Kabel Fernsehen kündigen in mietwohnung
Hallo zusammen,
Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen und dort ist ein Kabelanschluss der unity media vorhanden. Die Gebühren fürs Fernsehen zahlen wir jedem Monat mit den Nebenkosten. Weil wir aber kaum Fernsehen schauen würde uns aber locker auch dvbt reichen. Ich habe jetzt verschiedene Sachen gehört. Die einen meinen ich muss den Anschluss immer weiter zahlen weil das kabel nun mal in der Wohnung liegt. Ein anderer sagt man kann so eine dose auch mit einem Siegel still legen
5 Antworten
Da es sich in der Regel um rabattierte Gemeinschaftsanschlüsse handelt, hast Du da AFAIK kein recht drauf. Zudem muss die Infrastruktur ja weiter aufrecht erhalten bleiben.
In Summe sehe ich da keinen Unterschied zu den Kosten für die Gartenpflege. Auch wenn Du den Garten weder aktiv noch passiv nutzt, musst Du trotzdem zahlen.
Da musst du wohl mit deinem Vermieter sprechen, da er ja anscheinend der Vertragspartner von Unitymedia ist. Er kann den Kabelanschluss für deine Wohnung problemlos kündigen. Dann kommt ein Techniker und verplombt den Anschluss. Ich kenne aber auch viele, bei denen noch nicht mal das passiert ist.
Die einen meinen ich muss den Anschluss immer weiter zahlen weil das kabel nun mal in der Wohnung liegt. Ein anderer sagt man kann so eine dose auch mit einem Siegel still legen
Wenn mietvertraglich verinbart, dann müsst Ihr das zahlen.
Ob Ihr das Angebot nutzt oder nicht ist dabei nicht relevant.
Das ist genauso wie mit den Rundfunkgebühren.
http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_43830752/kabelanschluss-muss-mitbezahlt-werden.html
MfG
Johnny
das ist eine frage, die garnicht so einfach zu beantworten ist. normalerweise gibt es in größ0eren wohnhäusern zentralverteiler fürs kabelfernsehn, bei denen jeder einzlne Anschluss gesperrt oder freigeschaltet werden kann. dem entsprechend lässt sich der anschluss freischalten oder sperren. bei kleineren objekten ist das je nach dem wie verkabel ist ggf. auch möglich.
in jedem fall gilt aber, dass der vermieter hier der 1. ansprechpartner ist. immerhin ist er vertragspartner von Unitymedia, dem entgegen steht aber dein recht, frei zu entscheiden, ob du kabelfernsehn haben magst oder auf den comfort verzichten. hier ist aber nun wieder das problem mit dem Mietvertrag. wenn es so im Mietvertrag steht, kann sich der vermieter gegebenenfalls darauf berufen...
also:
mit dem Vermieter sprechen und den Wunsch äußern, bei Unitymeida auszusteigen. stellt er sich quer, mal beim verbraucherschutz nachfragen...
lg, Anna
das ist eine frage, die garnicht so einfach zu beantworten ist.
Supereinfach, googeln hat keine 20 Sekunden gedauert, damit ich meine Aussage belegen kann, von der ich wusste dass sie richtig ist.
mit dem Vermieter sprechen und den Wunsch äußern, bei Unitymeida auszusteigen. stellt er sich quer, mal beim verbraucherschutz nachfragen...
Man schaut erst mal i9m Mietvertrag ob es eine entsprechende Klausl gibt.
Mietrecht ist nicht so Dein Ding. :-)
Aber wenn dem Mieter der Anschluss gar nicht gehört, kann er den doch dann auch gar nicht kündigen, oder? Der Vermieter könnte; aber nur dann, wenn er wohnungsbezogene Verträge hat und die gibt es kaum. Viel Glück.