Ist man rechtlich verpflichtet, der Toilettenputzkraft Geld zu geben?
Ich hatte z.B. letztens wirklich keinen Cent dabei und musste dringend auf das WC.
Ist die Putzkraft verpflichtet mich trotzdem auf Toilette zu lassen, falls ich nachweise, dass ich in der Geldbörse keinen einzigen Schein oder Cent habe?
Ist man eigentlich rechtlich verpflichtet mind. 50 Cent der Toilettenputzkraft zu geben?
Ist es Erschleichen einer Leistung (wie z.B. Schwarzfahren) wenn ich mich weigere Geld zu geben?
10 Antworten
Nein, ist man nicht.
Aber Achtung: Wenn du zum Beispiel in einem Restaurant auf Toilette gehst ohne dort etwas zu verzehren kann das Erschleichung von Serviceleistungen sein, so blöd wie das klingt. Oder auch Unbefugtes eindringen in Räumlichkeiten (Hausfriedensbruch)
Und natürlich darfst du auch keine Schranke umgehen.
Wenn du im Restaurant was isst, dann ist der Besuch der Toilette kostenlos. (gesetzlich) denn ab einer bestimmten Größe muss ein Betreiber auch kostenlose Toiletten zur verfügung stellen
Man muss der Reinigungskraft kein Geld geben, dies ist nur ein Trinkgeld.
Es sei denn wenn dieser Teller eben nicht der Reinigungskraft dient, sondern es sich um eine Gebühr für die Benutzung handelt.
Ein Cafebetreiber muss niemanden auf das Klo lassen, für Gäste ist die Nutzung dann meist kostenlos, für alle anderen wird eine Gebühr verlangt.
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet.
Diese Toiletten gehören meistens einem Geschäft und die Putzfrau ist bei diesem angestellt.
Bekommt also dafür auch ihren Lohn.
Über die Höhe lässt sich anders wo streiten, aber sie hat KEINEN Rechtsanspruch auf zusätzliche Bezahlung der Toilettenbenutzer.
Das ist lediglich ein "Trinkgeld"
Dann muss der Betreiber aber darauf hinweisen, das die Benutzung der Toilette kostenpflichtig ist.
Jeder der einen Restaurationsbetrieb mit Sitzplätzen betreibt, ist auch verpflichtet, angemessenen (saubere) Toiletten vorzuhalten. Das Personal dafür hat er einzustellen und zu bezahlen. Die Lohnkosten müssen mit seiner Preiskalkulation aufgefangen werden.
(Soweit die Theorie). Tatsächlich sind es mittlerweile Subunternehmer, die an stark frequentierten Orten Toiletten gewerblich betreiben. Die gezahlten Gelder darf die jeweilige Putzkraft meistens gar nicht behalten. Diese arbeitet (wenn sie Glück hat) für den Mindestlohn.
Nein, muss man nicht.
https://www.ksta.de/rechtsfragen-toilettengeld-muss-nicht-bezahlt-werden-13629830
Es bringt aber auch niemanden ins Elend wenn man der Reinigungskraft ein paar Cent gibt.
Der Fragesteller hat ja deutlich gemacht, dass er sich das Geld nicht sparen will, sondern in einem Fall es einfach nicht bzw. nicht passend dabeihatte. Wenn die Klofrau nen 100er wechseln möchte...
Hab ich irgendwo erwaehnt das er nicht "will"?
Der letzte Satz ist allgemein zu verstehen!
das ist zu pauschal. jeder Betreiber kann selbst festlegen, ob eine Toilettennutzung kostenfrei bleibt oder nicht. Er kann auch einer Putzfrau das Hausrecht übertragen.