Geld für Bilder = Betrug?
Hallo,
ich habe gerade in einer Unterhaltungsrunde mitbekommen das der Cousin von einem bekannten, einem Fake Account (Was er davor nicht wusste) Geld überwiesen hat per paypal für Nacktbilder. Nachdem er das Geld gesendet hat hat der Typ ihn geblockt. Hat der Typ sich strafbar gemacht? Kann der Cousin ihn anzeigen? Wir sind gerade alle unterschiedlicher Meinung. Es ist ja so das der Typ sich als Mädchen ausgegeben hat und Geld bekommen hat.
Gruß
3 Antworten
Hallo Clement,
Juristisch ist die Sache schnell geklärt. Was dagegen für mich noch nicht so schlüssig ist, ist Folgendes: Du beschreibst die Sache als reales Geschehen.
Woher willst du überhaupt wissen, dass es sich um einen Typen handelt, der sich als Mädchen ausgegeben hat? - Das ist schon etwas merkwürdig oder?
Ich denke der Verkäufer hat den Cousin deines Bekannten sofort nach Zahlungseingang geblockt?
Ehrlich gesagt, nehme ich dir die Geschichte nicht ab.
Das online auch Nacktfotos ge- und verkauft werden ist weder illegal noch unmoralisch. Wer sich den PlayBoy am Kiosk oder das Magazin Happy Weekend kauft, macht nichts anderes.
Erzähl doch bitte mal auf welcher Internetseite die Fotos angeboten wurden?
eBay oder eBay Kleinanzeigen waren es ganz bestimmt nicht.
Wenn über die Angebotsseite PayPal als Zahlungsart akzeptiert wurde, gibt es auch Nutzerdaten.
Neben dem Account hätte der Abzocker auch das PayPal-Konto knacken müssen.
Und welchen Zweck hätte PayPal überhaupt, wenn der Käufer nicht mehr reklamieren könnte.
Und was heißt eigentlich: "er hat ihn geblockt ??"
Ich hoffe, du kannst da noch etwas Licht ins Dunkel bringen.
Juristisch gesehen ist zwischen Käufer und Verkäufer ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.
Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Sollte der Verkäufer tatsächlich nie vorgehabt haben den Vertrag zu erfüllen wäre durch die Täuschung, die Voraussetzung für den Straftatbestand Betrug erfüllt.
Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen bei Betrug im StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.
Die Rechte aus dem Kaufvertrag dagegen müsste der Gläubiger zivilrechtlich gegen den Schuldner geltend machen.
Ohne zu wissen um was es überhaupt geht, sind verlässliche Tipps wohl eher mager.
Kann es sich um die Betreiber dieser Seite handeln?
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/vorsicht-vor-kik-und-unsicheren-messengern_468556
oder:
Ist Betrug klar kann er ihn anzeigen
Er kann ihn Anzeigen, ja.
Weil wir ihn später getestet haben mit anderen accounts und ja er hat ihn direkt geblockt nach zahlungseingang. Und das war auf der Plattform kik oder wie das heisst. Dieser lange Text hat im endeffekt meine frage immer noch nicht beantwortet.