Ist das strafbarer Betrug?

6 Antworten

Ja aber man weiß ja nichts über mich...außerdem bin ich ja nicht diese Person die Nacktbilder schickt...außerdem ist weder mein richtiger Name noch sonstiges angegeben....also wie ne anzeige kassieren ?

Das ist ziemlich schäbig! Und dumm wer sich darauf einlässt! Ja es ist betrug!

Betrug auf jeden Fall...ich denke, man kann angezeigt werden. Ich denke, es wäre das gleiche, wenn du ihm dafür Geld angeboten hättest und der andere davon ausgeht, dass es bei einem fairen Tausch bleibt. Würde es nicht riskieren!

Wenn du noch keine 18 jahre alt bist, darfst du noch gar keine nacktbilder schicken...aber ich denke nicht, dass es strafbar ist oder du deswegen iwas zahlen musst

Himmelsbaum  04.09.2015, 23:15

In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen einen Verstoß gegen §184b oder §184c StGB begründen. Während laut ersterem sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten sind, lässt §184c im Fall sexueller Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 eine Straffreiheit zu für den Fall, dass das fragliche jugendpornografische Material „im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen“ hergestellt wurde. Da jedoch insbesondere der §184c erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit hat, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung diese neue Norm auf die Problematik des „Sexting“ anwenden wird.

Während die Betreiber von Sexting dieses als „High-Tech-Flirt“ ansehen, weisen Kritiker auf die Gefahren der missbräuchlichen Verbreitung dieser Fotos, z. B. über soziale Netzwerke im Internet hin.

Mismid  04.09.2015, 21:49

wieso sollte man unter 18 keine Naktbilder verschicken dürfen? Nach welchem Gesetz sollte dies verboten sein? Unaufgefordert darf man es natürlich niemanden schicken, auch nicht wenn man 18 ist

Karrrrrl  14.02.2020, 19:43
@Mismid

Jugend Strafgesetz. google

Ja es ist betrug und ziemlich leichtsinnig. Du könnt eine ANzeige wegen Betrug bekommen, dich ausfindig zu machen ist nicht schwer.

kilian3101 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 20:56

aha ok.

kilian3101 
Beitragsersteller
 04.09.2015, 20:54

Aber wieso strafbar? ich bin doch nicht verpflichtet ihm die sachen zurück zu schicken

Likeafreak  04.09.2015, 20:55
@kilian3101

Du erhälst unter falschen Versprechungen Wertgutscheine, natürlich ist das strafbar. 

Mismid  04.09.2015, 21:02
@Likeafreak

unsittliche Versprechen sind aber nicht einklagbar! Man kann auch nicht einklagen, dass der andere mit einem schlafen muß, auch nicht wenn man es versprochen hat

Likeafreak  04.09.2015, 21:03
@Mismid

Allein dass er ein falsches Bild genommen hat ist identiätsdiebstahl, dann noch leute abzuzocken, natürlich ist das strafbar :D

Mismid  04.09.2015, 21:48
@Likeafreak

wo steht, dass er ein Bild eines anderen genommen hat? Er hat nur einen Phansiennamen verwendet. Und das ist nicht strafbar! Von abzocken kann man auch nicht sprechen. Eher im Gegenteil. Der andere hat eine unsittliche Forderung gestellt. Darauf kann man nie einen Rechtsanspruch bekommen