Interview bei beantragung für visum Ehegattennachzug

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Die Visa Abteilung der Deutschen Botschaft ist an die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes gebunden. Jetzt - 2015 gilt die Fassung vom 25. Februar 2008. Nach § 82 (!) AufenthaltsG hat bei der Bearbeitung des Einreiseantrages mitzuwirken. Dabei darf die mit der Aufgabendurchführung betraute Stellen nur die für die Bearbeitung erforderlichen Daten erheben (§86 AufenthG. Eine Mitwirkung des Deutschen Ehepartners ist im Gesetz nicht vorgesehen, da die Vorschrift nur den Ausländer betrifft. Nach den vom Bundesinnenminister herausgegebenen Verwaltungsvorschriften muss die Botschaft Gründe angeben welchen Zweck sie mir einer Befragung verfolgt. Die Antragstellerin hat ein Recht auf Akteneinsicht in Manila. Der Begriff der Scheinehe kommt im Gesetz nicht vor. Im § 27 Abs.1a Aufenthaltsgesetz ist festgelegt das ein Familiennachzug dann nicht zugelassen wird wenn feststeht, das die Ehe nur geschlossen wurde um die Einreise in das Bundesgebiet zu ermöglichen. Diese Feststellung müsste in der Akte sein die das Konsulat führt. Solche Gründe sind regelmäßig vergebliche Versuche Asyl im Schengen Gebiet zu erhalten. Rechtfertigen muss sich dann nur die Antragstellerin. Nicht der Ehemann. Die berüchtigte gleichzeitge aber getrennte Befragung von Ehepaaren findet im Gesetz keine Grundlage. Die Behörde muss auch hier das Recht auf informelle Selbstbestimmung für beide beachten. Nur tut sie das in der Praxis nicht.Manchmal hilft eine Beschwerde beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Mit einer von der Antragstellerin ausgestellten Vollmacht kann man auch ohne Widerspruchsverfahren oder Remonstration beim VG Berlin Klage einlegen. Das geht ohne Anwalt.

Das werden Fragen persoenliche Fragen zum jeweiligen Partner sein. Damit will man herausfinden, ob ihr wirklich ein Paar seid oder ob die Ehe lediglich zur Visumerschleichung geschlossen wurde. Also Fragen zu den Gewohnheiten und zur Person des jeweiligen Partners, die ein Aussenstehender nicht unbedingt kennen muss, ein Ehepartner aber schon. Wahrscheinlich werden auch Fragen zu den naeheren Umstaenden eures Kennenlernens gestellt.

Welche Fragen das genau sein werden, ist nicht vorhersehbar und haengt von euren eigenen Darstellungen ab. Es kommt auch nicht so sehr auf die Antworten selbst an sondern eher darauf, ob sie zu den vom getrennt befragten Partner gegebenen passen. Man will einfach feststellen, ob die von euch gemachten Angaben auch tatsaechlich stimmen oder ob ihr eine erfundene Story aufgetischt habt.

Darum hilft hier auch keine grossartige Vorbereitung (man kann sich einfach nicht vorher schon zu jeder moeglichen Frage abgestimmt haben) sondern einfach nur ganz strikt bei der Wahrheit bleiben. Es kommt nicht darauf an, was man sagt sondern darauf, dass beide Partner uebereinstimmend das Gleiche sagen und das dann auch zu den zuvor gemachten Angaben passt. Antwortet sie beispielsweise auf die Frage "Wann habt ihr euch kennengelernt" mit " Im Sommer vor 2 Jahren" und du auf die Frage : 'Was trug sie bei eurem ersten Treffen" mit "Ne dunkle Winterjacke", habt ihr gleich verloren.

EddyTR 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 22:01

hmm... danke für die antwort.... bei andern habe ich gelesen das meine frau nicht unbedingt vor dem visum befragt werden muss, sondern es kann auch sein das wir befragt werden wenn sie schon in deutschland ist nach dem visum.... es hängt also vom konsulat und so ab..... stimmt das??

und ist es sinnvoll wenn ich mir schonmal ein anwalt nehme vor der visumbeantragung, falls deutschland meine frau und mich nicht zusammenleben lassen will weil die denken es wäre eine scheinehe?