Ist es strafbar einen Feuerlöscher aus spaß zu benutzen?
Wie es oben schon steht ist meine Frage ob es strafbar ist einen Feuerlöscher bei z.b einer veranstaltung oder in einer disco aus spaß zu benutzen?
8 Antworten
Nein, es ist nicht strafbar. Es muss allerdings deiner sein und er muss, sofern er verpflichtend angebracht war, sofort ersetzt, bzw. neu befüllt und wieder angebracht werden.
Es ist natürlich, wie bei allen Handlungen, darauf zu achten, dass nichts und niemand dadurch Schaden nimmt. Dafür müsstest du dann ggf. gerade stehen. Wenn er mit giftigen Chemikalien befüllt ist, sind Umweltrichtlinien einzuhalten.
Die Nutzung selbst, auch aus Spaß ist also nicht grundsätzlich verboten. Schließlich werden die Dinger ja auch getestet und bei Vorführungen genutzt.
Nein ist es nicht. Die meisten enthalten aber Löschpulver und das ist bei einatmen nicht so ganz gesund. Ausserdem verursacht dies eine schöne Sauerei. Strafbar ist die eventuelle Körperverletzung anderer personen wenn man den Löscher bewusst bei anwesenheit vieler Leute um einen herum betätigt (Disco= gleich viele Leute) Und dann noch das sauber machen der Einrichtung. Die Kosten für Wartung und wieder in betribnahme würden noch dazu kommen und dann auch noch ob du klar bei Verstand bist. Das ist immerhin ein Gerät um leben und Sachwerte zu retten, um kleine Entstehungsbrände zu löschen.
Meinst du diese Frage ernst?
Wenn ich der Diskothek-betreiber bin, zeige ich dich nicht nur wegen Sachbeschädigung und möglicher Körperverletzung an (z.B. wegen Leuten, die vor Panik aus der Disko stürmen und sich dabei verletzen) - ich klage dich auch auf den Verdienstentgang, weil ich vermutlich an dem Abend den Laden dicht machen kann und nichts mehr verkaufe. Viel Spass, alleine diese Zivilklage kostet dich mehrere Tausend Euro, plus Anwalt; und die Polizei hast du ebenfalls am Hals.
Ich glaub kaum, dass der Betreiber zustimmt, dass sein ganzer Laden danach durch das tolle Pulver verschmutzt ist..
Das ist aber eine Ratgeber- und keine Glaubensplattform.
Auf etwas zu antworten, das der Frage gar nicht entnommen werden kann, ist Kaffeesatzleserei.
wenn Personen dadurch geschädigt werden ja.Zumindest bekommt man Hausverbot und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ja, es ist Sachbeschädigung schließlich ist der Feuerlöscher nach der Aktion kaputt. Ausserdem zerstörst du ja auch das Inventar der Disco unter Umständen.
Leer, nicht kaputt. Sachbeschädigung kann dann nicht nur wg. Inventar kommen, sondern a uch wegen (ggf. teurer) Bekleidung Anwesender, lustig auch, wenn wer voll eingenebelt wird,d er Asthma hat>> Schmerzensgeld.. summiert sich. Nennt sich Lehrgeld.
Geht's noch?
Was liest du denn in die Fragestellung rein?
Wer hat dir denn erzählt, dass der Diskothekenbetreiber oder Veranstalter nicht vorher gefragt wird?