ist Banner / Plakat aufstellen verboten?
Hallo miteinander,
meine oben gestellte Frage bezieht sich auf mein Problem, dass ich um in die Schule zu kommen, an eine Bushaltstelle muss die an einer Bundesstraße (B465) liegt. Diese muss ich jeden Morgen um ca. 06:30 uhr überqueren, was ntürlich jahreszeitlich bedingt momentan noch gefährlicher ist als ohnehin schon. Nachdem vor 1-2 Jahren dort schon eine (schwangere!!!) junge Frau überfahren worden ist, stellte man eine Geschwindigkeitsbegrenzung (ein lächerlich kleines Schildchen ) von 70 km/h auf. vor einigen Tagen stand ein Artikel in der Zeitung, in dem stand "wegen 2 personen täglich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr erforderlich" für mich hieß das: "wen interessierts schon ob da zwei Jugendliche draufgehen, ein bisschen Schwund ist immer dabei..." :(
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Nach diesem absolut empörenden Artikel bin ich auf die Idee gekommen, ein Plakat oder sowas am Fahrbahnrand aufzustellen so nach dem Motto: Bitte freiwillig bremsen, bevor noch jemand zu Schaden kommt !
Was meint ihr, ist das in irgendeiner weise strafbar? es soll ja keine Hetze gegen die (völlig sinnfreie) Straßeplangung sein. nur eine erinnerung dran, dass wohl niemand gern von nem LKW überrollt werden will!
Bin dankbar für alle Arten von Antworten : )
3 Antworten
Ja, es ist leider strafbar. Das Problem ist, dass so ein Aufsteller einer Genehmigung bedarf, da er ja auch die Verkehrsteilnehmer ablenken könnte. Unabhängig davon kann so ein Aufsteller, wenn er nicht wind-und wetterfest ist auch mal gegen ein Auto wehen bzw. fallen und dann ist der Ärger noch größer.
Ich würde eher empfehlen einen Brief an den Bürgermeister zu schreiben, zusammen mit einer Unterschriftenliste. Vielleicht bringt es was, ich wünsche viel Erfolg :)
Hast recht, hatte ich doch tatsächlich überlesen, dass es sich um eine Bundesstrasse handelt. Sorry, sorry.
Gerade an Bundesstrassen ist das Aufstellen irgendwelcher Schilder nicht zugelassen und auch nicht einmal zulassungsfähig, um die Verkehrsteilnehmer nicht abzulenken.
Wenn Du dort zweimal am Tag die Strasse überqueren musst, dann dürfte es doch wohl möglich sein, den Verkehr wirklich aufmerksam zu beobachten und nur dann loszumarschieren, wenn das gefahrlos möglich ist oder?
Wenn eine rechtsverbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung nichts bewirkt, dann dein Pappschild?
Mal im Ernst, du kannst eine 6 Meter breite Straße nicht überqueren, ohne dich in Lebensgefahr zu begeben?
G imager761
ein Versuch wäre es zu mindest wert. es ist ja nicht nur irgendeine Straße mit normalem Verkehr. Steht du mal im Dunkeln und bei Nebel an einer unbeleuchteten Bundesstrße und versuch abzuschätzen wie weit die LKWs und Autos noch weg sind bevor sie mit 100 an dir vorbei kommen.
dass so ein Aufsteller einer Genehmigung bedarf
Für eine Aufstellung am Rand einer Bundesstrasse gibt es grundsätzlich keine Genehmigung, sondern das Schild müsste mindestens 50 m vom Rand entfernt stehen, auf einer Wiese etwa.