Junge wird in Bustür geklemmt?

6 Antworten

(Typ Mercedes O405), welcher an den Türen keinem Einklemmschutz besitzt.

Hm - alle O405, die ich bisher gefahren habe, hatten eine Reversiereinrichtung ... wie empfindlich die reagiert, hängt immer von der jeweiligen Einstellung ab.

Wenn der Bus tatsächlich keine hat oder sie defekt ist, dürfte er m. E. eigentlich gar nicht eingesetzt werden - in sofern ist m. E. das Busunternehmen haftbar...

Wenn kein Einklemmschutz vorhanden ist, so haftet erstmal der Hersteller. Seit mindestens der 1980 er Jahre gibt es eine Vorschrift, das kraftbetriebene Türen, Tore und Fenster eine Regulierung eingebaut haben müssen.

Wenn der Busunternehmer diese außer Kraft gesetzt hat oder nicht gewartet hat so haftet er.

Wenn der Junge verletzt wurde, ist das erst einmal ein Fall für die KFZ-Versicherung des Busunternehmens.

Der Busunternehmer, der das Fahrzeug einsetzt.

Busunternehmen, wer sonst

BusbetriebDS 
Beitragsersteller
 13.04.2018, 21:52

Der TÜV!?

claushilbig  13.04.2018, 22:38
@BusbetriebDS

Wieso sollte der TÜV dafür haften?

Der TÜV kann allenfalls bei der SP oder HU feststellen, dass die Reversiereinrichtung nicht (richtig) funktioniert, das dem Fahrzeughalter (also dem Busunternehmen) mitteilen, die Plakette verweigern und eine Frist für die Wiedervorstellung des Fahrzeugs setzen - auf das, was der Fahrzeughalter dann damit macht, hat der TÜV keinen Einfluss mehr.

(Das ist kein Mangel, der die augenblickliche Stilllegung des Fahrzeugs notwendig macht ...)