Moin,
ich habe vor, T-Shirts mit einem ganz bestimmten Schriftzug (zwei Worte) zu bedrucken und zu verkaufen. Charakteristisch ist neben der Wortkombination selbst die Schreibweise und Plazierung der Worte, aber viel detaillierter möchte ich hier nicht werden – ist klar, wieso. ;)
Ich habe bereits einige Informationen zur rechtlichen Situation eingeholt. Deswegen glaubt mir bitte wenn ich sage: Ihr könnt mir nur helfen, wenn ihr euch selbst schon eingehend damit auseinander setzen musstet. (Nichts für ungut: Aber Antworten wie z.B. »kommt ganz darauf an« (ja worauf denn?), »schau dir die Gesetze an« (done), »frag einen Anwalt« (ja, aber mit sowenig wie möglich: es kostet) – solche und ähnliche Antworten helfen mir kein bisschen).
Meine Frage ist nun: Welches ist das geeignetste Schutzrecht für eine solche Wortkombination?
Wortmarke? – Würde mir vermutlich ausreichen, denn mit dem Schutz der Wortkombination sind andere auch von der konkreten Anordnung (die eigentlich erst das Wichtige ausmacht) ausgeschlossen. Nur: Ist das in meinem Fall überhaupt möglich, wo der Schriftzug zugleich das Wichtigste beim Shirt ist? Ich denke da an:
MarkenG §3 Abs. 2
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
[...]
3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.
Wort-/Bild-Marke? – Wenn eine reine Wortmarke infrage kommt, ist wäre eine Wort-/Bild-Marke die schlechtere Wahl, weil weniger umfassend.
Geschmacksmuster? – Günstiger, aber die Wortfolge selbst wäre dann nicht geschützt. Und ob es für ein Geschmacksmuster überhaupt ausreicht, dass die Worte auf eine bestimmte Weise angeordnet sind (und ggf. einige Buchstaben von ihnen hervorgehoben sind) –?
Urheberrecht? – Das wäre ja zu schön, aber dass zwei Worte in, wenn auch geistreicher Schreibweise und Anordnung, die gesetzlich geforderte »gewisse Schöpfungshöhe« erreichen, glaube ich nicht wirklich.
Und sonst? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?