ist eine lange Betriebszugehörigkeit gleichzustellen wie eine Ausbildung?
ich arbeite nun seit über sechs Jahren bei einer Firma als Kaufmann im Einzelhandel. Leider habe ich vor sechs Jahren die Ausbildung nicht angefangen da ich das schnelle Geld wollte. Nun bin ich 24 und möchte wissen ob meine lange Betriebszugehörigkeit wie eine Ausbildung gleichzustellen ist? Ich möchte nämlich an einem externen Studium teilnehmen damit ich den Handelsfachwirt erwerben kann! Um diese externe Prüfung überhaupt annähernd zu machen brauchen ich diesen nachweis. Kann mir bzw. muss mir das Unternehmen solch ein Formular zur Verfügung stellen? Ich habe bei dir IHK nachgefragt die sagten mir das ich eine Prüfung machen kann um dieses Zertifikat zu erwerben! Nur möchte ich diese 300€ nicht zahlen! also meine Frage ist eigentlich: "gibt es eine Möglichkeit den Ausbildungsnachweis zu umgehen, damit ich den Handelsfachwirt machen kann?" Falls jemand diesbezüglich Erfahrungen hat und auch wirklich ernst zunehmende Antworten geben kann freue ich mich riesige.
Vielen dank für die antworten....
3 Antworten
Hallo, ob die Frage schon längst geklärt ist, weiß ich nicht. Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass wenn man das 1,5-2 einer regulären Ausbildungszeit in dem Beruf tätig ist, erwirbst du dir mit den notwendigen Zeugnissen das Recht, an einer externen Prüfung teilzunehmen und diesen Abschluß zu erwerben. Natürlich musst du die Prüfungskosten, sowie Prüfungsvorbereitungsunterlagen selber tragen. Wichtig ist, dass in deinem Zeugniss genau die in einer normalen Ausbildung relevanten Punkte auch genannt werden. Desweiteren musst du dann noch selber deine Kenntnisse benennen und dises sollten durch die Zeugnisse untermauert werden. Also nicht irgendwas aus der Luft greifen, sondern genau die gemachten Tätigkeiten nennen. Erst wenn du dann einen Abschluss hast, kannst du dich weiterbilden und auch (früher)Bafög beantragen. Zertifikate sind gut,stehen aber ohne einen Ausbildungsabschluss nicht dafür ein. Bedenke, dass jeder ein Zertifikat erwerben kann, d.h. ja nur, dass man an einer Veranstaltung teilgenommen hat, ein Ausbildungsabschluss aber, dass man erweiterte, vertiefte Kenntnisse in diesem Berufszweig besitzt.
LG
Eine Ausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss ist nicht durch Betriebszugehörigkeit zu ersetzen. So würde jeder Hilfsarbeiter mit mehrjähriger Berufspraxis (Deiner Meinung nach ?) einem qualifizierten Facharbeiter gleichgestellt.
hmm, vorerst danke und warum denn nicht? ich meine und spreche ja auch nicht von Metall-biegen, Zusammenstecken oder Verpacken! sondern gezieltes kaufmännisches Wissen was tag täglich angewendet wird.
Soviel Niveau, um diese Uhrzeit. Das finde ich toll. Frag einfach mal in deinem Betrieb nach, weil ich glaube nicht,dass 6 Jahre lang Angelerntes Arbeiten, eine Ausbildung ersetzt.