ist eine lange Betriebszugehörigkeit gleichzustellen wie eine Ausbildung?

3 Antworten

Hallo, ob die Frage schon längst geklärt ist, weiß ich nicht. Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass wenn man das 1,5-2 einer regulären Ausbildungszeit in dem Beruf tätig ist, erwirbst du dir mit den notwendigen Zeugnissen das Recht, an einer externen Prüfung teilzunehmen und diesen Abschluß zu erwerben. Natürlich musst du die Prüfungskosten, sowie Prüfungsvorbereitungsunterlagen selber tragen. Wichtig ist, dass in deinem Zeugniss genau die in einer normalen Ausbildung relevanten Punkte auch genannt werden. Desweiteren musst du dann noch selber deine Kenntnisse benennen und dises sollten durch die Zeugnisse untermauert werden. Also nicht irgendwas aus der Luft greifen, sondern genau die gemachten Tätigkeiten nennen. Erst wenn du dann einen Abschluss hast, kannst du dich weiterbilden und auch (früher)Bafög beantragen. Zertifikate sind gut,stehen aber ohne einen Ausbildungsabschluss nicht dafür ein. Bedenke, dass jeder ein Zertifikat erwerben kann, d.h. ja nur, dass man an einer Veranstaltung teilgenommen hat, ein Ausbildungsabschluss aber, dass man erweiterte, vertiefte Kenntnisse in diesem Berufszweig besitzt.

LG 

Eine Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss ist nicht durch Betriebszugehörigkeit zu ersetzen. So würde jeder Hilfsarbeiter mit mehrjähriger Berufspraxis (Deiner Meinung nach ?) einem qualifizierten Facharbeiter gleichgestellt.

g2b7d4 
Beitragsersteller
 02.01.2012, 04:05

hmm, vorerst danke und warum denn nicht? ich meine und spreche ja auch nicht von Metall-biegen, Zusammenstecken oder Verpacken! sondern gezieltes kaufmännisches Wissen was tag täglich angewendet wird.

Soviel Niveau, um diese Uhrzeit. Das finde ich toll. Frag einfach mal in deinem Betrieb nach, weil ich glaube nicht,dass 6 Jahre lang Angelerntes Arbeiten, eine Ausbildung ersetzt.