Ist die Kleintierjagd (Vögel, Mäuse etc) auf eigenem Grundstück in Österreich erlaubt?

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Mäuse unterliegen nicht dem Jagdrecht. Vögel unterliegen teilweise dem Jagdrecht und teilweise dem Natur- bzw. Artenschutzgesetz. Das betrifft auch die Gelege.

Alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen dürfen nur von Jagdausübungsberechtigten (Jägern) bejagt werden. Jagen von jagbarem Wild auf befriedeten Grundstücken (Hof und Garten) ist grundsätzlich sondergenehmigungspflichtig. Alle anderen Tiere können vom Jagdberechtigten (dem Grundstückseigentümer) theoretisch entfernt werden.

ABER: Alle Tiere, die nicht durch das Jagdgesetz geschützt sind, sind zum Teil auch durch das Tierschutzgesetz geschützt - wie DrDralle schon ausführte gilt das insbesondere für Wirbeltiere.

Sollte allerdings eine Mäuseplage vorliegen gibt es handelsübliche Totschlagfallen (das fällt unter sachgerechte Schädlingsbekämpfung). Mäuse stehen auch nicht unter Artenschutz. Wenn man das nicht möchte gibt es auch Lebendfallen oder Katzen.

Bei Vögeln liegt die Sachlage anders, da muss man schon genauer schauen, welche Vögel das sind und durch welches Gesetz sie geschützt sind. - auch Tauben unterliegen dem Jagdrecht!

Robin09 
Beitragsersteller
 03.05.2011, 09:28

Danke!

Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG)

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten
zu töten.
(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten
Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren
nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht
1. für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),

2. für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung
gemäß Abs. 3,
3. für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,
4. in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier
nicht behebbare Qualen zu ersparen.

Also es ist nicht erlaubt!

Terrier74  03.05.2011, 14:26

Es macht relativ wenig Sinn, für das Staatsgebiet Österreich das deutsche TSchG zu zitieren...

phidelta  18.06.2012, 21:03
@Terrier74

Ausser dass es sich bei dem zitierten Text um den §6 des österreichischen TSchG handelt hast du vollkommen recht. ;)

In Deutschland ist es verboten, außer du knallst Schädlinge ab. Aber da kann man hier nie so sicher sein was heute ein Schädling ist und morgen ist die Wanderratte plötzlich vom Aussterben bedroht. Wie es in Österreich aussieht weiß ich leider nicht hundertprozentig. Vögel sind glaube ich komplett tabu, Ratten weniger. Du solltest dich aber vorher bei der Gemeindeverwaltung schlau machen, oder wie das da heißt.

Nein ist es nicht. Es gibt dazu Tierschutzgesetze. Außerdem ist jetzt Brutzeit der Vögel.

Bei Mäusen und Ratten sieht es anders aus. Die darfst du sogar mit einem Luftgewehr "jagen"

Ich denke, da wird auch bei euch das Tierschutzgesetz greifen. In DE darf jedenfalls kein Wirbeltier ohne ausreichenden Grund (Nahrungsmittelgewinnung, Gefährdung...), ohne Betäubung und ohne die entsprechende Sachkunde getötet werden.