Kann die Kfz-Versicherung nachträglich einen Drogentest veranlassen?
Hallo allerseits, hatte eine Kollision beim Rückwärtsausparken. Blechschaden. Polizei kam und gab mir die Schuld, wie es bei Ausparkunfällen üblich sei. Nun kam von der Versicherung ein Unfallhergangsformular mit der Frage, ob ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt wurde. Da ich vor einigen Jahren eine zweite Mpu wegen Cannabis durchführen mußte, frage ich mich nun, ob die KFZ-Versicherung von mir einen Drogentest nachträglich verlangen kann, zur Klärung der Schadendeckung?.
3 Antworten
Unfallhergangsformular mit der Frage, ob ein Alkohol- und Drogentest durchgeführt wurde.
wahrheitsgemäss ausfüllen, alles andere geht die Vers. nix an. Sollte eins von beiden positiv lauten, so wird sich die Vers. den Unfallbericht und Gutachten bzgl. Alk u. BTM zuschicken lassen. Danach wird eben entschieden. Nachträglich kommt da nix.
wozu? wäre eh viel zu spät. Die Vers. kann nix anfordern; es wurden keine Tests durchgeführt
Die versicherung sicher nicht und wenn du bis jetzt keinen test machen musstest kann man dir auch nicht nachweisen dass du während der lenkung des kraftfahrzeuges durch alkohol oder drogen beeinträchtigt warst. Wenn jemand zu schaden kommt oder du dich "agressiv" im straßenverkehr verhaltest, kann durchaus von der zuständigen behörde (nicht versicherung) ein termin zu einem test die folge sein.
Im Nachhinein jedoch nicht, oder? Nein, ich war stocknüchtern .
Huhu,
kann Die die Frage leider nicht beantworten, ob dies Möglich ist.
Bei einem Blechschaden beim Ausparken halte ich das aber für sehr unwahrscheinlich. Ich mein ein nachträglicher Alkoholtest macht ja definitiv keinen Sinn mehr. Ein Drogentest im Nachhinein bei so einer "Kleinigkeit", glaube ich auch eher nicht.
Hast Du denn was zu befürchten? ;)
nun ja, ein drogentest und das procedere drumherum ist sehr unangenehm. Und wie gesagt, habe ich diese einträge in meiner datei drin. die versicherung weiß sicher auch davon.
Die Polizei hatte am Tag des Unfalles keinen Test von mir angefordert, noch nach Konsum gefragt. Darf die Versicherung nun einen test anfordern? Darf die Versicherung das ganz sicher nicht?