Ist ein gesundheitspass beim verkauf von getränken an einem Stand erforderlich?
Darf ein 14 Jähriger an einem kleinen stand Getränke, ohne Gesundheitszeugniss verkaufen? Und wenn nein: Wie streng wird dies kontrolliert?
2 Antworten
Ohne Gesundheitszeugnis ja, da er keine Speisen herstellt bzw. zubereitet. Allerdings bräuchte er genau genommen einen Gewerbeschein. Wobei ich mir nicht sicher bin ob er als 14jähriger diesen einfach so bekommen kann.
Ich bin jetzt mal von einem Verkaufsstand in Eigenregie ausgegangen. Wenn er es als Angestellter oder Familienmitglied macht. braucht er nichts von alledem.
Also brauch ich jetzt schon einen Gewerbeschein nur wenn ich 3 tage hinter einander da getränke verkaufen will? Würde die Polizei denn sowas überhaupt kontrollieren?
Also dann hatte ich es doch richtig verstanden das es auf eigene Rechnung laufen soll oder? Genau genommen musst du dann Gewerbe anmelden. Kann aber nicht die Welt kosten. Ich glaube der eigentliche Gewerbeschein liegt irgendwo bei 20-30€ (jedenfalls bei uns). Mit alkoholischen Getränken wirds teurer (Stichwort Konzession)
Ja es läuft auf eigener rechnung. Aber das ich einen gewerbeschein brauche nur um an 3 tagen sachen zu verkaufen scheint mir schon ziemlich merkwürdig... Zählt denn sowas schon als gewerbe?!
Ohne die genauen Umstände zu kennen lautet die Antwort, ja. Du möchtest mit einer Gewinnerzielungsabsicht Sachen auf eingener Rechnung verkaufen. Das ist ein Gewerbe, welches auch angemeldet werden muss.
Ohne jetzt nachgeschaut zu haben, habe ich im Kopf, dass man m. E. volljährig dafür sein muss.
@Oldie01: Okay, bei der Fragestellung, gut erkannt. ;-)
Okay vielen dank für die antworten :)
nee nicht erkannt sondern einfach nicht daran gedacht das es ja auch anders sein könnte ;)
Noch eben zu der Frage ob die Polizei das kontrolliert.
Nicht unbedingt die Polizei aber das Ordnungsamt. Wie die Strafe aussieht kann ich nicht sagen aber ich würde es nicht riskieren. Es reicht ja schon ein Neider oder Mitbewerber der dort anruft und schon bist du dabei.
Ein Gesundheitszeugnis gibt es mit Ausnahme der bisher ausgestellten nicht mehr:
Auszug aus Wikipedia: Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz 2001
Seit 2001 wird diese Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Hier wird über relevante Symptome und bestimmte Krankheiten informiert, bei deren Auftreten ein sofortiges Beschäftigungsverbot eintritt. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch. Eine jährlich vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen, muss sie jedoch schriftlich dokumentieren.
Weshalb benötigt er bitte einen Gewerbeschein? In der Frage steht kein Wort, dass der 14-jährige ein Gewerbe eröffnen will. Es geht aktuell lediglich um den Verkauf an einem Stand, nicht um das Betreiben.