Gelber Schein / deutsche Staatsangehörigkeit?
Auf Youtube findet man vermehrt Videos zum Thema Gelber Schein / deutsche Staatsbürgerschaft. In diesen Videos wird die These vertreten, daß wir z.Zt. eigentlich staatenlos sind. Dies soll darauf begründet sein, dass wir faktisch noch immer in einer Besatzungszone leben (keinenen Friedensvertrag haben) und somit kein Staat existent ist. Nun soll man, sofern man seine Abstammung bis 1913 nachweisen kann, die deutsche Staatsbürgerschaft bescheinigt bekommen (...der Personalausweis soll nur die "Vermutung" dalegen, dass den Inhabe deutscher Staatsbürger ist (?).
Nun wäre ein Kontakt zu einem Staatsrechtler hilfreich .
Die Fragen:1. Wie steht es um diesen Sachverhalt?
- Wie wäre die Rechtsstellung wenn man "Deutscher Staatsbürger" ist?
Bevor hier jetzt dumme Antworten kommen:Nein, ich gehöre keiner wie auch immer ausgerichteten Partei an!!Nein, ich bin kein Rechter und habe auch nichts gegen Ausländer und Flüchtlinge!! Ich interessiere mich nur für den Sachverhalt!!
5 Antworten
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war Voraussetzung der Vier Mächte zu deren Zustimmung zur deutschen vollständigen Souveränität, da ein gesonderter Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde.
Ein zusätzlicher Friedensvertrag ist daher weder geplant noch macht er Sinn. Alles, was ein Friedensvertrag enthalten sollte, ist damit geregelt. Der Zwei-plus-vier-Vertrag ersetzt mit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern. Ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung.
Die sogenannten Reichsbürger folgen einer kruden Logik - teilweise ist es unfreiwillig komisch - auch weil es so absurd und fernab von der Realität ist. Selbst wenn die "Reichsbürger" teilweise behaupten, sie seien nicht rechts ist ihre Argumentation nationalistisch geprägt.
Die Ersteller dieser Videos erzählen immer denselben Unfug. Offensichtlich ist ihnen weder bekannt, dass das Besatzungsstatut bereits 1955 aufgehoben wurde noch dass zur Beendigung eines Kriegs kein Friedensvertrag erforderlich ist.
Die Angabe der Staatsangehörigkeit im Personalausweis und im Reisepass stellen tatsächlich nur eine widerlegbare Vermutung dar, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das ist normalerweise aber völlig ausreichend.
Den Staatsangehörigkeitsausweis benötigt man nur in wenigen Fällen, er bescheinigt in der Regel nur das, was im Personlausweis/Reisepass steht, nämlich dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt daher auch keine andere Rechtsstellung.
Einer der Propangandisten in Sachen Staatsangehörigkeitsausweis ist ein gewisser Reiner Oberüber. Was von seinen Behauptungen zu halten ist, kann man unter folgendem Link nachlesen:
Zu Herrn Oberüber:
Es gibt keine andere Rechtsstellung, wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, da man ja auch davor schon deutsche*r Staatsbürger*in war.
Manche Institutionen verlangen aber einen Staatsangehörigkeitsausweis, wenn man jurisitisch sicher gehen muss, dass die Person Deutsche*r ist, da ja wie du schon gesagt hast der Perso juristisch nur ein Indiz für die Staatsangehörigkeit ist.
Mit einem nicht abgeschlossenen Friedensvertrag hat das nichts zu tun. Diesen gibt es seit 1991 und nennt sich 2+4-Vertrag.
Genau genommen ist der 2+4-Vertrag kein Friedensvertrag, da der Kriegszustand schon seit Mitte der fünfziger Jahre beendet war, und zwar u.a. durch einseitige Erklärungen der Staaten, die dem Deutschen Reich den Krieg erklärt hatten.