Ist es verboten im Auto versteckt einen Flüchtling nach Deutschland mitzunehmen?
Was passiert wenn man am Grenzübergang erwischt wird?
Ich als deutscher Staatsbürger möchte einem Flüchtling aus der Türkei helfen und diese bei mir im Auto verstecken. So will ich ihn in die EU schaffen.
Was passiert mit mir wenn die griechischen, serbischen, ungarischen, österreichischen oder deutsche Grenzbeamte mich dabei erwischen?
Ich wollte ja nur einem Menschen helfen!
Komme ich dann in Haft? Was passiert mit mir? Ich bin EU Bürger!
10 Antworten
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung......
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html
Es handelt sich dabei um ein Delikt aus dem Bereich der Grenzkriminalität, dessen zentrales Merkmal die illegale Überschreitung einer Staatsgrenze ist. Dieser Tatbestand ist in seinem Sinngehalt den Regelungen des Einschleusens von Ausländern im Sinne der §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz synonym.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schleusungskriminalit%C3%A4t
Was passiert mit mir wenn die griechischen, serbischen, ungarischen, österreichischen oder deutsche Grenzbeamte mich dabei erwischen?
Das ist dann jeweils Landesrecht. In Ungarn drohen Dir bis zu einer langjährigen Haftstrafe auch als EU Bürger,wenn du als Schlepper/Schleuser aufgegriffen wirst.
Ungarische Gefängnisse sind keine Wellness Oasen wie in Deutschland.
Man ist in HU für Schlepperkriminalität seit dem Vorfall/Parndorf sensibilisiert.
71 Tote in Kühllaster - Schlepper zu lebenslanger Haft verurteiltIn einem Lastwagen in Österreich erstickten vor vier Jahren 71 Flüchtlinge. Im Berufungsverfahren wurden die vier Hauptverantwortlichen nun zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.
so gut Deine Absicht auch sein mag, aber da wirst Du wohl Probleme bekommen können, sofern man dich erwischt. Bei Einmaligkeit und wenn keine Gegenleistung vorliegt, kann es zu einer Geldstrafe kommen. Verstoß gegen § 16 des Aufenthaltsgesetzes.
Obiges gilt, wenn Du jemanden nach Deutschland schmuggelst. Wenn Du jemanden in ein anderes EU-Land schmuggelst, sieht es sicher mit der möglichen Bestrafung anders aus, vermute ich mal.
Ist es verboten im Auto versteckt einen Flüchtling nach Deutschland mitzunehmen?
Selbstverständlich.
Ich als deutscher Staatsbürger möchte einem Flüchtling aus der Türkei helfen und diese bei mir im Auto verstecken. So will ich ihn in die EU schaffen.
Damit bist du keinen Deut besser, als die illegalen Schlepperbanden, nur dass du es aus Mitleid und nicht aus Profitgier tust.
Was passiert mit mir wenn die griechischen, serbischen, ungarischen, österreichischen oder deutsche Grenzbeamte mich dabei erwischen?
Du und der Flüchtling werdet festgesetzt; der Flüchtling je nach Staatsrecht entweder abgeschoben oder in U-Haft genommen, du erhältst eine Anzeige; ggfs. wird das Fahrzeug beschlagnahmt. In D wird das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbuße belegt. Siehe § 95 AufenthG.
Ich wollte ja nur einem Menschen helfen!
Du hilfst ihm nicht, sonder beruhigst nur dein Gewissen. Willst du helfen, dann hilf auf Lesbos als Freiwilliger in einem Flüchtlingslager.
Wärst ein Schlepper und hättest jemanden illegal über die Grenze gebracht.
Wie dies geahndet wird hängt von den Gesetzes des jeweiligen Landes ab.
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Du kannst aber den offiziellen Weg gehen und bspw. eine Bürgschaft übernehmen. Informiere dich darüber, welche Pflichten da auf dich zukommen.
Klar.
Lass das lieber bleiben. Es wird sowieso nicht klappen.
Wenn du momentan überhaupt mit dem Auto von der Türkei nach Griechenland kommst (und die Grenzen nicht eh dicht sind), kannst du davon ausgehen, dass die griechischen Grenzbehörden dein Auto Schraube für Schraube auseinandernehmen werden.
Der Flüchtling wird entdeckt und entweder sofort in die Türkei zurückgeschickt, oder landet in einem der Elendslager in Griechenland. Du tust ihm damit sicher keinen Gefallen.
Was dir droht, weiß ich nicht, du wirst aber sicher nach griechischem Recht bestraft werden.
Nach Serbien, Ungarn oder gar Deutschland kommst du gar nicht erst.
Das wäre er nur, wenn er Geld oder sonstige Gegenleistungen dafür verlangt.