Was passiert, wenn man beim Spicken erwischt wird (Universität)?
dass man direkt ne 5 bekommt, ist klar, aber kommen da noch weitere konsequenzen auf einen hinzu?
7 Antworten
Das offizielle Wort dafür heißt meistens Täuschungsversuch. Bei Täuschungsversuchen gibt es je nach Uni unterschiedliche Vorgänge. Bei uns läuft das folgendermaßen:
- Wirst du erwischt, wird deine Klausur sofort eingesammelt, der Täuschungsversuch wird protokolliert (zusammen mit Toilettengängen usw.) und dann darfst/musst du unverzüglich den Raum verlassen (oder warten, bis die Zeit für Toilettengänge abgelaufen ist).
- Das Ganze wird dann an den Prüfungsausschuss ("Versammlung" aus zwei Vorsitzenden, zwei Professoren, einem Mitarbeiter und zwei Studenten) weitergereicht und in der Regel lädt der dich dann zu einer Art Konferenz / Anhörung ein, wo du dann "befragt" wirst.
- Am Ende entscheidet der Ausschuss nach kurzer Beratung, wie mit deinem Fall verfahren wird. Im besten Fall wird der Täuschungsversuch mit 5 bewertet, in der Regel führt das aber zur Exmatrikulation.
Eventuell führt eine Exmatrikulation auch zu einer "endgültig nicht bestandenen Leistung", was bedeutet, dass du dich dann auch nicht für ein ähnliches Fach an einer anderen Uni einschreiben kannst. Da gibt es aber auch Tricksereien, um das zu umgehen.
Weiterhin können außer Spicken auch folgende Aktivitäten während der Prüfung als Täuschungsversuch gewertet werden:
- Auseinanderreißen der getackerten Klausur.
- Anfangen vor dem offiziellen Start oder Weiterschreiben nachdem der Zeitablauf verkündet wurde.
- Klingeln deines Smartphones (dafür muss es nichtmal bei dir sein, es reicht, wenn es irgendwo im Raum klingelt!) oder Mitführen dieses oder anderen elektronischen Geräten, die zum Spicken benutzt werden könnten. (Smartwatches, Kopfhörer, etc.)
- Sich an einen anderen Platz setzen als den, den man zugewiesen bekommt (bei uns gibt's immer Platzkarten).
- Und natürlich sich nicht an Anweisungen der Aufsicht zu halten.
ich habe ein paar mal gespickt, bei klausuren wo man auswenig lernen musste. ansonsten durfen wir unsere unterlagen benutzen. der trick ist, die gleichen blätter wie in der prüfung zu benutzen. also keine kleinen zettel oder so.
Du Fuchs studierst bestimmt Jura! Der C.H.Beckverlag liefert die Mogelblätter für den Schönfelder gleich mit!
Dann bist Du durchgefallen und darfst möglicherweise auch nicht wiederholen. Das kann dann je nach Voraussetzung bis zur Exmatrikulation führen.
Warum sollte man sich selbst betrügen wollen?
Spätestens im Job werden die Leute eh feststellen dass man eigentlich keine Ahnung hat, also warum versuchen was anderes vorzugaukeln?
Wenn man die Uni ohne Bescheisserei nicht packt, dann ist man offensichtlich nicht dafür geschaffen Akademiker zu sein und sollte akzeptieren, dass man schlicht nicht das Zeug hat.
Mitunter droht die Exmatrikulation.