Ist die Jahrshauptversammlung einer freiwilligen Feuerwehr öffentlich?
Hallo, wie der Titel schon sagt, ist meine Frage:
Ist eine Jahreshauptversammlung einer freiwliigen Feuerwehr öffentlich?
In meiner bisherigen Internet-Suche konnte ich nur wage Antworten bzw unzureichende Begründungen zu dieser Frage finden. Die Feuerwehr ist doch, meiner Meinung nach, eine öffentliche/s Einrichtung/Organ, dazu muss es doch irgendwelche Gesetzte oder Regelungen geben, welche vorschrieben wann eine Versammung öffentlich ist oder nicht. Macht es einen Unterschied, ob die freiwillige Feuerwehr ein eingetrager Verein ist oder nicht?
6 Antworten
Ist es eine Versammlung des Feuerwehrvereins so ist in der Vereinssatzung geregelt wer an der Versammlung teilnehmen darf. In aller Regel nur die Vereinsmitglieder.
Ist es eine Versammlung der Feuerwehr so lädt der Träger des Brandschutzes (Bürgermeister) ein und der bestimmt ob die öffentlich ist oder nicht. Sollte man mit der Festlegung nicht einverstanden sein so hat man die Möglichkeit das über die zuständige Legislative zu beanstanden.
Alle anderen Versammlungen in Ortswehren, Löschzügen o. -gruppen sind nichts anderes als jede andere Ausbildung. Hier bestimmt der jeweilige Führer die Teilnehmer.
Super, danke für die Antwort.
Ich bin selber in der Feuerwehr und bei uns ist es so, dass auf Jahreshauptversammlungen nur "Feuerwehrleute" ehemalige oder z.b. der Musikzug der Feuerwehr kommt. Also es kommen zwar eine Menge an wichtigen Personen (Bürgermeister, Orts- und Hauptbranntmeister, Presse, freiwillige Feuerwehr, Jugendfeuerwehr, etc...) aber keine privaten Personen. Meines Wissen nach kommen nie Personen, die nicht in Verbindung der Feuerwehr stehen. Durch die presse wird später dann die Öffentlichkeit informiert. es wäre glaub ich auch viel zu langweilig...jedenfalls würde ich nicht hingehen, wenn ich nicht in der Feuerwehr wäre :D
alle die eingeladen werden und das sind keine "Privatpersonen"
Nein...nur die eigene feuerwehr ist da,..
Auf welche Gesetzte/Regelungen beziehst du dich, wenn du sagst nein? So nützt diese Antwort leider nichts.
Da es im Gesetz keine Pflicht zur JHV gibt, gibt es auch keine Regelungen ob die JHV öffentlich oder nichtöffentlich zu sein hat. Es sei den es ist örtlich spezifisch durch Satzungen anders geregelt. Das bedeutet derjenige der einlädt legt den Teilnehmerkreis fest und übt in der Regel auch das Hausrecht aus.
Ah danke, das bringt mich schon weiter, ich hatte angenommen eine JHV ist Pflicht. Ich hätte das wohl vorher prüfen sollen, so ist es klar.
Die sind öffentlich, aber Stimmrecht haben nur eingetragene Mitglieder. Ist hier jedenfalls so.
Das ist auch so meine Ansicht, in analogie zu Stadtparlament bis hin zum Bundestag, wo die Sitzungen in erster Linie öffentlich sind, falls man die Feuerwehr ähnlich einordnen kann, und über diese Einordnung bin ich mir immernoch unsicher.
Diese Versammlungen sind nicht öffentlich. Wozu auch?
Auf welche Gesetzte/Regelungen beziehst du dich, wenn du sagst nein? So nützt diese Antwort leider nichts.
Wieso muss man sich auf irgendwelche Gesetze beziehen? Mein Vater, mein Onkel und mein Partner waren alle bei der freiwilligen Feuerwehr und die Versammlungen waren grundsätzlich nicht öffentlich. Und zwar ganz egal welche. Es geht dort um Interna, dabei hat kein Außenstehender etwas zu suchen.
Ja ja, damals, als die Gummistiefel noch aus Holz waren ...
Mir geht es leider nicht darum, wer gewöhlich zu solch einer Versammlung kommt, sondern wär im Prinzip kommen dürfte.