Ist trotz Insolvenz der Kauf auf Ratenzahlung ERLAUBT?
Hatte meine Frage grad falsch gestellt.Sicher werden viele Versandhäuser Ratenzahlung einwilligen und der Käufer ist auch bemüht,die Raten zu bezahlen.Aber ist es erlaubt,wenn jemand in der Insolvenzeit mit Restschuldbefreiung steckt?Oder macht sich der Käufer staftbar?
7 Antworten
Blöd ist, dass ich mich selbst in der Privatinsolvenz befinde, -dafür kann ich Dir aber die Antwort geben, denn ich mußte mich verpflichten, keine weiteren Schulden aufzunehmen, um sie in Ratenzahlungen begleichen zu können. Sollte ich das tun, denn würde ich das Insolvenzverfahren gefährden, -bzw. das Insolvenzverfahren würde verworfen werden.
Also keine neuen Schulden machen.
LG: Christian
Wenn die nicht höllisch aufpassen platzt die ganze Insolvenzgeschichte, bzw die Restschuldbefreiung.
Genauso ist es.Interessant ist es aber,wie viele Menschen tatsächlich glauben,dass sie trotzdem weiterhin Schulden machen können.
Ja, genau Das ist das Problem. /// Wer neue Raten bezahlen könnte, der kann auch bestehende Schulden bezahlen. (Bestehende Schulden haben im Insolvenzverfahren Vorrang). >VORSICHT auch bei Einzugsermächtigungen, sie können rückwirkend gepfändet werden, deshalb KFZ-Vers. virteljährig ÜBERWEISEN).
LG: Christian
Bravo!!!
Wie kann man soviel Unsinn als Topantwort festlegen?
wie wahr.
es steht doch weiter unten mit meinem eigenen Beitrag / Antwort zur Frage.
Dachte ich mir schon so. Alles Andere macht ja auch keinen Sinn.
Also, erst einmal finde ich es Lächerlich das sich hier so viele Leute einmischen die keine Ahnung haben in welcher Situation sich ein Mensch in Insolvenz befindet. wie es sich anfühlt und welche sorgen und Probleme man hat.
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die ... halten
jeder kann leicht über andere richten vor allem wenn er/sie glaubt über einer anderen Person zu stehen.
Jemand der sich in Insolvenz befindet ist zu 80% stärker als der Durchschnitt.
denn um überhaupt erst einmal in Insolvenz zu kommen musst du gewisse dinge machen. unter anderem gehört auch dazu das man insgesamt 1 jahr keine neuen Schulden mehr machen darf bevor es überhaupt richtig los geht.
Mann muss etliche Termine über sich ergehen lassen und jeder der dort anwesenden weis das du deine Schulden nicht begleichen kannst. und sich diesen dingen Stellen zu können erfordert das man mit dieser Kritik einiger gut umgehen können muss.
Zur info ich bin in Insolvenz
Zu deiner Frage
Generell ist es erlaubt.
Die vorraussetzung ist allerdings das dies in deinen verträgen auch nicht anders drin steht.
Zur Sicherheit solltest du deinen Insolvenzverwalter fragen.
Ich rate davon ab es seidenn du kannst die monatlichen Pflichten auch wirklich abdrücken.
denn eines ist sicher wenn du das nicht packst ist deine insolvenz höchstwahrscheinlich weg. und gerichtsvollzieher und co werden sich auf dich Stürzen wie die Geier
Wieviel hier halbwissen weiter geben.... Also man darf sparen In der wohlverhaltensphase. Ich darf auch Bausparen und riestern. Ich darf bei o2 einen Vertrag haben Und auch Handy abschliessen. Was man nicht darf ist ein Haufen Neue schulden absichtlich Machen. Man muss die raten bedienen Können Und von dem unpfändbaren Einkommen zahlen können. Wir haben 2 kinder sind beide in der insolvenz (geerbte schulden und schulden aus Einer vorherigen ehe)
Der insoverwalter erklärte es so; man solle durch das verfahren Solvent werden Und wieder auf die Beine kommen. Der pfändbare Teil wird verwertet der Rest ist unser. Selbst wenn wir von den etwa 2800 Euro 2000 monatlich aufs Konto packen Und am ende 40000 haben dürfen die nicht ran Es bleibt unser weil wir es vom unpfändbaren Teil gespart haben.
Liebe Experten... geht doch sachlich an das Thema und versucht eine logische Antwort zu finden. Ich habe gehört und ich weiss sind zwei verschiedene Dinge. Ich weiss z.B., das in der InsO genau geregelt ist, welche Schulden von der Restschuldbefreiung betroffen sind. Nämlich die, die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestanden haben. Eine Versagung der RSB kann also nur solche Schulden betreffen. Zum anderen ist Vermögen, dazu zählen auch Neuanschaffungen, dass während des Verfahrens erworben wird, pfändbar. Mit Einstellung des Verfahrens und Wohlverhalten ist Vermögen wieder anhäufbar. Somit können auch Neuanschaffungen auf Ratenbasis gemacht werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Geschäftspartner dies so akzeptiert. Sollte dies jemand bezweifeln, können wir uns gerne im moderierten Forum pleit-was-nun weiterunterhalten. Im Übrigen, dürte der Schuldner keine neuen Schulden machen, sollte er tunlichst das Licht auslassen und die Heizung abstellen, damit ja keine neuen Schulden entstehen. Das wäre nämlich die Logik aus der Antwort, dass er keine neuen Schulden machen darf.
Neue Schulden, während der "Wohlverhaltensphase", lassen nicht grundsätzlich die Insolvenz "platzen", denn es gibt unterschiedliche "Bewertungen". Es wird unterschieden, zwischen neue Schulden, die z.B. durch erhöhte Energiekosten entstanden sind, oder ob man bewusst neue Schulden, durch evtl. Bestellungen macht. Bei Letztgenannten, entsteht der berechtigte Eindruck: "unbelehrbar" zu sein, was eben die Insolvenz "platzen" lassen kann. Jedenfalls wurde ich so, von meinem Insolvenzberater (Anwältin) informiert.
LG: Christian
Das ist sehrt sachlich geschrieben aber leider auch nicht ganz richtig.
ich möchte mit ihnen gerade nicht streiten. Zumal ja beim FSB man sich doch ab und zu über den Weg läuft. Was, ihrer Meinung nach, ist falsch?
Im eröffnetem Verfahren darf mn keine neuen Schulden machen.
Ist das Verfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensphase läuft darf mein wieder Vermögen bilden und auch neue Schulden machen. die fallen dann allerdings nicht unter die Restschuldbefreiung.
Wieso sollten im eröffneten Verfahren keine neuen Schulden gemacht werden dürfen? In dem viel von Ihnen zitierten Forum sind genügend Beiträge, in denen Schuldner über Neuschulden, aus welchen Gründen auch immer, berichten. Meist lautet dann doch die Antwort, dass dies für die RSB nicht verfänglich ist, sofern deswegen keine Verurteilung nach StGB droht.
Bisher hab ich das Forum Schuldnerberatung nicht einmal zitiert. Ich habe es allerdings schon mehrmals empfohlen bei Schulden-/Insoproblemen weil man dort ganz einfach besser beraten ist.
Wie Du selbst schreibst Meist lautet dann doch die Antwort, dass dies für die RSB nicht verfänglich ist aber eben nicht immer und darum sage ich eben nach Abschluss des Verfahrens dann ist man auf der sicheren Seite oder klärt an kompetenter Stelle ob es in speziellen Einzelfall möglich ist ohne Risiken.
Gut, mann sollte sowieso immer vorher klären, ob solche Schritte nicht vom örtlichen Insolvenzgericht anders gesehen werden, als es die InsO zulässt. Insofern gebe ich ihnen Recht.
Genauso so ist es.Mich wunderts sehr,dass viele glauben das sie weiterhin Schulden machen können.Nach 6 Jahren sind sie von den Schulden befreit,schaffen es aber nicht,sich ihre Pflichten bewußt zu machen.