Ist es verboten jemanden heimlich zu filmen wenn man es nachher nicht veröffentlicht?

8 Antworten

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Hallo diegodiego, ...ja - es ist eindeutig NICHT gestattet!
Jyuuis Hinweis auf ein normales Sozialverhalten steht vornean!
Die meisten anderen schrieben es hier auch korrekt und pythonpups belegte es dazu völlig richtig mit der "Verletzung des Persönlichkeitsrechtes". Der oft auch immer noch gerne dagegen angeführten §§ 22 ff. KunstUrhG stellen zwar nach dem Wortlaut lediglich auf eine Veröffentlichung und Verbreitung von Lichtbildern ab – trotzdem ist ein Schutz vor der unberechtigten Anfertigung von Fotografien allgemein anerkannt: Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren/filmen...!

Das Thema ist hier in GuteFrage bereits nun mehrfach behandelt worden. Die rechtlichen Gegebenheiten sind, trotz offenbar unsterblicher Fehleinschätzungen mancher, dazu ganz klar. FoxundFixy irrt hier.

Dazu ergänzend ein paar weitere Punkte:
Ungenehmigte Personachstnenaufnahmen per Teleobjektiv wären in jedem Fall "Nachstellungen aus dem Hinterhalt" und wie ungenehmigte Aufnahmen von Unfallopfern sogar rechtswidrig

Bei einer aufgenommenmen Menschengruppe müsste JEDER darin Erkennbare dazu VORHER um Genehmigung gebeten werden Sangsom. Und selbst dann lägen noch keine Verwertungsrechte vor!

Ungenehmigte Menschenaufnahmen sind neben denen mit Menschen als "unwesentlichem Beiwerk"  auch möglich bei "Versammlungen" (Verfolgung eines gemeinsamen Zieles), sofern die Veranstaltung das Bildthema bestimmt und nicht herausgehobene Personen. Straßenpassanten, U-Bahngäste, Theaterpublikum... sind keine Versammlung.

Ebenfalls dürfen zeitgeschichtliche Ereignise (auch regionaler Art) fotografiert und die Bilder genutzt werden, jedoch nicht über den 'Privatbereich' von Prominenten ("Caroline-Urteil").

Und noch 'nebenbei':
Es ist immer der Fotograf beweispflichtig, dass der Fotografierte mit der Aufnahme und ggf. mit etwaigen Verwendungen einverstanden war. Wichtig zu wissen :- )


Naiver  09.04.2017, 15:10

Also jetzt noch einmal kurz
aus dem der damaligen Urteilsbegründung v 2013 entnommen:

Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen, darüber zu entscheiden, ob Fotografien oder Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen.
[...] Auch ist es nicht nur - wie durch § 22 KunstUrhG ausdrücklich geregelt - gegen die unzulässige Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung geschützt. Vielmehr unterfällt bereits die Herstellung von Abbildungen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht 

Also getätigte Rechtsprechung zu genau dieser Frage, ob (sogar heimliche) Aufnahmen erlaubt sind oder nicht.

Naiver  09.04.2017, 15:54
@Naiver

Geht es noch unseriöser...? Das tut nun wirklich weh!
Ich bot hier keine "völlig aus dem Kontext gerissene" Auszüge aus einem Urteil, Foxundfixy, du wirst unverschämt! Ich benannte Rechtsgrundsätze, die sind aus nichts herausgerissen, sie sind so gültig wie ich sie schrieb und du sie selbst auch zitiertest. Gar nicht aufgefallen?

"Deine" verlinkte Urteilsbegründug sagte dasselbe,
dich verwirrten offenbar nur andere Hervorhebungen. Die Einschränkung berührt ausschließlich diesen einen Fall, wo ein Krankgeschriebener durch solche Beweisaufnahmen, in denen der Bandscheibenkranke eine 65kg schwere Braut hochhob, überführt wurde und eine Güterabwägung vorgenommen wurde.
Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob dieses den Vorrang verdient.
Das hat nun gar nichts(...!) mit den genannten Rechtsgrundsätzen zu tun. Lies sie dir oben nochmal durch 'geduldigvorschlag'.
Du erlaubst., dass ich mich nun der Familie zuwende? :- )

FoxundFixy  09.04.2017, 17:01
@Naiver

Solange du hier kein entsprechendes Gesetz vorlegst,hat es keinen Sinn hier weiter zu diskutieren

Naiver  10.04.2017, 19:44
@Naiver

Njun ja, da stimme ich durchaus mit dir überein, FoxundFixi, ich "diskutierte" hier allerdings auch nicht mit dir, ich informierte dich und gab dir Tipps, hm? :- )

Naiver  10.04.2017, 19:45

Meinen herzlichen Dank, diegodiego, für deine Anerkennung! ;- )

Naiver  09.04.2017, 14:01

Sorry, Tippfehler...
"Personachstnenaufnahmen per Teleobjektiv" soll heißen: Personenaufnahmen

FoxundFixy  09.04.2017, 14:01

Ist ja nicht das erste Mal, daß du wegen dieses Thema mit anderen Usern aneinandergerätst , deswegen bist du noch lange nicht im Recht. Außerdem geht es hier in diesem Fall um nicht zu veröffentliche Fotos.

Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren/filmen...!

Das steht wo im Gesetzbuch ?

Naiver  09.04.2017, 14:06
@FoxundFixy

Nein, mein Gudster, ich bin hier sicher noch mit keinem aneinander geraten. Dass du es aber nun immer noch nicht registriert hast,  was erlaubt ist und was nicht, obwohl hier ja nun oft genug bekakelt wurde, das stimmt schon sehr bedenklich! ;- )

Naiver  09.04.2017, 14:21
@Naiver

Na wunderbar und nicht verstanden Foxundfixy?
Ich wusste gar nicht mehr, wo ich das postete, eine prima Antwort für diegodiego...! :- )

FoxundFixy  09.04.2017, 14:27
@Naiver

Ja und daß dieser  Aalfred Recht haben könnte , kommt dir gar nicht in den Sinn oder?

Naiver  09.04.2017, 14:38
@FoxundFixy

Es ist so niedlich...
jo, diesem Alfred und dir ist eines gemeinsam: Die Rechthaberei! ;- ))
Und Realitätsverleugnung, wenn man euch sogar ein Urteil(...!) vorlegt, aus dem nun unzweifelhaft hervorgeht (diegodiegos Frage: darf man heimlich fotografieren/filmen?), dass man es eben NICHT darf!  Mehr, als es hier nun auch noch mit einem real gesprochenen Urteil (statt besserwisserischem Forengerede) darzulegen, geht nicht, hm?  Wirklich nicht verstanden?
Und nun ists aber auch gut. Lass dich doch gerne von einem Rechtsanwalt belehren, der bekommt sogar Geld dafür. ;- )

FoxundFixy  09.04.2017, 14:59
@Naiver

Ja ,ich gleich gemerkt ,daß´ du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast.

Übrigens warte ich immer noch auf die Antwort auf die Aussage von "Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren/filmen...! "  wo das im Gesetzbuch stehen soll.

Ich empfehle mal hier diese Lektüre hier , die bei mir im Schrank steht .

PS : Habs auch gelesen

https://www.amazon.de/Recht-f%C3%BCr-Fotografen-Ratgeber-fotografische/dp/3836225808/ref=sr\_1\_1?ie=UTF8&qid=1491741046&sr=8-1&keywords=recht+f%C3%BCr+fotografen

Naiver  09.04.2017, 15:07
@FoxundFixy

Nein, du hast es nicht gelesen oder nicht verstanden, Rechtsanwalt Rau sagte es ja auch in seinen Interviews mehrfach, dass es eben nicht erlaubt ist und es jedesmal einer Einverständniserklärung bedarf. Aber sag einmal, warum musst du so personlich werden? "Weisheit mit Löffeln gefressen!"  Ein Ausdruck deiner Persönlichkeit?  Bleib doch lieber sachlich. :- )

FoxundFixy  09.04.2017, 15:09
@Naiver

Ja ,bei Veröffentlichung ist es nicht immer erlaubt.

Aber ich warte noch auf das Gesetz

Naiver  09.04.2017, 15:19
@FoxundFixy

*g* lies doch einfach die Texte hier, ich glaube sogar mehrfach hatte ich es genannt und erklärt, Foxundfixy, aber auch andere: Bereits die "Herstellung" von Fotos/Videos ist nicht gestattet!
Das ergibt sich ganz zwangsläufig aus dem Persönlichkeitsrecht...! 
Sorry, ein ganz einfach formuliertes "Das darfst du nicht...!"-Gesetz gibts dafür nicht. Ich geb zu, das könnte dann vielleicht schwer für dich nachvollziehbar sein. Ich glaube aber, dass diegodiegos Frage nun beantwortet ist, auch wenn er gar nichts mehr dazu sagte. :- )

FoxundFixy  09.04.2017, 15:36
@Naiver

Das Persönlichkeitsrecht wird nicht durch stinknormale  Fotos verletzt .

"Das darfst du nicht...!"-Gesetz gibts dafür nicht

Ich geb zu, das könnte dann vielleicht schwer für dich nachvollziehbar sein

Nicht wohl nur für mich.

Warum willst du jemanden heimlich filmen? Es sei den es ist für einen guten Zweck. Wenn du jemanden filmst, der klauen tut oder jemanden schlägt. Als Beweis sind solche Sachen gut. Aber wenn du jemanden heimlich filmst, der gerade duscht oder allgemein eine Person filmst die das gar nicht möchte ist das schon verboten. Dir würde es auch nicht passen, wenn du heimlich gefilmt wirst. Weil jeder hat seine Privatsphäre.

- Verboten.

Nein, ist nicht verboten.

Aber die Veröffentlichung ist ohne dem Einverständnis dieser Personen verboten.

Dazu gehören auch die Aufnahmen von Intimitäten. Nur das Herzeigen dieser Aufnahmen ist schon verboten. Naja. Es zeigt auch den Charakter der handelnden Personen.

Schon mal GoogleEarth geguckt? Personen/Gesichter/Nummerntafeln werden ausgepixelt.

PS: Ich liebe Paparazzi. So sehr, daß ich sie gerne völlig nackt ins Internet stellen möchte.

pythonpups  09.04.2017, 13:10

Doch ist es. Nur nicht wegen "Recht am eigenen Bild".

SangSom  09.04.2017, 13:14
@pythonpups

Na schön, Herr Schlaumeier.

Jetzt sag mir nur noch den § im GG.

ja. ist es.

es ist sogar eine straftat.

jeder hat das recht am eigenen bild und das recht auf seine privatsphäre. beides wird verletzt, wenn du jemanden heimlich filmst oder fotografierst.

pythonpups  09.04.2017, 13:02

Letzteres, Recht am eigenen Bild, kommt nur zum tragen, wenn es um Veröffentlichung geht. Wusste ich auch nicht, ist hier aber des öfteren schon beantwortet worden.

pony  09.04.2017, 13:11
@pythonpups

die veröffentlichung fällt unter medienrecht.

die persönlichkeitsrechte fallen unters strafrecht. 

wenn man bei einer komplett öffentlichen veranstaltung gefilmt wird, ist das nicht heimlich. wenn z.b. durch ein fenster mittels teleobjektiv oder sogar mittels versteckter kamera gefilmt wird, ist das ganz was anderes.

FoxundFixy  09.04.2017, 13:22
@pony

Nicht wirklich. Vom öffentlichen Raum kann ich auch in deine Wohnung fotografieren. Nur veröffentlichen darf´s ich nicht .

Nur von Fotos IN der Wohnung oder Fotos von besonders geschützen Räumen wie Umkleidekabinen oder bei peinlichen Situationen gibts selbst bei Privataufnahmen gewaltige Probleme

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_201a.html

FoxundFixy  09.04.2017, 13:01

Quatsch.

Google mal Recht am eigenen Bild,da geht es nur im die Veröffentlichung

Richard30  09.04.2017, 13:04
@FoxundFixy

Also wenn irgend ein perverser alter typ dich unter der Dusche filmt, es aber für sich behält und niemand zeigt, ist es dann auch okay?

pythonpups  09.04.2017, 13:08
@Richard30

Nein, aber weil es Deine Persönlichkeitsrechte verletzt und weil man's vermutlich Stalking nennen könnte. Das ist nicht die Bohne "okay" aber eben nicht wegen §22 KunstUrhG. Dass das nicht strafbar wäre hat hier keiner gesagt. Lies doch vielleicht mal den ganzen Beitrag.

Liebe Antwortgeber.

Schon mal im Urlaub gewesen und dort Aufnahmen gemacht?

Wie viele (erkennbare) Personen auf euren Bildern habt ihr gefragt, ob ihr dürft. Ob im Bikini, der Badehose oder im Abendkleid oder Smoking?