Kann die Polizei Wodka nachweisen?

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Du darfst mit jedem Alter betrunken sein, ein blick in's Gesetz ist aufschlussreich:

§ 9 JuSchG - Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.


Somit reguliert das Gesetz nur das Mindestalter ab wann der Alkohol an einen Jugendlichen abgegeben, und ab wann ihnen der Verzehr gestattet werden darf! Somit ergibt sich folgende "Lücke":

Wenn der Alkohol an einem anderen Ort als: einer Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit (beispielsweise im eigenen zu Hause), konsumiert wurde und derjenige sich danach in die Öffentichkeit begibt - liegt kein Gesetzesverstoß vor. Auch wenn die Flasche Vodka zuvor in der Öffentlichkeit konsumiert wurde, regelt das Gesetz lediglich den Umgang mit Jugendlichen die gerade dabei sind sich das verbotene Zeugs reinzudonnern. Was danach passiert ist nicht relevant für dieses Gesetz!

Jedoch kann die Polizei bei Gesetzesverstößen die durch den Alkoholkonsum ausgelöst werden die geeigneten Maßnahmen anwenden.

Lg, Andur87

Ähmm... ich glaube nicht.

Aber bei einem Blut-Test wäre ich mir dann aber nicht mehr so sicher. Wobei die ja normalerweise nur nach Alkohol(und andere Drogen) schauen. Ich glaube, eher weniger, das Wodka da eine besondere nachweißbare Art hat.

Es stellt sich ja meistens nicht die Frage, ob er das hat, sondern woher. Denn die Abgabe von stark-alkoholischen Getränken, an Personen unter 18 ist eine Straftat.

Frankonian  03.02.2015, 23:53

Die Polizei sollte ja erst einmal Hinweise dafür haben, dass stark-alkoholische Getränke konsumiert wurden, um dann vielleicht nach der Quelle zu suchen.

Wenn ein 16-jähriger "nur" überreichlich Bier konsumiert hat, dann brauchen sie nicht danach zu suchen, woher er das hatte.

Es wäre natürlich theoretisch nachweisbar, aber die Polizei wird wenn dann einen normalen Alkoholtest machen. Mit diesem kann nicht nachgewiesen werden was getrunken wurde.

Kommt drauf an mit was du unterwegs bist!! Wenn du zu Fuß bist, dann sollte es keine Probleme geben. Außer es ist schon nach 00:00 Uhr

Anduri87  06.02.2015, 17:52

Wieso bitteschön 00:00 Uhr? Das Jugendschutzgesetz kennt keine zeitlichen Einschränkungen für den Aufenthalt an öffentilichen Plätzen wie Straßen oder Parks. Lediglich Gaststätte, Bars, Diskotheken, Kinos etc. sind von zeitlichen Einschränkungen betroffen.

Nachweisen nicht das ist zu viel Arbeit für Beamte Aber durch die Promille Grenze könnte ein Problem entstehen denn ab einer bestimmten Grenze ( Fahrrad aktuell 1.1 zu Fuß weiß ich leider nicht) kann Bußgeld, punkte und eventuell auch eine Führerschein Sperre ausgesprochen werden