Ist bei Ebay-Kleinanzeigen, der Verkäufer bei Überweisung eines Käufers, verpflichtet den Artikel zu versenden (weil es im Chat so vereinbart wurde o. AGB`s)?
Die Frage ist:
Wer ist im Recht, wenn der Verkäufer trotz Überweisung des "Käufers" und Absprache im Chat, den Artikel nicht versendet?
Auf werlcher Grundlage?
Ist der Verkäufer im Recht weil der Käufer ein Risiko eingegangen ist (ohne Kaufvertrag zu überweisen)?
7 Antworten
Ebay Kleinanzeigen ist eine Plattform, auf der Verkäufer und Käufer sich finden um VORORT die Ware abzuholen und nach Anschauung und testen gegen Bargeld mitgenommen werden kann.
Von Geldüberweisung und Versand wird immer wieder mit aufploppenden Schildern gewarnt.
Hier geht es wohl darum, dass diese Wahrung in den Wind geschlagen wurde und man jetzt anscheinend einem Betrüger in die Hände gefallen ist.
Es ist zwar ein Vertrag geschlossen worden, aber mit wem?
Leider ist ein Chatverlauf ziemlich nichtssagend, da man sich bei den Kleinanzeigen mit Herrn Mickey Maus aus Entenhausen anmelden kann und es auch die Möglichkeit der Prepaid Kontos gibt.
Du kannst gerne Anzeige erstatten, aber rechne damit, dass der Verkäufer nicht ausfindig gemacht werden kann.
Hake es als Lehrgeld ab- das ist mein Tipp
Auch mündliche Absprachen (z.B. telefonisch oder auch in einem Chat) sind bindend. Wenn Ihr vereinbart habt, dass Du nach Überweisung versendest, dann musst Du auch versenden.
Ein Kaufvertrag muss übrigens nicht immer ein aufgesetztes, schriftliches Dokument sein. Bei jedem Kauf kommt implizit ein Kaufvertrag zustande. Auch beim Tante-Emma-Laden oder am Kiosk, wenn Du Kaugummis kaufst.
Die Frage hat mit ebay kleinanzeigen und deren AGB nichts zu tun.
Es wird ein Kaufvertrag nach dem BGB abgeschlossen. Wenn man sich auf den Versand geeinigt hat, ist der Verkäufer dazu verpflichtet.
Ist der Verkäufer im Recht weil der Käufer ein Risiko eingegangen ist (ohne Kaufvertrag zu überweisen)?
Es gibt immer einen Kaufvertrag: Der Verkäufer bietet einen Artikel an, der Käufer erklärt seine Kaufabsicht, man einigt sich auf einen Kaufpreis und, wie in deinem Fall, darauf, dass der Artikel verschickt wird. Fertig ist der Kaufvertrag.
Wer ist im Recht, wenn der Verkäufer trotz Überweisung des "Käufers" und Absprache im Chat, den Artikel nicht versendet?
Der Käufer.
Aber kaufen kann er sich nix dafür, im Recht zu sein.
Gesetzlich ist der Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers, man kann sich aber auf einen Versendungskauf einigen. Der private Verkäufer erfüllt dann aber immer noch an seinem Wohnort (§ 447 BGB).
das nennt sich "bürgerliches gesetzbuch" im abschnitt "handelsrecht"
ein kaufvertrag muss nicht zwingend und formal schriftlich geschlossen werden, die mündliche einigung oder die verabredung im internet ist genau so zwingend einzuhalten wie z.b. der kauf eines autos mit viel papierkram.
nur leider schwieriger im streitfall vor gericht durchzusetzen.
Jetzt sei halt nicht so kleinlich! ;-)
Öhm...