Darf ich in Ostfriesland (z.B. Neßmersiel, Dornumersiel etc.) von der Mole aus Angeln und ist das Angeln an der Küste generell ohne Fischereischein erlaubt?
Darf ich in Ostfriesland (z.B. Neßmersiel, Dornumersiel etc.) von der Mole aus Angeln? Ist das Angeln an der Küste generell ohne Fischereischein erlaubt?
4 Antworten
Im Meer kann man nur dann angeln, wenn man einen Fischereischein hat. Oder einen Ersatz, z.b. einen Urlaubsschein.
Man braucht dazu keine weitere Erlaubnis (nur in Binnengewässern, da ist eine Erlaubnis des jeweiligen Inhabers des Gewässers zusätzlich notwendig, z.B. Angelkarte)
Da die Nordsee ein staatliches Gewässer ist, benötigst Du auf jeden Fall einen Fischereischein. In Hafenbereichen gelten manchmal zusätzliche Sonderbestimmungen, die beim Hafenmeister zu erfragen sind.
Einzige Ausnahme ist das friesische Freiangelrecht. Das gilt aber nur für Einheimische in einem bestimmten Landkreis. Du kannst aber aufgrund dieser Regelung auf den ostfriesischen Inseln im Meer angeln.
Personalausweis ist aber Pflicht. Denn auf einer Insel bist Du nach historischer Logik als Urlauber ein Einheimischer. Denn Fremde kamen früher nicht lebend auf die Inseln.
Moin und lieber Gruß.
Achim
Ja, Angeln im Meer braucht keinen Schein, aber Geduld und Erfahrung
"Auch in diesen Fällen ist jedoch die Fischereiabgabe zu entrichten!"
So nennt sich das, wenn ein Fischereischein oder befristeter Fischereischein benötigt wird.
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man besser Nichts schreiben. Natürlich braucht man auch in den Deutschen Küstengewässern den Nachweis der bestandenen Fischereiprüfung, kurz Fischereischein genannt.
Wie war das - wenn man keine Ahnung hat ....?
Richtig, meine Info war nicht mehr richtig, weil seit einigen Jahren das Fischen Ländersache ist - aber sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Meck-Pomm ist für Urlauber an der Küste keine Fischereiprüfung erforderlich und man kann den Urlauberangelschein vor Ort kaufen.
Hier wird alles schön erklärt:
https://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8964295
Nicht ganz richtig.
"
An gewerblichen Angelteichen und auf gewerblichen Angelkuttern ist seit
dem 15. Juli 2013 kein Fischereischein erforderlich, wenn der
gewerbliche Anbieter mittels Aufsichtsführung die Einhaltung von
tierschutz- und fischereirechtlichen Bestimmungen gewährleisten kann
(Achtung Kann-Bestimmung, bitte sprechen Sie den jeweiligen Anbieter
an). Auch in diesen Fällen ist jedoch die Fischereiabgabe zu entrichten!
Quelle: https://www.kiel.de/rathaus/service/\_leistung.php?id=8964295