Ist es noch möglich den Rabattschutz nach einem Unfall abzuschließen damit man im nächsten Jahr noch in der gleichen SF Klasse ist ( HUK 24)?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo amg93,

ich habe für dich in den Bedingungen der HUK24 nachgelesen:

Der Rabattschutz muss am Tag des Unfalls schon im Vertrag sein, damit deine SF-Klasse nicht zurückgestuft wird.

Wenn der Unfall bereits passiert ist, ist es also leider zu spät...

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Den Rabatt kann man auch retten wen man den Schaden selber voll zahlt .

Rabatt Schutz gilt zum Glück erst ab Beantragung nicht nachträglich . Also Unfall dann Schutz das geht zum Glück nicht .  

 Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind sogar mehrere Schäden pro Jahr rückstufungsfrei.

 Im Folgejahr nach dem Schaden steigt die Schadenfreiheitsklasse nach den normalen Bedingungen weiter. 

Knallt es beim Versicherten jedoch vergleichsweise häufig, kann die Versicherung ihn kündigen. 

Dadurch verliert er seinen Rabattschutz beim neuen Anbieter und wird teurer eingestuft als beim alten Anbieter.

....bestimmt. Binde ggf. ein Deinen Berater/Makler, denn für den ist so etwas doch Alltag.

Meine macht so etwas natürlich nur, wenn keine Leistung im laufenden Jahr abverlangt werden in der KH bzw. VK.

Ja, natürlich kann man den Rabattschutz auch nach einem Unfall beantragen, wenn der Schaden selbst reguliert und nicht der Versicherung gemeldet wird.

Ich glaub schon, dann wirst du wenn du dann im nächsten Jahr wieder einen Umfall hast, nicht noch weiter hochgestuft als du es ende des Jahres wirst, egal was du tust du wirst jetzt hochgestuft.