Ist es legal, eine digitale Türspion-Kamera zu installieren?

7 Antworten

Wenn du ein Gelände filmst das nicht dir gehört und sich dort eine Person aufhält verletzt du damit die Privatsphäre jener Person die du filmst, was dann mehr oder weniger illegal wäre. Wenn du allerdings dein Grundstück filmst und sich dort eine Person aufhält darfst du diese natürlich filmen, aber das Videomaterial nicht verbreiten, denn dann hast du nicht die erlaubnis dieser Person die du gefilmt hast, zumindest meistens.

PatchrinT  10.02.2015, 19:52

Ach,und jeder kann in der Öffentlichkeit mit Smarthphones,Handys aufnehmen was das zeug hält?

WasSollHierhin  11.02.2015, 12:51
@PatchrinT

Das hört sich vielleicht dumm an aber das nennt sich Panoramafreiheit, wenn jemand dir ins Bild rennt ist er es selber schuld.

Man darf lediglich eigenen privaten Raum überwachen. Ein öffentliches Treppenhaus gehört nicht dazu.

PatchrinT  10.02.2015, 20:00

Wo steht das geschrieben? Überwacht über der Haustür die Cam nun öffentlichen oder privaten Raum? Ist die Luft (der Raum) vor einer Haustür (draussen) dein eigentum? Ich denke mal ja.

clemensw  10.02.2015, 20:40
@PatchrinT

GG Art. 2 Abs. 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Ich würde mal meinen wenn es nicht die Privatsphäre verletzt dürftest du es machen.... Also zeichnet die Kamera die ganze Zeit auf oder hat sie einen Senso und zeichnet nur auf wenn jemand länger dort ist?

partysun 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 19:46

Siehe Fragetext - nur, wenn sich dort jemand länger rumtreibt. Man kann das wohl auch einstellen von der Zeit her.

Ap4rat  10.02.2015, 19:50
@partysun

Ja dann bin ich der Meinung von Georg.

In und outdoor Cameras sind nicht verboten,auch eine Türspioncam nicht. Aussenkameras dürfen nach neuer gesetzeslage nicht ausserhalb des Grundstücks aufzeichnen. Also vorbeigehende Leute auf Bürgersteig ect...meine IR Cam reicht 100m weit und wer soll das kontrollieren? Also alles im grünen mit dem Türspion,nicht an die Glocke hängen damit es nicht unnötig auffällt und drüber geredet wird.

clemensw  10.02.2015, 20:41

Leider falsch. Gemeinschaftlich genutze oder allgemein zugängliche Flächen (z.B. Hausflur) dürfen nicht überwacht werden. Urteil s. meine Antwort.