gläubiger (was auch ein Inkassobüro sein kann) beim Gerichtsvollzieher Erzwingungshaft verlangen, spricht einen Haftbefehl. Dieser Haftbefehl dient aber nur dazu, dass du gezwungen werden sollst, die EV abzugeben, aber eben nicht wegen den Schulden selbst. Gibst du die EV ab, so ist der Haftbefehl sofort hinfällig oder wenn du hartnäckig bist, endet nach 6 Monaten die Erzwingungshaft automatisch.
Nachmals: Du wirst nicht wegen den Schulden verhaftet, sondern weil du nicht die EV abgeben willst. Schulden machen ist keine Straftat, sonst müsste unser Finanzminister die Todesstrafe bekommen und Griechenlands Finanzminister wer weiß was....
Ja, es heißt seit ca. 2 Jahren Vermögensauskunft. Nur ich denke auch mit und wenn ich den Begriff benutze, werden die wenigsten was damit anfangen, aber die eidesstattliche Versicherung kann doch jeder was anfangen.
Natürlich hast du Recht, ich versuche aber auch so zu schreiben, dass ein Laie es versteht.
War ja nicht als Vorwurf gemeint. Rein sprachlich kann der, der den Begriff gar nicht kennt, sich unter "Vermögensauskunft" eher was vorstellen. Kannst ja in Zukunft beispielsweise "Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche)" schreiben. Dann hast beide Begriffe verwendet.
Danke,war sehr hilfreich!!!
Nochmals vielen Dank.
Nein, das kann Inkasso nicht
Richtig.
Ergänzend: Die einzige Möglichkeit wäre, dass man A) zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen wird, B) diese unentschuldigt versäumt bzw. verweigert und C) das Inkasso dann die Verhaftung beantragt. Die Verhaftung wird dann vom Gericht erlassen und gegebenenfalls vom Gerichtsvollzieher vollstreckt. Sie dienst ausschließlich dem Erzwingen der Abgabe einer Vermögensauskunft und sonst nichts. Wegen Schulden alleine wird niemand verhaftet.
Ansonsten hätten wir da noch Schulden aus einem Strafbefehl bzw. allgemein dem Strafrecht. Diese dienen ja als Ersatz der Freiheitsstrafe und sollte man diese nicht zahlen bzw. es verweigern, kann man dann ggf. durchaus ersatzweise inhaftiert werden. Allerdings sind in diesen Fällen keine Inkassobüros involviert. Das macht der Staat alleine ohne fremde Hilfe.
Nein, kann es nicht.
ich weiss nicht, ob es direkt möglich ist, aber striktes weigern eine zahlung zu leisten als beispiel kann zu einem haftbefehl führen. ob das inkassounternehmen dies direkt erwirken kann oder der gerichtsvollzieher ist eine andere sache.
Völlig falsch. Google mal nach Schuldturm. Dann erkennst du auch, wie lange der schon abgeschafft ist.
Wie du meinst. Ich bleibe bei meiner Sache.
Das macht die Sache trotzdem nicht richtig.
Ein Inkassounternehmen kann zu keinem Zeitpunkt einen Haftbefehl erwirken.
Deswegen habe ich den Gerichtsvollzieher erwähnt. Ich habe nie gesagt, dass dies zu 100% vom Inkassounternehmen herkommen muss. Aber das Inkassounternehmen gibt Aufschluss darüber, ob eine Zahlung nun geleistet wird oder nicht. Immerhin existieren Dinge wie Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und Titel. Da hätten wir Dinge wie Lohnabtretungen und Pfändungen. Wie genau der Gerichtsvollzieher mit eingeschaltet wird, ist mir nicht bekannt und unter welchen Umständen, aber ich tippe, dass er es initiieren kann.
Du liegst trotzdem total daneben. Das Verweigern einer Zahlung aus zivilrechtlichen Schulden kann nie zu einem Haftbefehl führen, auch nicht per Gerichtsvollzieher. Egal wie oft du das nun zu verklären versuchst.
Und damit du dich in die Sache einlesen kannst, habe ich dir das Google-Suchwort "Schuldturm" gegeben. Lies doch bitte einfach mal nach.
Wo hast du das her, dass "striktes Weigern" zu einem Haftbefehl führen soll?
es ist nur ein beispiel. ob der haftbefehl tatsächlich durchgeführt wird, ist eine andere sache.
Ein völlig falsches Beispiel.
Das ist kein Beispiel, sondern Unsinn.
Dann brauchst du dir ja keine Sorgen zu machen, oder?
Mini-Verbesserung: Es heißt mittlerweile nicht mehr EV (eidesstattliche Versicherung), sondern stattdessen Vermögensauskunft. Aber an dieser Front hat sich außer dem namen nichts geändert :-)