Ist eine Wohnung Baujahr 1966 mit Bad aber ohne FI-Schutzschalter noch erlaubt?
Habe eine Wohnung besichtigt. Die Elektrik ist noch original vom Baujahr 1966 und ohne FI Schutzschalter. Ist das noch erlaubt oder muss man das ändern?
6 Antworten
Ja, ist erlaubt.
Also die Pflicht einen RCD/FI für die Elektroinstallation in einem Raum der eine Badewanne oder Dusche enthält gibt es seit 1984. Seit 2009 gibt es diese Pflicht für jeden Stromkreis der eine Steckdose enthält und mit weniger als 20A abgesichert ist mit einem RCD abzusichern.
Diese Regeln gelten für Neuinstallationen, eine Nachrüstpflicht gibt es erstmal nicht. Die Nachrüstpflicht kommt nur dann zur Geltung wenn:
1. Größere Umbauten an der Elektroinstallation durchgeführt werden. Dann muss das auf den neusten Stand der Vorschriften gebracht werden.
2. Ein Raum der vorher eine andere Funktion hatte zu einem Badezimmer mit Dusche und/oder Badewanne umfunktioniert wird.
3. Wenn die Anlage nicht mehr den Vorschriften entspricht die zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage gültig waren.
Ein simples Auswechseln der Betriebsmittel wie Lampen, Schalter oder Steckdosen bewirkt nicht das nachgerüstet werden muss. Es müssen also nicht die gleichen Betriebsmittel wie damals installiert vorhanden sein denn sowas kann immer kaputt gehen. Es muss halt nur durch was identisches ersetzt sein, sprich Schalter durch Schalter, Steckdose durch Steckdose etc.
Eine Nachrüstung eines FI dürfte auch so ohne weiteres möglich sein, zu der Zeit war noch die sogenannte "klassische Nullung" üblich (Korrekt heißt das "Nullung ohne besonderen Schutzleiter"). Sprich da wurde ein sogenannter Nullleiter gelegt, der hat sowohl die Funktion des Neutral- als auch des Schutzleiters. Da funktioniert ein FI nicht, es sei denn man setzt einen Schukomat (Steckdose mit eingebautem FI). Da kostet allerdings eine Steckdose doppelt so viel wie ein normaler FI für den Einbau in die Unterverteilung.
Es muss natürlich heißen das es nicht so ohne weiteres nachrüstbar ist...
Ja, ist noch erlaubt.
Du kannst also den Vermieter nicht zwingen, das nachrüsten zu lassen (darum geht's dir vermutlich).
Aber eine Nachrüstung würde natürlich Sinn machen. Frag doch mal nach, vielleicht lässt er's machen oder ihr könnt euch die Kosten teilen.
ja, ist noch erlaubt. allerdings besteht bei dem baujahr VIELLEICHT! die möglichkeit, einen FI Schalter nachzurüsten. jedenfalls fällt 1966 in die Übergangszeit, in der man bereits 3adrig gelegt hat.
Sprich mal mit dem Vermieter, ob er geneigt ist, überprüfen zu lassen, ob das Nachrüsten eines FI Schalters machbar ist.
an sonsten ist es auf jeden fall möglich, einen sogenannten schukomaten zu verbauen. also eine steckdose mit eigebautem FI Schalter...
was übrigens auch ohne die zustimmung des vermieters geht: einen Zwischenstecker FI in die bestehende steckdose stecken...
lg, Anna
Wie ich weiss Ist es erlaubt
Außer bei Neuinstallation da muss er verbaut sein
Wird z.b das Bad saniert muss dan ein fi da sein
Ist glaub ich seit 2010 so
Bin mir nicht siche
Ich glaube ab 2006 ist ein FI zumindest im Bad vorgeschrieben.
Noch besser, wenn das ganze haus einen hat.
Also nein.
Wow, jetzt freu ich mich. So wie ich es gelernt habe, kommt ein FI immer gleich nach den Hauptsicherungen. Man kann zwar z nehmen, aber oft genügt deiner.
"Wehe da tritt mal ein Fehler auf"
Wozu gibt es die Test- taste, die man ein mal im Monat drücken sollte?
Was hast du gelernt und vor allem wann? ;)
Steht nämlich in DIN 18015-1:
"Die Zuordnung von RCD (FI) zu den Stromkreisen ist so vorzunehmen, dass das Abschalten einer RCD nicht zum Ausfall aller Stromkreise führt. Ausgenommen sind selektive RCD."
http://www.elektrikforen.de/benutzereigene-beitr-ge/2535-vde-0100-410-rcd-pflicht-vor-steckdosen.html
Somit ist ein zentraler 30-mA-RCD vor der gesamten Wohnungsinstallation ergo nicht zulässig.
Und bei was soll die Test-Taste, im Falle eines Fehlerstroms in der Anlage helfen?
Bei nur einem RCD ist die ganze Wohnung dunkel - und es dauert ebbes länger, bis der Fehler eingegrenzt wird. ;)
Stimmt so nicht...
Nää, einer allein für die ganze Hütte ist sehr schlecht (wehe da tritt mal ein Fehler auf - dann kann die Suche teuer werden...) - und ist m. W. nach in Neuinstallationen auch nicht mehr zulässig (außer ein selektiver RCD).
Und: eine Nachrüstpflicht besteht nicht.