Ist ein katholischer Kindergarten eine GmbH?
Oder welcher Rechtsform gehören diese Kindergärten überlicherweise an?
Danke!
8 Antworten
Der Staat misst der katholischen und evangelischen Kirche den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu und unterstützt damit ihre gesellschaftliche Bedeutung und ihr Wirken für das Gemeinwohl. Die Rechtsform zeichnet sich durch eine öffentlich-rechtliche Organisation und Handlungsweise aus.Kirchliche Kindergärten gehören meist zu einer Kirchengemeinde, einem katholischen Verein (Jugendwerke, Caritas etc.) oder auch dem Bistum.Dann hat der Kirchenvorstand, der Vereinsvorstand oder das Generalvikariat das Sagen.Also Körperschaft des öffentlichen Rechts oder gemeinnütziger Verein (oft e.V. aber nicht Pflicht - denn die Gemeinnützigkeit wird vom Finazamt ausgesprochen und nicht vom (Amt-) Gericht).
Das hier ist auch gut, hatte ich nicht gesehen...:-)
Was fehlt ist natürlich die Bemerkung, dass auch andere Religionsgemeinschaften gibt, die sich Körperschaften d.ÖR nennen dürfen, wie die Altkatholiken oder Juden, selbst der Bund für Geistesfreiheit in Bayern...:-)
Unser Kiga ist eine gGmbH, also eine "gemeinnützige GmbH". ich glaube aber, es gibt auch e.V. Kindergärten (bilde mir jedenfalls ein, das schonmal gesehen zu haben).
Ob das allerdings was mit der religiösen Zugehörigkeit des KiGas zu tun hat, weiß ich jetzt nicht.
Der katholische Kindergarten ist - sofern er Teil der römisch-katholischen Amtskirche ist - teil der Körperschaft Öffentlichen Rechts den die Gemeinde darstellt, vor 1983 unterstanden die Gemeinden ausschliesslich der Diözese, die selbst auch eine Körperschaft ist. Heute sind die einzelnen Gemeinden/Pfarreien eigenstängig...
Jede andere Rechtsform ist weitaus schlechter gestellt, bei den privaten Körperschaften (e.V., GmbH, Aktiengesellschaft) unterliegt man dem Steuerregime (Ertrags- und Umsatzsteuern) und der Gewinnerzielungspflicht (einfach ausgedrückt, man wird irgendwann seine Kosten nicht mehr absetzen können, wenn man keine Gewinne macht -> Liebhaberei)...Ausnahme ist der e.V. aber nur, wenn sich aus der Mitgliedschaft kein Zugewinn der Mitglieder/Nutzniesser ableitet...
Alle anderen Rechtsformen deuten auf einen anderen Hauptträger hin, denn wenn es ein amtskirchlicher Kindergarten ist, so ist die Körperschaftt dÖR sicher die beste, weil sie auch die Rechtsaufsicht des Staates verwehrt, also den Beschäftigten und dem Dienstherren eine weitgehend eigenständige Regelung überlässt. Dadurch wird der Kindergarten u.a. zum Tendenzbetrieb, dh. ich kann die Konfession der MA als Voraussetzung der Beschäftigung verlangen...
Insgesamt steht das Kirchenrecht über regionale Gesetze und ist gebunden an z. B. Menschenrechtskarta. Dennoch duldet die Kirche Abwertungen durch Politiker wie beim Thema Zölibat, das Ergebnis damaliger Pornokratie und Dekadenz. Da hatte das menschliche Leben keine Bedeutung.
Caritas und Dakonie sind Nonprofit Organisationen also nich Gewinn orientiert wie die GmbH mit gründlicher Buchführung und Eintragung im Handelsregister.
Wikipedia Link
Die meisten sind gemeinnützige Vereine und sind in die Kirchengemeinde mit eingebettet, da die steuerlich am meisten begünstigt werden. Rechtform e.V. ! Weltliche Kindergärten führen die GmbH oder die GmbH & Co.KG als Rechtform !