Investieren In Kryptowährungen/Aktien während Hartz IV?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Ding ist es macht keinen Unterschied ob du das Geld in Bar da hast oder in Aktien / Kryptowährung. Das zählt trotzdem als Vermögen und kann angerechnet werden. Damit wirst du wohl warten müssen bis du ausziehst oder der Vater / die Mutter Arbeit findet.

Bis zu einer gewissen Grenze sollte das kein Problem sein...ich weiß bei eigenen Vermögen sind es 150 EUR pro Lebensjahr. Bin mir aber nicht sicher wie es bei Kindern aussieht.

Fluffyunicornn1 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 11:56

Aber Kryptowährung/Aktien sind ja kein festes Vermögen? Heißt das wenn ich Geld im Wert von 50€ investiere und diese Währung/aktie dann in gewisser zeit so ansteigt dass meine Investition 200€ wert ist, wird von mir dann der Verkauf verlangt? Inwiefern wird mir was angerechnet?

Templerschaf89  02.07.2021, 12:01
@Fluffyunicornn1

Also ich weiß wenn ich jetzt z.B. meinen Job verlieren würde und in ALG II rutsche berechnet sich das ganze folgendermaßen.

Ich bin 32 Jahre alt und darf also nur 4800 Euro besitzen. Wenn du jetzt 1000 Euro in Bar hast und 3000 in Aktien wäre das also noch darunter ergo kann da nichts angerechnet werden.

Wenn ich aber ein 10.000 EUR Depot habe und noch 5000 aufm Konto, würde ich von ALG II einfach abgelehnt werden ^^ wird halt gesagt verbrauch einfach dein Geld. Und klar zählt da der Depotwert und nicht der damalige investitionswert.

Ich weiß nur nicht so 100 % in deinem Fall wie das in der Bedarfsgemeinschaft geregelt ist. Ich glaube ab dem 25. Lebensjahr zählst du nicht mehr als in einer Bedarfsgemeinschaft wenn es deine Eltern sind bei denen du noch wohnst. Davor leider schon.

Fluffyunicornn1 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 18:51
@Templerschaf89

Erstmal danke für die ausführliche Antwort,

ich bin echt frustriert mit diesem System.... es ist wie eine Armutsfalle. Ich kann nichtmal einen richtigen Nebenjob suchen um mir Geld für die Zukunft anzusparen während ich mein Abi mache, weil ich bei allem über 100 euro kaum noch was verdiene. Ich dachte vielleicht würde es hiermit klappen, aber anscheinend bringt mir das auch nicht viel. 3000€ in Aktien wäre ja mehr als genug für mich, jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich in der Bedarfsgemeinschaft auch nur im ansatz so viel haben darf.

Templerschaf89  03.07.2021, 01:01
@Fluffyunicornn1

Ja ALG II ist da echt ungerecht...immerhin bist es ja nicht Du, die Sozialhilfe empfängt. Sicher ist es schwierig eine Sozialhilfe gerecht zu gestalten...aber es ist ja auch so das Arbeit nicht sonderlich wertgeschätzt wird wenn man dir anfängt ab 5000 Euro alles wieder weg zu nehmen ^^ Seh da auch noch viel Potential zur Verbesserung..

Also bei 3000 Euro sollte das sogar gehen. 3100 EUR ist die mindestgrenze an Vermögen. Kapitalerträge zählen allerdings wieder zu einkommen ^^ also wenn du mal 150 EUR Dividende kriegst, frag mich nicht wie das JC sowas dann regelt...xD

Hab hier mal noch einen hilfreichen Link. Da steht alles zum Thema Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst =)

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Oldenburg/DE/Geldleistungen/Einkommen%20und%20Verm%C3%B6gen/Einkommen%20und%20Verm%C3%B6gen-Knoten.html

Fluffyunicornn1 
Beitragsersteller
 03.07.2021, 22:48
@Templerschaf89

Danke! Hast mir echt geholfen!

Fluffyunicornn1 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 13:31
@Templerschaf89

Hab mich da jetzt mal durchgelesen.... sowie ich das verstehe könnte ich investitionen machen und diese ansteigen lassen bis max. 3000€, wenn ich diese dann erst verkaufe wenn ich ausgezogen bin/ meine Mutter kein ALG 2 mehr bezieht, könnte ich die 3000€ einnehmen ohne das Jobcenter was davon entzieht? (außerhalb vom Finanzamt)

(übertriebenes Beispiel:) Sagen wir mal es läuft gut mit der investition, mir stehen ja 100€ im monat als einkommen frei, könnte ich dann jeden monat 100€ von der Investition einnehmen? Potenziell dann auch damit es nicht über 3000€ ansteigt?

Templerschaf89  07.07.2021, 02:10
@Fluffyunicornn1

Also 3100 Euro Vermögen stehen dir mindestens zu. Wobei Geld auf dem Konto natürlich dazu zählt. Vermögen wird auch immer nur bei Antragstellung berücksichtigt. Also genau an diesem Tag. glaub dann hast du immer ca. 1 Jahr ruhe theoretisch.

Klar würde das gehen das du monatlich 100 Euro einnimmst. Wobei da noch eine Verständnisfrage ungeklärt ist.

Nehmen wir an du Kaufst Aktien zu einem Kurs von 95 Euro. diese steigen dann auf 100 Euro an...sprich je Aktie 5 Euro Gewinn. Wenn du jetzt 1 Aktie verkaufst hast du ja keine einnahmen von 100 Euro...sondern theoretisch von genau 5 Euro. Nämlich dem Gewinn. Die restlichen 95 Euro gehörten ja bereits dir.

So versteh ich das zumindest ^^ Weil vermögen zählt ja alles rein..Girokonto...Aktien..Bargeld. Einnahmen wiederum sind ja nur der Gewinn aus deiner Kapitalanlage.

Aber so kannst du ohne Probleme schon mal anfangen :)

Du kannst jederzeit Investitionen tätigen, mußt das Jobcenter nur entsprechend informieren.

Wenn keine Sozialleistungen mehr bezogen werden, werden Verkaufserlöse, Zinsen, Renditen, etc. vom Jobcenter natürlich nicht mehr berücksichtigt.

Stattdessen aber evtl. vom Finanzamt (mit oder ohne Jobcenter) ;-)

Fluffyunicornn1 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 11:58

Danke für die Antwort!

Ein anderer User hat bei den Antworten das Gegenteil behauptet, nun mach ich mir etwas sorgen...