Darf ich ein fremdes Bild verändern und als Profilbild nutzen?
Gerade benutze ich ein Fanart von einem Charakter aus einem Nintendo Spiel als Profilbild auf Twitter, darf ich da meinen User Name hinein Editieren und das weiterhin benutzen? Oder kann das irgendwie Probleme geben? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus.
5 Antworten
Ein Abbild eines "Charakter[s] aus einem Nintendo Spiel" kann geschützt sein als dies und als jenes:
- als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, und zwar
- sowohl als grafisches Werk als auch
- als Objekt in einem Sprachwerk, also als Protagonist in einem Drehbuch etwa.
2. als Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes, und zwar
- sowohl als Bildmarke in Form einer grafischen Darstellung einer Figur als auch
- als Wortmarke, die den Namen der Figur beinhaltet.
Zu Nr. 1 lese man Was ist eine freie Benutzung?
Hier hat man kaum eine Chance, ein eigenes Werk zu schaffen, wenn man keine großartigen schöpferischen Gedanken hat. Als besser Finger weg!
Zu Nr. 2 lese man § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.
Hier ist das Risiko gering, dass man verurteilt wird zu Unterlassung oder zu Schadensersatz, solange man die fremde geschützte Marke nicht dazu verwendet, eigene Waren anzubieten.
Gruß aus Berlin, Gerd
Folgende Angabe ohne gewähr:
Wenn ich es noch recht weiß, dann können urheberrechtlich geschützte Dinge bei starker Abänderung (bei einem Gemälde würde bspw. einer Verkleinerung nicht ausreichen) von der Person, die die Abänderung vorgenommen hat, selber genutzt werden. Voraussetzung: die Abänderung erfordert die Eigenschaft von persönlicher geistiger Schöpfung.
Bin mir aber absolut nicht sicher xd
Solange es kleiner als 125 KB ist, darfst du es auch so als Profilbild nutzen.
Nur wenn das Original nach der Überarbeitung kaum noch zu erkennen ist, muss für die Veröffentlichung keine Zustimmung des Urhebers eingeholt werden. Eine eindeutige Grenze zwischen Original und eigenem Werk lässt sich allerdings kaum ziehen
https://unternehmer.de/recht-gesetze/213479-bildrechte-internet
Wenn das Bild ausreichend bearbeitet ist ja