Ist es erlaubt, mehrfach im Kreisverkehr "die Runde" zu drehen?

8 Antworten

Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und verstößt somit bereits gegen § 1 StVO. (ansonsten steht es aber nicht im Bußgeld Katalog)

Schnarchix  09.11.2018, 09:38

Der § 1 stellt die Allgemeinvorschrift dar,  die in der Regel durch die folgenden Paragraphen konkretisiert wird. Das kommt dem Spruch nahe - "Wenn der Jurist nicht weiter kann, fängt er mit Treu und Glauben an".

Von unnötigem Drehen war nicht die Rede, sondern von Fahrten zur Orientierung. Dies kann durch die Suche nach (eventuell übersehenen) Richtungshinweisen geschehen und ist von daher in der StVO nicht verboten. Daraus eine Behinderung der ohnehin wartepflichtigen Fahrzeuge zu konstruieren, ist schon sehr weit hergeholt. Von daher kann es dazu auch keinen Tatbestand im BKat geben.  

KirstenSe  09.11.2018, 09:41
@Schnarchix

Ich habe gar nichts konstruiert. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, warum unnötige Runden untersagt sind und das sonst nichts abgemahnt wird, folglich ok ist

Mehrfache Runden zum diskutieren sind aber wohl nicht unbedingt notwendig

Mietzie  09.11.2018, 08:56

Aber wenn man nur die richtite Ausfahrt verpasst hat, oder noch einen Moment über die richtige Richtung nachdenken muss, ist es ja nicht unnötig.

KirstenSe  09.11.2018, 09:04
@Mietzie

Hat ja auch niemand gesagt - zum bloßen Nachdenken oder (wie in der Frage benannt) diskutieren sollte man vielleicht besser rausfahren bei Gelegenheit halten und erst weiterfahren, wenn man sich klar ist, wo man hin möchte

Die einschlägigen Paragraphen der StVO:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Es gibt kein explizites Verbot, im Kreis zu fahren. Verboten ist nur, Andere dadurch zu behindern oder zu belästigen - und nicht mal das, wenn es nicht "mit Absicht" geschieht, denn dann ist es ja nicht "nach den Umständen unvermeidbar"

Und spitzfindig könnte man noch fragen, ob §30 hier überhaupt anwendbar ist, denn "im Kreis fahren" ist ja nicht "Hin- und Herfahren" ;-)

Also:

Kein Verbot, sollte man aber nicht machen, wenn's nicht nötig ist ...

Nein,

das sagt bereits das Schild Kreisverkehr aus. Schau dir genau an, der Kreis ist nicht durchgezogen. Wenn du eine Ausfahrt verpasst hast wird sicherlich niemand was sagen. Öfter könnte man Absicht unterstellen.

Grüße

Tob

Schnarchix  09.11.2018, 09:30

In den Erläuterungen zu Zeichen 215 (Anlage 2 zu § 42 Abs. 1 StVO) steht:

  1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
  3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

Da steht nichts davon, dass man nur einmal durch einen Kreisverkehr fahren darf.

Man sollte es schon nach Möglichkeit vermeiden. Manchmal ist es jedoch zur Orientierung unumgänglich.

Mein Rekord lag bisher 2x bei 3 Runden:

Einmal ein eckiger Kreisverkehr im Ausland, bei dem ich verblüfft wieder am Anfang herauskam. In der 2. Runde habe ich dann den versteckten Wegweiser zur richtigen Abfahrt gefunden, die ich in der 3. Runde dann auch ansteuern konnte.  

Und in diesem Jahr, da hat mich mein Navi auf eine Kreuzung geleitet, die sich dann inzwischen allerdings als unübersichtlicher Kreisverkehr (= Hügel in der Mitte) entpuppte. Da musste ich mich dann nach der ersten Runde auch erst einmal orientieren. :-)

2, 3 mal kreisen ist erlaubt. Danach würde es als Verkehr behindern abgesehen.