Ist die Jahrshauptversammlung einer freiwilligen Feuerwehr öffentlich?

6 Antworten

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Ist es eine Versammlung des Feuerwehrvereins so ist in der Vereinssatzung geregelt wer an der Versammlung teilnehmen darf. In aller Regel nur die Vereinsmitglieder.

Ist es eine Versammlung der Feuerwehr so lädt der Träger des Brandschutzes (Bürgermeister) ein und der bestimmt ob die öffentlich ist oder nicht. Sollte man mit der Festlegung nicht einverstanden sein so hat man die Möglichkeit das über die zuständige Legislative zu beanstanden.

Alle anderen Versammlungen in Ortswehren, Löschzügen o. -gruppen sind nichts anderes als jede andere Ausbildung. Hier bestimmt der jeweilige Führer die Teilnehmer.

Dominic04 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 21:36

Super, danke für die Antwort.

Ich bin selber in der Feuerwehr und bei uns ist es so, dass auf Jahreshauptversammlungen nur "Feuerwehrleute" ehemalige oder z.b. der Musikzug der Feuerwehr kommt. Also es kommen zwar eine Menge an wichtigen Personen (Bürgermeister, Orts- und Hauptbranntmeister, Presse, freiwillige Feuerwehr, Jugendfeuerwehr, etc...) aber keine privaten Personen. Meines Wissen nach kommen nie Personen, die nicht in Verbindung der Feuerwehr stehen. Durch die presse wird später dann die Öffentlichkeit informiert. es wäre glaub ich auch viel zu langweilig...jedenfalls würde ich nicht hingehen, wenn ich nicht in der Feuerwehr wäre :D

Dominic04 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 22:33

Mir geht es leider nicht darum, wer gewöhlich zu solch einer Versammlung kommt, sondern wär im Prinzip kommen dürfte.

VSofie  24.03.2014, 17:21
@Dominic04

alle die eingeladen werden und das sind keine "Privatpersonen"

Nein...nur die eigene feuerwehr ist da,..

Dominic04 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 22:29

Auf welche Gesetzte/Regelungen beziehst du dich, wenn du sagst nein? So nützt diese Antwort leider nichts.

Nomex64  22.03.2014, 23:13
@Dominic04

Da es im Gesetz keine Pflicht zur JHV gibt, gibt es auch keine Regelungen ob die JHV öffentlich oder nichtöffentlich zu sein hat. Es sei den es ist örtlich spezifisch durch Satzungen anders geregelt. Das bedeutet derjenige der einlädt legt den Teilnehmerkreis fest und übt in der Regel auch das Hausrecht aus.

Dominic04 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 21:33
@Nomex64

Ah danke, das bringt mich schon weiter, ich hatte angenommen eine JHV ist Pflicht. Ich hätte das wohl vorher prüfen sollen, so ist es klar.

Die sind öffentlich, aber Stimmrecht haben nur eingetragene Mitglieder. Ist hier jedenfalls so.

Dominic04 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 22:36

Das ist auch so meine Ansicht, in analogie zu Stadtparlament bis hin zum Bundestag, wo die Sitzungen in erster Linie öffentlich sind, falls man die Feuerwehr ähnlich einordnen kann, und über diese Einordnung bin ich mir immernoch unsicher.

Diese Versammlungen sind nicht öffentlich. Wozu auch?

Dominic04 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 22:29

Auf welche Gesetzte/Regelungen beziehst du dich, wenn du sagst nein? So nützt diese Antwort leider nichts.

YK1972  23.03.2014, 16:19
@Dominic04

Wieso muss man sich auf irgendwelche Gesetze beziehen? Mein Vater, mein Onkel und mein Partner waren alle bei der freiwilligen Feuerwehr und die Versammlungen waren grundsätzlich nicht öffentlich. Und zwar ganz egal welche. Es geht dort um Interna, dabei hat kein Außenstehender etwas zu suchen.

Dominic04 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 21:35
@YK1972

Ja ja, damals, als die Gummistiefel noch aus Holz waren ...