Ist es legal, eine digitale Türspion-Kamera zu installieren?
Meine Schwester hat aufgrund eines Vorfalls nach ihrer Zeugenaussage ein 'leicht' mulmiges Gefühl in ihrer Wohnung und überlegt, eine Türspion-Kamera zu installieren. Diese würde bei Bewegung vor ihrer Wohnungstür die Personen aufzeichnen, die sich auffällig lange dort aufhalten. Auf keinem der Geräte erscheint ein Hinweis zur Gesetzeslage. Weiß jemand hier, ob der Betrieb einer solchen Türspion-Kamera legal ist oder nicht?
7 Antworten
Weiß jemand hier, ob der Betrieb einer solchen Türspion-Kamera legal ist oder nicht?
Illegal, sobald der Hausflur auch von anderen Mietern oder Besuchern genutzt werden kann.
Wenn du ein Gelände filmst das nicht dir gehört und sich dort eine Person aufhält verletzt du damit die Privatsphäre jener Person die du filmst, was dann mehr oder weniger illegal wäre. Wenn du allerdings dein Grundstück filmst und sich dort eine Person aufhält darfst du diese natürlich filmen, aber das Videomaterial nicht verbreiten, denn dann hast du nicht die erlaubnis dieser Person die du gefilmt hast, zumindest meistens.
Das hört sich vielleicht dumm an aber das nennt sich Panoramafreiheit, wenn jemand dir ins Bild rennt ist er es selber schuld.
Man darf lediglich eigenen privaten Raum überwachen. Ein öffentliches Treppenhaus gehört nicht dazu.
Wo steht das geschrieben? Überwacht über der Haustür die Cam nun öffentlichen oder privaten Raum? Ist die Luft (der Raum) vor einer Haustür (draussen) dein eigentum? Ich denke mal ja.
GG Art. 2 Abs. 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Ich würde mal meinen wenn es nicht die Privatsphäre verletzt dürftest du es machen.... Also zeichnet die Kamera die ganze Zeit auf oder hat sie einen Senso und zeichnet nur auf wenn jemand länger dort ist?
Siehe Fragetext - nur, wenn sich dort jemand länger rumtreibt. Man kann das wohl auch einstellen von der Zeit her.
Ja dann bin ich der Meinung von Georg.
In und outdoor Cameras sind nicht verboten,auch eine Türspioncam nicht. Aussenkameras dürfen nach neuer gesetzeslage nicht ausserhalb des Grundstücks aufzeichnen. Also vorbeigehende Leute auf Bürgersteig ect...meine IR Cam reicht 100m weit und wer soll das kontrollieren? Also alles im grünen mit dem Türspion,nicht an die Glocke hängen damit es nicht unnötig auffällt und drüber geredet wird.
Leider falsch. Gemeinschaftlich genutze oder allgemein zugängliche Flächen (z.B. Hausflur) dürfen nicht überwacht werden. Urteil s. meine Antwort.
Ach,und jeder kann in der Öffentlichkeit mit Smarthphones,Handys aufnehmen was das zeug hält?