Ist Übernachten in einer Hängematte mit Tarp und Moskitonetz im Wald in Deutschland erlaubt?

6 Antworten

Grundsätzlich ist das Übernachten in einem Zelt im Wald verboten.

Da ein Tarp kein Zelt darstellt, ist es nicht verboten. Es stellt eine rechtliche Grauzone dar. Fakt ist: Mich hat noch nie ein Waldarbeiter, Förster oder Jäger verjagt wenn ich so übernachtet habe.

Wichtig ist, dass Du keinen Müll herumliegen lässt und kein offenes Feuer machst. Dann ist a) die Wahrscheinlichkeit das Du überhaupt gesehen wirst relativ gering und b) das es jemanden stört ist ebenfalls unwahrscheinlich.

Hängematten
 Hängematten besitzen keine wirkliche Tragkonstruktion und nur selten eine Hülle (geschlossene Hammocks). Natürlich dürfen bei der Befestigung keine Bäume u.ä. beschädigt werden. Somit wären sie erlaubt.

Tarps
 Je nach Aufbauart besitzen sie zumeist keine geschlossene Hülle. Ob eine Abspannleine als Tragkonstruktion gelten könnte, ist nicht wirklich klar. Somit wären sie erlaubt. Ausnahmen würden hier spezielle, geschlossene Tarps mit Gestänge bilden (z.B. TipiTarp von Exped).


Nicht zu vergessen wäre auch noch die
Tatsache, das sich etliche deutsche Waldgebiete in privater Hand
befinden und dementsprechend gilt hier natürlich wieder: Nichts ohne Erlaubnis des Besitzers!


http://www.kaisackmann.de/info-sammlung/survivalthemen/recht/schlafen/index.html
Katzenpfote73 
Beitragsersteller
 20.02.2016, 23:38

Ist eine Hängematte mit Moskitoschutz schon eine geschlossene Hülle ? Durch die Löcher im Netz würde ich das eigentlich verneinen ...

antnschnobe, UserMod Light  20.02.2016, 23:42
@Katzenpfote73

Denke nicht, daß ein Moskitonetz als geschlossenen Hülle gilt, solange Du dafür kein Gestänge benutzt.

Aber im Endeffekt liegt es dann immer beim -Förster- , wie er es auslegt. Das Sagen hat er.
Kannst ja zur Sicherheit beim Waldbesitzer/Forst nachfragen - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Das Problem ist das in den meisten Bundesländern nicht nur das Zelten verboten ist, sondern auch das Lagern. Was darunter zu verstehen ist, wird meist unterschiedlich ausgelegt. Im Zweifelsfall klärt es dann ein Richter.

Letztlich ist das was Du bisher angegeben hast nur eine Ordnungswiedrigkeit. Zudem kann man sich in Wäldern durchaus Stellen suchen wo es sehr unwahrscheinlich ist erwischt zu werden, wenn man sich etwas Mühe gibt.

Würdest Du Dich auf eine Antwort auf diese Frage verlassen und dementsprechend handeln? Ich würde es nicht tun. Frag einfach den Waldbesitzer. Denn der ist derjenige, der das zu entscheiden hat. Nicht das Gesetz. Das Gesetz ist diesbezüglich in allen Bundesländern verschieden, manchmal sogar in Kreisen unterschiedlich. Sei verantwortungsbewusst, frage den Waldbesitzer und Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach die Genehmigung erhalten. Denn ein Gesetz kann Dir das vielleicht erlauben, aber wenn der Eigentümer etwas dagegen hat, bringt Dich das Gesetz nicht wirklich weiter.

Das wird wohl erlaubt sein. Zelten ist indes verboten.