Ist es als nicht eingetragener Verein möglich einen Kuchenverkauf bei einem Fest zu machen und wenn ja, brauch man einen Gewerbeschein?
4 Antworten
Wenn es ein vereinsinternes Fest ist, brauchst du sowas nicht. Bei jedem Pfarrfest z.b. werden ja auch Kuchen von Gemeindemitgliedern gespendet und verkauft. Du solltest nur darauf achten, dass die Kuchen kein rohes Ei enthalten wegen der Salmonellengefahr.
Wenn der Verein damit Gewinne (wofür auch immer) machen will, dann müsste er das anmelden. Die Verantwortung trägt dann der Vorsitzende. Dafür muss er sich durch Vorlage der Satzung oder entsprechender Beschlüsse legetimieren.
Solange der Verkauf in den eigenen Räumlichkeiten stattfindet, wird das in der Praxis aber von kaum einem Verein gemacht, wenn es nur an einem Tag erfolgt....
Wenn Du etwas verkaufen willst, um Gewinn zu erzielen, musste ein Gewerbe haben. Beachte aber auch die Hygienerichtlinien, die mit ner Prüfung und dem Gesundheitszeugnis bescheinigt werden.
Das mit dem Eintrag ins Vereinsregister lässt ich bei ner Kontrolle ja belegen, das wäre kein Problem mehr. Aber wenn ihr Lebensmittel an Fremde verkaufen wollt, sollte die Gesundheitsfrage gelöst sein. Erkundige Dich mal bei Deiner Stadt, welche Auflagen beachtet werden müssen.
In diesem Fall benötigst du keine Gewerbeanmeldung.
Die Hygienevorschriften sollten dennoch beachtet werden.
http://www.gewerbe-anmelden.net/ist-eine-gewerbeerlaubnis-erforderlich/
Gewerbeanmeldung = Ja ! Gewerbeerlaubnis = Nein.
Da gibt es einen riesigen Unterschied...
Die Eintragung für den Verein soll noch statt finden. Zur Zeit liegt die Satzung dem Finanzamt vor, aber das kommt einfach nicht in die Pötte. Die besagte Veranstaltung ist in einigen Wochen und wir haben keine Möglichkeit mehr die Eintragung noch rechtzeitig zu schaffen. Daher eben die Frage, wie man das am besten abwickelt, ohne etwas illegales zu tun.