Ist das eine Urkundenfälschung (konkretere Frage)?
Hallo, nochmals etwas konkreter.
Person A holt sich von Google einen Überweisungsbeleg (Screenshot) einer Überweisung. Person A ändert den Empfänger usw. mit einem Programm und das Datum etc. damit es wie eine aktuelle/echte Überweisung wirkt.
Diesen bearbeiteten Screenshot sendet er an Person B. Ist das nun eine Urkundenfälschung ?
Bitte mit Belegen und nur Personen, die sich gut auskennen. :)
6 Antworten
Nein, da ein Screenshot keine Urkunde ist. §269 StGB kommt aber in Frage.
Bitte mit Belegen
Die in den Urkunden niedergeschriebenen Gedankenerklärungen müssen verkörpert sein. Sie sollen auch nach unbestimmter Zeit noch zuverlässig reproduzierbar sein und zum Beweis herangezogen werden kön- nen (sog. Perpetuierungsfunktion). Die Verkörperung muss sichtbar sein, so dass Aufzeichnungen von verba- len Gedankenerklärungen z.B. mittels Tonband nicht ausreichend sind. Gleiches gilt für elektronisch gespeicherte Daten, da selbst die mögliche Darstellung auf dem Bildschirm nicht dauerhaft ist (ggf. ist hier aber § 269 StGB einschlägig).
Ich sehe den hier eher:
Nein.
Die Gesetzeslage ändert sich nicht, auch nicht, wenn du das konkretisiert.
Nochmal: die Gesetzeslage ändert sich nicht. Es ist und bleibt keine Urkunde.
Es ändert sich auch nicht, dass andere anderer Meinung sind
Und es ändert sich auch nicht, dass mir das wurscht ist.
Nein , aber Computerbetrug käme in Frage, wenn der Überweisungsträger vorgelegt wird.
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/gefaelschte-ueberweisungstraeger-3104231
Es gab so viele verschiedene Antworten, daher etwas konkreter