Inoffiziell zum Freund ziehen, was muss ich beachten?

5 Antworten

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Wenn Deine Eltern einverstanden sind, hast Du prinzipiell überhaupt kein Problem.

Wegen der Ummeldung solltet Ihr (Deine Eltern und Du) Euch erkundigen, ob sich das finanziell auswirkt, und wenn sie Dir Dein Kindergeld und eine gewisse Summe an Unterhalt freiwillig überweisen, ist doch alles in Butter.

Freut mich, dass Ihr vorher nachdenkt! :)

Alles Gute Euch beiden! :)

celinacz 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 12:24

Mein Kindergeld bekomme ich seit letzten Monat komplett ausgezahlt und muss mir davon halt alles selber bezahlen, so wollten meine Eltern schauen ob ich mit Geld umgehen kann und ich würde es auch weiterhin ausgezahlt bekommen :-)
Vielen Dank für die Antwort!
Lg

Du darsft bei ihm einziehen, wenn deine Eltern es erlauben. Anspruch auf Barunterhalt hast du nicht, weil du theoretisch noch zuhause wohnen könntest, aber wenn du lieb fragst, kriegst du vielleicht dein Kindergeld und evtl. sogar noch bisschen was drauf von ihnen :)

Du musst diesen Wohnsitz dann bei der Stadt anmelden.

"Inoffiziell" solltest du nicht bei ihm wohnen. Bis zu 6 Wochen darfst du als "Besuch" bei ihm sein, aber alles was drüber geht, muss dem Vermieter gemeldet werden. Evtl. gehen dann die Nebenkosten usw. hoch, aber das macht ja nichts, weil das ja ohnehin verrechnet wird am Ende des Jahres ;)

Wenn der Vermieter ansonsten irgendwie rausfindet, dass du inoffiziell dort wohnst, kann es Probleme geben... Daher lieber vorher sagen!

Noch eine Anmerkung:


...da ich relativ reif für mein Alter bin...

DAS denkt JEDER von sich selbst, vor allem in dem Alter ;) Und wenn du jetzt denkst: "Aber bei mir ists echt so!" Auch das denkt jeder

wenn deine eltern ihr ok geben, darfst du mit deinem freund zusammen ziehen.  du musst dich dann halt ummelden. 

an der grundmiete für die wohnung wird sich nichts ändern (die geht ja nach wohnungsgrösse) jedoch wir er mehr wasser- und stromverbrauch haben als wenn er alleine ist. nahrungsmittel und hygieneartikel für zwei kosten natürlich auch mehr als nur für eine person.

Und was ist wenn ich einfach so bei ihm wohne und er trotzdem angibt alleine zu wohnen

Er wird Ärger mit seinem Vermieter bekommen. Im E-Fall sogar die Kündigung.

Denn der Vermieter muß vor dem Zuzug weiterer Personen um Erlaubnis gefragt, bei Lebenspartnern zumindest darüber informiert werden