Ist man mit einem Kind unter 3 Jahren vom Jobcenter voll vermittelbar?
Hallo,
Meine Frage ist ob man mit einem Kind was noch keine 3 Jahre alt ist, für das Jobcenter voll vermittelbar ist? Weil ich gehört habe das man nichts muss wenn das Kind noch keine 3 ist, man kann arbeiten aber man muss noch nicht... Ist das wahr?
3 Antworten
Bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes musst du der Vermittlung in Beschäftigung gar nicht zur Verfügung stehen,man muss dies dem Jobcenter nur Mitteilen !
Das trift aber nur im SGB - ll zu,also wenn man Leistungen vom Jobcenter bekommt,im SGB - lll ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit ist die Vermittlung in Beschäftigung aber Voraussetzung für einen Anspruch.
Lege umgehend gegen die Sanktion einen schriftlichen Widerspruch ein und teile ihnen als Begründung mit das du der Vermittlung unter dem 3 Lebensjahr gar nicht zur Verfügung stehen musst und somit auch keine Sanktion verhängt werden darf !
Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben gehst du mit dem Ablehnungsbescheid zum zuständigen Sozialgericht und legst dagegen kostenlos eine Klage ein.
Du hättest dem Jobcenter gleich nach der Geburt mitteilen sollen das du dein Kind bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres selber betreuen möchtest,dann hättest du dieses Problem jetzt nicht,von selber macht dich das Jobcenter leider in der Regel nicht darauf aufmerksam.
Sollte es schon länger als 1 Monat her sein,dann kannst du keinen Widerspruch mehr einlegen,dann stellst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X Musterschreiben findest du im Netz.
Ich fürchte, du bist gar nicht vermittelbar. Wenn das Jobcenter Vorschläge schickt, berwerbe dich ruhig. Meiner Meinung nach wird dich keine Firma annehmen. Aber du hast es dem Jobcenter recht gemacht und verlierst die Leistung nicht.
Genau das denke ich auch und so ist es auch.
Ich muss 10 Bewebungen pro Monat schreiben u bekomme zusätzlich noch vermittlungsvorschläge worauf ich mich bewerbe, der eine Vorschlag ist bei der Menge irgendwie unter gegangen...
Worauf die Sanktion jetzt kam.
Also dürfen die es nicht u ich kann Widerspruch einlegen?
Ich glaube schon. Versuche es einfach!
Bitte nutze dazu
elof-forum
hartz-IV-forum
Gibt noch mehr. Aber die reichen aus.
Natürlich reichst Du Widerspruch ein. Was sonst? Isomatte hat hier ja gut erklärt.
Bitte beachte:
Das Jobcenter fängt damit vor vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes deshalb an, um Dich als Mutter darauf hinzuweisen, dass nun mal mit der Vollendung bei Dir Vollerwerbstätigkeit verlangt werden kann. Das kann dann auch irgendeine hirnfrei Maßnahme sein.
Dass das Jobcenter sich so verhalten darf, ist von Politik verantwortet. Diese wählen wir und bezahlen wir. Faule Ausreden mancher Politiker zu solchem Hirnriss habe ich manche im Ohr.
Sorge also bitte zügig dafür, dass Du die Suche nach einer Betreuung nachweisen kannst, falls diese noch nicht vorhanden ist. Und nimm den Rat, Dich im Bedarfsfall an das Sozialgericht zu wenden, ernst. Das kannst Du selbst. Korrekte Anschrift und Briefkopf findest Du online.
elo-forum
Habe mich verschrieben.
Vielen Dank.
Ich bekomme Leistung vom Jobcenter.
Die haben mit jetzt mehrere Vermittlungsvorschläge geschickt und auf einen habe ich mich vergessen zu bewerben (bzw. Brief war verschwunden), jetzt bekam ich eine Sanktion!
Dürfen die das obwohl ich noch nocht voll vermittelbar bin?