Ist die Schule gegen Vandalismus ohne bekannten Täter versichert?
Hallo Leute, Ich gehe auf einem Gymnasium in die 9 Klasse. Nun wurden in unserer Klasse zwei Fenstergriffe abgerissen.(Zur Info: Die Klassenräume werden mehrfachbesetzt.Also mehrere Kurse in einem Raum.) Daraufhin meinte unser Klassenlehrer das wir die Reperatur ( 2 Neue Fenstergriffe + Handwerker) aus unserer Klassenkasse zahlen müssten wenn sich nicht innerhalb einer Woche der "Täter" meldet.Das sehe ich aber nicht ein da man ja mit Kosten von 200-250€ rechnen müsse.Meine Frage ist nun ist die Schule gegen sowas versichert? Gibt es rechtliche Paragraphen die meine Haltung zu dem Thema unterstützen?
Vielen Dank im Vorraus!
Lg Hiuli
5 Antworten
Nein, es gibt keine Versicherung gegen Vandalismus. Bestenfalls käme die private Haftpflicht in Frage, wenn ein Schaden versehentlich oder fahrlässig entstanden ist. Bei vorsätzlichen Beschädigungen haftet nur der Täter, kann der nicht ermittelt werden hat die Schule dummerweise Pech gehabt, den Schaden aus eurer Klassenkasse zahlen zu lassen halte ich für fragwürdig.
Die Schule kann den Täter, so sie ihn denn ermitteln kann, zur Rechenschaft ziehen und von diesem Schadenersatz verlangen.
Eine Gemeinschaftshaftung über die Klassenkasse ist nicht rechtens. Dies ist nur eine hohle Drohung, die im Ernstfall keinen Bestand hat und auch rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Ob die Schule gegen solche Schäden versichert ist oder nicht, ist für dich nicht von Bedeutung. Ist sie versichert, zahlt die Versicherung, ist sie nicht versichert, muss die Schule den Schaden auf eigene Kosten beseitigen, wenn sie keinen Täter ermitteln kann.
Einen direkten Paragraphen, der diese Situation bestätigt gibt es meines Wissens nicht.
Jede Form von Schadenersatz (es gibt ein paar Ausnahmen z.B. Gefährdungshaftung) setzt das Verschulden eines Schädigers voraus. Das geht aus § 823 BGB hervor.
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Das heisst im Klartext, die Schule kann Forderungen nur gegen den Schädiger stellen. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Anspruchsteller - hier der Schule. Im o.a. Fall kann die Schule den Täter/Schädiger eben nich benennen. Die Inanspruchnahme einer Gruppe von Personen würde voraussetzen, dass jeder maßgeblich tatbeteiligt gewesen wäre. Auch diesen Nachweis wird die Schule nicht führen können.
So bleibt die Schule auf ihren Kosten sitzen, falls sie nicht versichert ist.
Das wird von Schulleitern oder Lehrern gerne anders dargestellt, ist aber gültige Rechtslage in Deutschland.
Ob die Schule dagegen versichert ist, weiss ich nicht. Es ist eher unwahrscheinlich. Aber aus der Klassenkasse kann der Betrag für die Reparatur nicht entnommen werden.
nein. Eine Schule (bei Privatschulen mag das anders sein) ist nicht gegen so was versichert, ob Fensterbruch, Schmierereien, was auch immer an Beschädigungen,alles muss der Schulträger zahlen.
Deswegen sehen unsere Schulen ja teilweise so besch..... aus, weil Träger die Kommune ist und die ist pleite.
Das hoert sich nach Drohung an, um den Taeter herauszufinden. Ich bin kein Anwalt, aber fuer sowas ist doch die Schule zustaendig, ob versichert oder nicht. Die werden doch oeffentlich gefoerdert, das ist kein Privatunternehmen, in dem ihr einen Raum mietet.
ja, beliebter und wohl auch verständlicher Versuch, aber rechtlich fragwürdig.
Also dagegen wehren.
Kann bedeuten, dass ein unbeaufsichtigtes Nutzen des Raumes nicht mehr möglich ist. Im Extremfall bedeutet das, muss der Lehrer aufs Klo, müssen alle raus.
Gibt es einen Paragraphen der diese Situation bestätigt?