Ist eine Handwerkerrechnung eine Hol- oder eine Bringschuld?
Muss ich extra in die Werkstatt fahren, oder habe ich Anspruch darauf, dass man mir die Rechnung schickt?
4 Antworten
Tja - der Handwerksbetrieb möchte Geld von Dir als Kunden - ergo wird er seine Forderung in Form einer Dir zugehenden Rechnung beziffern.
Und ohne eine solche Dir zugänglich gemachte Rechnung hätte der Handwerksbetrieb auch vor Gericht keine Chance , wenn er diese beitreiben wollte.
Wie hast du denn bezahlt, wenn du keine Rechnung hast? Auf den Spruch hin?
In bar. Und ich habe nur eine Quittung mit dem Wort "Reparatur" bekommen.
Der Handwerker muß Dir eine Rechnung zukommen lassen! Und das entweder in Papierform oder zB elektronisch als PDF-Dokument. Zu einer elektronischen Übermittlung bedarf es allerdings der Zustimmung durch den Kunden.
Es ist ja wohl irgendwie logisch... Wer kann oder will denn etwa von Dir verlangen, 20, 30 Km oder mehr zu fahren, um eine Rechnung persönlich abzuholen?
Und ohne Dir eine Rechnung zukommen zu lassen, hat der Betrieb auch keinen Anspruch auf deren Begleichung!
Was hast denn da für einen möchtegern Handwerker, der das nicht weiß???
Übrigens hat DesiK9712 schon recht, was die Definition Hol- oder Bringschuld angeht. Rechnungsstellung und Versand haben damit nichts zu tun!
Der Handwerker muß Dir eine Rechnung zukommen lassen!
Nein.
Und das entweder in Papierform oder zB elektronisch als PDF-Dokument.
Nein. Steht in der Frage denn irgendwo, dass der Auftraggeber Unternehmer wäre?
Und ohne Dir eine Rechnung zukommen zu lassen, hat der Betrieb auch keinen Anspruch auf deren Begleichung!
Falsch. Der Endkunde hat - vertragliche Abreden vorbehalten - nur Anspruch auf eine Quittung.
Eine Bringschuld. Du bist dazu verpflichtet, den geforderten Betrag zu bezahlen.
Es sei denn, du hast einem Lastschriftverfahren zugestimmt, dann ist der Handwerker in der Holschuld (du bist jedoch dazu verpflichtet, genügend Geld für die Rechnung auf dem Konto zu haben).
Es gehtnicht ums Geld,es geht um die Rechnung.
Achso. Da würde ich auf Holschuld tippen. Rechnung und Quittung sind übrigens nicht das selbe :
"Grundlegender Unterschied ist wohl, daß eine Quittung den Empfang einer Sache bestätigt, eine Rechnung hingegen eine Forderung darstellt.
Eine Rechnung kann auch gleichzeitig eine Quittung sein, wenn sie etwa den Hinweis "Betrag erhalten" beinhaltet (evtl. auch implizit, vgl. Kassenzettel).
Anspruch auf eine Quittung hat der Kunde (und nicht nur der, sondern jeder Teilnehmer an einem Rechtsgeschäft) grundsätzlich immer, da er nur so beweisen kann, eine Barzahlung durchgeführt (oder einen (reklamierten) Artikel übergeben oder...) zu haben.
Anspruch auf eine Rechnung... hat man zB beim Kauf grundsätzlich, da es dem Käufer nur so möglich ist, den Nachweis darüber zu führen, dass er MWSt auf den Kaufpreis gezahlt hat."
(Quelle 123recht.de)
Also kannst du dir eine Quittung ausstellen lassen. Würde sie einfach beim Handwerker anfordern, eventuell ist sie ja schon per Post unterwegs? Einfach mal dort anrufen und nachfragen.
LG
Anspruch auf eine Rechnung... hat man zB beim Kauf grundsätzlich,
Nein.
da es dem Käufer nur so möglich ist, den Nachweis darüber zu führen, dass er MWSt auf den Kaufpreis gezahlt hat
Das mag sein, ist aber irrelevant, da der Käufer (-> Verbraucher) in der Regel aus dem Nachweis der geleisteten MWST keinerlei Nutzen ziehen kann.
Mir steht als Käufer ein Nachweis über die erbrachten Leistungen, deren Preise und die Bezahlung zu.
Sonst könnte der Verkäufer ja jederzeit sagen "aber ich habe noch dieses und jenes gemacht, das kostet nochmal 100€ und überhaupt hast du bisher noch gar nix bezahlt" - und ich müsste die Leistungen ja am Ende 3x bezahlen...
LG
Mir steht als Käufer ein Nachweis über die erbrachten Leistungen, deren Preise und die Bezahlung zu
Nein.
Der Nachweis der Bezahlung (aka Quittung) ist ja davon unberührt. Zudem hat der Auftraggeber - sofern Bezahlung unbar - den eigenen Kontenauszug, den er jederzeit als Beleg verwenden kann.
Oder bekommst du beim Bäcker eine Rechnung? Oder beim Taxifahren? Oder beim Zeitungskauf? Ebent.
Okay, der Unternehmer ist zwar nicht dazu verpflichtet, aber dazu berechtigt eine Rechnung an einen Privatkunden auszustellen. Verstehe trotzdem das Problem nicht, weshalb man dies nicht tun sollte, wenn der Kunde dies verlangt?
Weil es u.a. hohe Kosten verursacht. Die würden wieder auf den Kunden umgelegt und der würde sich wieder aufregen, wieso er denn soviel zahlen muss.
Verstehe trotzdem das Problem nicht, weshalb man dies nicht tun sollte, wenn der Kunde dies verlangt?
So wie ich den OP verstehe, hat der Auftragnehmer den geforderten Betrag nach Ausführung schon erhalten, will aber noch mit ihm sprechen, statt ihm die Rechnung einfach zuzusenden. Oder anders ausgedrückt, der Auftraggeber will keinen direkten Kontakt mit dem Auftragnehmer, aber eine Rechnung, die er bislang nicht hat.
Es geht darum, dass der Handwerksmeister zwar behauptet hat, dass noch ein Restbetrag von 150,- € offen sei, diesen aber offensichtlich nicht will. Er will mir keine detailierte Rechnung/Beleg zuschicken. Ihm ist klar geworden, dass ich begriffen habe, dass er mich beschissen hat. Ich hatte bereits eine Abschlagsleistung beglichen, die höher war, als das was er geleistet hat. Nun möchte ich einen detailierten Beleg und ich frage mich schlicht, ob ich den holen muss, oder ob ich Anspruch darauf habe, dass er mir einen zusendet?
Als Privatperson hast du gar kein Anrecht auf eine Rechnung.
Unsinn. Jeder hat ein Recht auf eine Rechnung. Und ein Handwerker ist auch verpfichtt, eine auszustellen. Wie sonst soll er beim Fa sein Einkommen nachweisen.
Unsinn.
Äh - nein.
Jeder hat ein Recht auf eine Rechnung.
Nein. Ein Rechtsanspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung besteht nur, wenn dies entweder vor Beauftragung vereinbart wurde, oder der Auftraggeber und Rechnungsempfänger selbst Unternehmer i.S.d. UStG ist (siehe § 2 UStG). Wenn keine von beiden Bedingungen erfüllt ist, ist der Auftragnehmer auch nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wohl aber zur Ausstellung einer Quittung. Siehe u.a.
Wie sonst soll er beim Fa sein Einkommen nachweisen.
Die Pflicht zur ordnungegemäßen Buchführung wird nicht durch die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen beeinflusst.
Dann eben Quittung, da muß ja dasselbe draufstehen, wie auf einer Rechnung.
Naja, eigentlich nicht. Im Gegensatz zur Rechnung steht auf der Quittung nur der Name des Ausstellers, die Summe, die Art der Leistung und der angewandte MWST Satz.
https://rechnungen-muster.de/quittungen
Aber in der Tat ist es Usus, auch ungefragt eine Rechnung auszustellen. Schon alleine deswegen, weil es für den Auftragnehmer mehr Aufwand macht, das - falls erforderlich - hinterher nachzuliefern, als die Rechnung gleich auszustellen.
Da stehen ja keine Details was erledigt wurde.
Du willst eher eine Auflistung der reparierten Sachen.
Da kommts drauf an, was vorher vereinbart wurde.
Wo genau liegt denn eigentlich dein Problem? Die Bezahlung wurde ja augenscheinlich bereits erledigt.
Okay.. und wie sieht es mit der Quittung nach Bezahlung aus? Holschuld oder Bringschuld?
Kontoauszug?
Bezahlt ist bereits. Mir geht es um Holen oder Bringen? Irgendwie zugänglich gemacht bringt mir nicht viel. Das will der Betroffene nämlich. Er will dass ich zu ihm komme und mit ihm labere. Das will ich aber nicht!