Ist die Kennzeichnung von Glastüren im Geschäftseingangsbereich Pflicht? Es geht um eine spezielle Tür, die geschlossen als solche nicht erkennbar ist. Gesetz?
6 Antworten
Allein für die Sicherheit würde ich es kennzeichnen ob nun Gesetz oder nicht !
Ein Gesetz gibt es diesbezüglich nicht, aber in der "Technischen Regel für Arbeitsstätten" ist vorgeschrieben, dass Türen deren Glasfläche mehr als 75% der Gesamtfläche betragen gekennzeichnet sein müssen.
Wörtlich heißt es in der ASR A1.7:
"Flügel von Türen und Toren, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus
einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Hierzu können z. B. ausreichend große Bildzeichen, Symbole oder farbige Tönungen verwendet werden. Sie sollen sich je nach Hintergrund und Beleuchtungssituation gut erkennbar abheben. Die Wahrnehmbarkeit der Türen und Tore wird durch die Gestaltung mit auffallenden Griffen oder einer Handleiste verbessert."
Denke mal da dich niemand belangen können, kenne aber auch nicht die Gesetzeslage oder Urteile dazu.
Fast alle Türen haben ja einen Drücker/ Griffstange an der man erkennen müsste ob die Türe geschlossen ist. Schiebetüren haben einen Rahmen drum.
Klar kenne auch Beispiele wo regelmäßig Kunden vor die Tür laufen.
Wenn das häufiger vorkommt empfehlen wir einen Streifen Folie aus das Glas zu kleben. Der kann Matt sein oder Bunt , firmenlogo oder Werbung. Kostet normal nicht viel und ist effektiv
Mensch, das hab ich doch letzt i-wo vernommen... mhhhhh
Ich meine laut Arbeitsschutzgesezt muss das. Sprich bei von Arbeitnehmern genutzten Türen.
Führ Gaschäftseingägne, die von den Kunden genutzt werden fehlt noch die klare Regelung.
Sofern ich micht denn richtig erinnere. Ich gebe also nicht die geringste Garantie auf meinen Aussagen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten soweit. Es geht speziell darum, dass es eine Tür zu einem Geschäft gibt, die als solche im geschlossenen Zustand nicht zu erkennen ist. Das ist eine Schiebetür, die normalerweise automatisch öffnet. Nun hat diese aber keinen sichtbaren Rahmen oder ist anderweitig kenntlich gemacht.
Ich bin heute morgen volle Lotte dagegen gerannt. Im Laden war Licht, es standen Leute drin, bei Annährung an die Tür hat diese jedoch nicht geöffnet. Einziger Kommentar von dem Menschen hinterm Tresen: Dann mach doch die Augen auf....
Fand ich ein wenig frech.
das würd ich dem Gewerbeaufsichts-Amt melden...
die finden bestimmt irgendeinen Grund, dass da n paar Aufkleber drauf müssen...
ansonsten: sowas ist auch mal nem Bundespolitiker passiert... vor laufenden Kameras... Architekten sind also überall n bisschen Gedanken-los... rutschiger Bodenbelag ist auch sehr beliebt bei sowelchen...