Ist es strafbar, sich für eine Nacht in einem Kaufhaus einsperren zu lassen?
...ich weiß ja, dass abends noch Rundgänge vom Personal gemacht werden, aber mal angenommen, man würde es echt schaffen, nicht gesehen zu werden und würde dann dort seine Nacht verbringen und würde am Morgen erwischt werden, was würde passieren? Ist das strafbar?
12 Antworten
Wenn Dich die Nachtgeister (Putzkolonne) erwischen, wirst Du erst mal vermöbelt, dann kommt die grüne Minna und Du wirst in Revier vefrachtet und zum Schluß gibt es noch ein Verfahren gegen Dich, wegen Hausfriedensbruch.
Das mit der Putzkolonne ist tatsächlich passiert.
Aber sicher ist das strafbar.
Sofern du zuvor nicht vom Personal aufgefordert wurdest zu gehen, was normalerweise immer durch Lautsprecherdurchsage geschieht oder du mit Schlafsack, Kissen und im Pyjama durch die Tür spazierst, ist es nicht strafbar.
Da aber wie gesagt eigentlich immer eine Durchsage kommt, oder das Personal die Leute persönlich zum Gehen auffordert, wirst du den Straftatbestand des § 123 I 2. Alt. StGB erfüllen. Das gibt bis zu einem Jahr Gefängnis (nur theoretisch, wird kein Richter ernsthaft machen) und Geldstrafe, wobei das Kaufhaus auch nen Strafantrag stellen muss.
strafbar...und zwar ziemlich^^
Schon mal was von Hausfriedensbruch gehört??? Ausserdem gibt es Handy´s - blöd wenn Du eins am Mann hast und argumentieren musst, warum du es nicht benutzt hast.