Ist die FSK auch im Privatgebrauch Pflicht?
Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und frage mich, ob die FSK Siegel verpflichtend sind, wenn ich mir Zuhause die DVD anschaue. Schließlich ist es ja eine freiwillige Selbstkontrolle. Ich kann leider nur Regelungen für Kinos finden.. Falls es verpflichtend ist, mach ich mich strafbar, wenn ich mit einem 15 jährigen einen Film ab 16 schaue ? . Wäre gut, wenn eure Antworten auch belegt sind .
5 Antworten
Das freiwillige Selbstkontrolle bezieht sich darauf, das es freiwillig ist ob ein Filmstudio seine Filme kontrollieren läst oder nicht.
Du macht dich aber nicht strafbar wenn du dir Sachen anguckst, die du nach der FSK noch nicht gucken sollst. Man darf dir Solche Filme nur nicht verkaufen.
JuSchG
Die Hauptaufgabe des FSK besteht in der Prüfung der Altersfreigabe von Filmen, DVDs, Blu-rays und sonstigen Medienträgern (Videokassetten, Trailern, Werbefilmen), die in Deutschland zur öffentlichen Vorführung vorgesehen sind. Eine Pflicht zur Prüfung durch die FSK besteht nicht, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO dazu verpflichtet, nur von der FSK kontrollierte Produktionen zu veröffentlichen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft
Nein, die FSK gilt im privaten Bereich nicht.
"Freiwillig" bedeutet aber nicht, dass die Beachtung freiwillig ist, sondern dass die Filmindustrie sich freiwillig selbstreglementiert.
Im Jugendschutzgesetz sind die FSK Grenzen für den Verkauf und die Vorführung rechtlich bindend.
Zu Hause dient die FSK nur als Empfehlung und ist somit keine Pflicht
Es nennt sich lediglich freiwillige Selbstkontrolle, sie ist jedoch verpflichtend.
Ansonsten erhalten Filme keine Jugendfreigabe.
Strafbar machst du dich beim anschauen jedoch nicht. Auch deine Eltern nicht, wenn sie dir etwaiges Material zugänglich machen.
Beleg ? Bin in einer Diskussion mit einem Kumpel, der das Gegenteil denkt. Er wird leider nicht viel Wert auf einen Kommentar geben
Und jetzt kommt der nächste, der weder auf Wiki noch auf der Homepage lesen kann, wieso das "freiwillig" heißt.
Die Altersfreigaben stehen im JuSchG und das gilt nicht zuhause !
das wäre gut. Kann man das auch belegen ?