Ist es möglich einen Jagdschein zu lösen ohne direkt eine Jagdmöglichkeit zu haben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das  sollte wohl möglich sein, daß man ihn auch ohne bereits zugesagte/vorhandene Jagdmöglichkeit ausgestellt bekommt.
Anderes wäre mir völlig  neu und unverständlich.

Die bestandene Jagdprüfung, einwandfreier Leumund/Zuverlässigkeit, abgeschlossene Versicherung, körperliche Eignung etc. reichen aus, um ihn zu erhalten.

Normalerweise wird nach entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsscheinen (Jagdmöglichkeiten), sowie  Pachten gefragt, die natürlich angegeben werden müssen.

Wenn man (noch) keine hat, gibt's  nichts anzukreuzen.
Man darf mit dem Jagdschein schließlich auch als Jagdgast zur Jagd gehen. Man ist somit auch nicht nur an ein Revier gebunden.
Ebenso kann man mehrere Begehungsscheine (für verschiedene Reviere) haben.

Fazit: Der Jagdschein ist keine Verpflichtung zur Jagd zu gehen - man muss also kein Revier nachweisen, um ihn ausgestellt zu bekommen.

antnschnobe, UserMod Light  12.11.2016, 08:46

Vielen Dank für's Sternchen : )

Hier in Nds. ist ein Jungjäger in den ersten 3 Jahren nicht jagdpachtfähig. Dennoch ist eine Teilnahme an Jagden durch Einladungen jederzeit möglich. Hierfür ist selbstverständlich ein gültiger Jagdschein erforderlich.

Ist es möglich einen Jagdschein zu lösen ohne direkt eine Jagdmöglichkeit zu haben?

Ja. Wie willst du denn sonst jagdlich schießen? WBK + Voreintrag? Wozu hast du denn die Jägerprüfung abgelegt?

In dem Antragsformular für Jagdscheine meiner Stadt wird nach einem Revier in dem man die Jagd ausüben kann gefragt.

Richtig, §11 (7) BJagdG. Damit kann der Verpächter/Erteiler einer entgeltlichen Jagderlaubnis vor Vertragsschluß prüfen, ob der Vertrag nach §11 (6) BJagdG nichtig wäre.