Insassen im Knast gefesselt?

7 Antworten

Zu aller erst. Die Fesselung ist eine besondere Sicherungsmaßnahme nach § 88 Abs. 2 Nr.6 StVollzG und § 42 Abs. 2 Nr.6 UVollzG

Die Fesselung während der Freistunde wird in den besonderen Sicherungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Demnach ist eine Fesselung grundsätzlich möglich und wird auch des öfteren so gehandhabt.

Ist bei einem Gefangenen die Fesselung angeordnet, wird dieser nach verlassen seines Haftraumes gefesselt und von seinen Mitgefangenen getrennt bzw. abgesondert.

Die Fixierung eines Gefangenen ist die letzte vieler Möglichkeiten. Das fängt damit an, dass man den Hofgang streicht. Oder der Hofgang alleine durchgeführt wird. Das jemand gefesselt zu der normalen Hofgangzeit anderer "Insassen" seinen Hofgang macht, gibt es in Deutschland nicht.

Die Möglichkeiten der Fixierung außerhalb des Hofganges ist schon angesprochen worden.

normalerweise nicht, nein. Wie mein Vorredner sagte-beim Ausrasten schon, aber in den Zellen grundsätzlich nicht. 

Eigentlich nicht.Wenn Häftlinge austicken werden sie gefesselt und dann in den sogenannten besonders gesicherten Haftraum (Bunker)gebracht wo sie auch gefesselt werden um sich zu beruhigen.Sonst aber nicht.

Wenn du oder jemand anders noch Fragen hat fragt ich hab das selbst erlebt und weiß Bescheid. 

Im Normalfall gibt es innerhalb der Anstalt keine Fesselung. Nur in einem akuten "Notfall".

hannhakle 
Beitragsersteller
 10.09.2017, 16:55

Und wann ist ein akuter Notfall?

zippo1970  10.09.2017, 16:56
@hannhakle

Wenn jemand gewalttätig wird.

hannhakle 
Beitragsersteller
 10.09.2017, 17:05
@zippo1970

Und dann wird er gefesselt und bleibt in der zelle oder wie?

zippo1970  10.09.2017, 17:09
@hannhakle

Ja, bzw. in der Zelle bleibt man nicht gefesselt. Nur wenn man sich so schlimm aufführt, dass man eine Gefahr für sich selbst darstellt. Dann gibt es die Möglichkeit den Gefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum unter zubringen. Da gibt es die Möglichkeit der Totalfixierung. Ist aber auch nur zeitlich begrenzt, bis der Gefangene sich wieder beruhigt hat.