kann ein ausländer sich vorzeitig die rente auszahlen lassen (zb als abschlagszahlung)
meine freundin ist ausländerin, hat aber fast 27 jahre in deutschland gelebt. nun wird sie wieder in ihrer alten heimat leben und möchte sich die rente vorzeitig auszahlen lassen (sie ist jetzt 39 jahre alt)
kann mir hier jemand eine kompetente antwort geben? versuche sich mit der bfa in verbindung zu setzen (tel. aus dem ausland) sind bisher vergeblich und auch google gibt nicht viel her
danke für eure antworten
8 Antworten
Also,wenn ihr zurück geht,könnt ihr euch eure einbezahlten Rentenbeiträge erstatten lassen, aber nur ausländische mitbürger können das, keine deutschen, auch bei Auswanderung nicht. Ihr könnt das aber nur beantragen, wenn 24 Monate auf das rentenkonto keine Beiträge einbezahlt wurden. Das heisst es besteht eine 24 monatige wartezeit. Sind seit 6 monaten keine Beiträge mehr eingegangen,beträgt die Wartezeit dann noch 18 Monate. Ihr braucht für die Beantragung folgende Unterlagen: Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Antrag auf Beitragserstattung für Berechtigte im Ausland V8040. Diesen Antrag sowie eine Probeberechnung, was ihr bekommt, beantragt ihr mit eurer Versicherungsnummer bei folgender adresse: Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin Tel.030865-1,Fax.030865-27240 Email.drv@drv-bund.de
ja, sie muss aber rentenalter erreicht haben
Nein, muss sie nicht.
Ein deutscher Bekannter (Angestellter), der nur wenige Jahre eingezahlt hat, bekam nichts zurück. Vor vielen Jahren war das noch möglich: So hat ein anderer Nachbar 1980 seine Rentenversicherungsbeträge beim Wechsel in den Beamtenstatus ausgezahlt bekommen. Ob bei einem ausländischen Mitbürger die Rechtslage bei Ausscheiden aus dem Arbeitsbetrieb und Wegzug anders ist, weiß ich nicht.
Wenn es klar ist das man sich das auszahlen lassen kann, ist die Nationalität egal. Sie sollte sich einen Termin geben lassen und persönlich vorsprechen. Zur Unterstützung kannst Du ja mit gehen...
ich habe eben erfahren, dass es wohl da verschiedene regelungen gibt - je nach abkommen zw dem herkunftsland des ausländers und der brd
das war früher mal möglich, wo noch Geld in der Kasse war, heute heißt es: übe dich in Geduld.
Eben nicht! Die Nationalität ist insofern egal, daß du es als deutscher Staatsbürger nicht kannst, als Ausländer schon.