Ist es verboten sich an Bäume zu ketten?

3 Antworten

Strafrechtlich wäre zu prüfen, ob

a) Nötigung nach StGB §240 und / oder

b) bei Polizeieinsatz: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach StGB §113 und / oder

c) bei Privatgrundstücken: Hausfriedensbruch nach StGB §123 vorliegt.

Bei Straftaten ist die Höhe der Geldstrafe von deinem Einkommen abhängig und wird nur in Tagessätzen (1 TS = 1/30 des Monatsnettoeinkommens) verhängt.

Beispiel: 2 Damen wurden wegen Ankettens im Rahmen des Protests gegen Stuttgart 21 zu 30 bzw. 40 Tagessätzen verurteilt.

http://www.bei-abriss-aufstand.de/2013/01/30/prozess-wg-anketten-an-baum/ 

Zivilrechtlich sind zum einen die Mehrkosten der beauftragten Firma zu ersetzen als auch die Kosten des "Abkettens" durch Feuerwehr, THW o.ä. Ein Einsatz mit Rüstwagen und 2 Feuerwehrleuten kostet inkl. An- und Abfahrt schnell mal mehrere Hundert €.

Wenn der Baum nicht dir gehört, darfst dich auch nicht ungefragt dranketten. Sollte durch deine Aktion Mehrkosten für den Besitzer und vermutlich denjenigen handeln, der den Baum fällen will, entstehen, darf er diese von dir zurückfordern.


Bubbe 
Beitragsersteller
 02.07.2015, 13:27

Kann so eine Geldsumme bis zu 1.000€ gehen? Ich meine wenn man mit so großen Baggern ankommt ist das bestimmt nicht wenig

Wenn es eine Genehmigung für das Fällen der Bäume gibt, und eine Firma anrückt und wieder abrücken muss. Kann man auf Schadensersatzverklagt werden. das würde dann die Kosten für die Firma, evtl. den Polzeieinsatz usw. umfassen. Strafrechtlich könnte Hausfriedensbruch dazukommen, wenn die Bäume auf privatem Grundstehen.