Inkasso ruft auf der Arbeit an?

9 Antworten

Vorweg eine Frage: Ist das eine berechtigte Forderung? Worum dreht es sich? Wie weit ist das, also existiert bereits ein Titel? Du hast alles längst bezahlt? Seit wann bzw. wie viel zeit liegt dazwischen? Ich nehme nun für die weiteren Punkte mal an, dass es lange genug her ist, dass es bezahlt wurde.

  1. Nein, das darf das Inkasso nicht.
  2. Du solltest gegen die Abmahnung vorgehen. Denn du hast denen ja die Telefonnummer nie gegeben und kannst nichts dafür, wenn sie das irgendwo ausfindig gemacht haben und dich telefonisch belästigen. Das ist weder ein Grund für eine Abmahnung, noch für eine Kündigung
  3. Du solltest Strafanzeige erstatten, genau wegen Nötigung, wie du bereits vermutest. Wenn das Inkasso einen Titel gegen dich hat, kann es über ein Gericht (!) eine Gehaltspfändung beantragen. Nicht mehr und nicht weniger darf das Inkasso. Alle sonstigen Kontakte mit deinem Arbeitgeber sind tabu.
  4. Du solltest dem Inkasso deutlich schreiben, was du davon hältst.
  5. Du solltest dich beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht beschweren. So eine Beschwerde kostet dich nur Briefporto.

Textvorschlag für das Inkasso:

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Wertes Inkasso. Ich habe Strafanzeige wegen Nötigung erstattet und Beschwerde beim Gericht eingelegt. Sie erhalten hiermit absolutes telefonisches Kontaktverbot. Sie werden unverzüglich sämtliche Telefonnummern löschen. Jeder weitere telefonische Kontaktversuch wird ebenfalls zur Anzeige gebracht. Jeder Versuch, meinen Arbeitgeb3er direkt zu kontaktieren, wird zur Anzeige gebracht. Wenn sie etwas wollen, halten Sie den Rechtsweg ein.

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Textvorschlag fürs Gericht:

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Wertes Gericht. Hiermit beschwere ich mir über das Geschäftsgebaren des Inkassos XYZ. Dieses will unter Aktenzeichen ABC eine Schuld eintreiben, die aber vor einiger Zeit längst bezahlt wurde. Dazu machte das Inkasso rechtswidrig meine geschäftliche Telefonnummer ausfindig und kontaktierte mich auf der Arbeit. Mein Arbeitgeber bekam dies mit und die s resultierte in einer Abmahnung. Es ist einem Inkasso nicht erlaubt, mich während meiner Arbeitszeit zu belästigen und zu bedrohen. Ich bitte, dem Inkasso unmissverständlich per Auflage klar machen, dass es seine Kontaktversuche gegenüber Schuldnern auf das Private zu beschränken hat und den Arbeitgeber nur über ein Gericht im Rahmen von Pfändungsmaßnahmen SCHRIFTLICH zu kontaktieren hat. Strafanzeige wurde parallel erstattet. Zudem machen Sie bitte dem Inkasso eindeutig per Auflage klar, dass es nach Zahlung den Schuldner ebenfalls nicht mehr für weitere Drohungen u.ä. kontaktieren darf.

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Das sollte dem Inkasso klar machen, dass du nicht mit dir Scherzen lässt. Das Inkasso wird ganz klein mit Hut sein und sich dann zurück ziehen bzw. sich auf das Legale zu beschränken.

19Michael69  20.06.2019, 14:19

Wenn er sich lächerlich machen will, dann kann er Anzeige erstatten, ansonsten lässt er es einfach besser bleiben.

Du wirfst mit deiner Antwort mehr Fragen auf, als dass du behilflich bist:

  • Seit wann kann man sich wegen "sowas" bei einem Gericht "beschweren"?
  • Seit wann ist es "rechtswidrig" eine Telefonnummer ausfindig zu machen?
  • Er hat überhaupt keine Abmahnung bekommen!
  • Wo steht, dass es einem Inkassounternehmen nicht erlaubt ist, ihn anzurufen? Wo halt auch immer die dann anrufen.
  • Wo steht, dass er bedroht wurde?
  • Ein Gericht wird dem Inkassounternehmen daraufhin überhaupt nichts klar machen oder gar eine Auflage verfügen.
  • Der Arbeitgeber wurde überhaupt nicht informiert oder kontaktiert.
  • Woher nimmst du mal einfach so die Annahme, das dazwischen wirklich genügend Zeit war und der Mitarbeiter nicht doch einfach nur noch nicht die Information hatte, dass bereits bezahlt wurde?

Und wenn ich wollen würde, würde ich wohl noch mehr finden ...

Sorry, aber das Ganze hat weder Hand noch Fuß und führt für ihn zu nichts, außer zu Ärger und Aufwand.

Nur wenn man ihm in dem Anruf tatsächlich gedroht hätte, wäre das eine Nötigung. Das muss er dann aber auch noch beweisen können.

Gruß Michael

mepeisen  28.06.2019, 15:44
@19Michael69

Lieber Michael. Lächerlich ist das nicht mal ansatzweise. Es wäre besser, sich erst zu informieren und dann loszupoltern.

Seit wann kann man sich wegen "sowas" bei einem Gericht "beschweren"?

Inkassos unterliegen einer Aufsicht bei einer Behörde und das sind die entsprechenden Gerichte. Nachzuschauen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de

Im Prinzip dasselbe wie die Bundesnetzagentur für die Telekommunikationsdienstleister oder die BaFin für die Banken.

Seit wann ist es "rechtswidrig" eine Telefonnummer ausfindig zu machen?

Das hat niemand gesagt. Es gibt auch einen gravierenden Unterschied zwischen einer vom Schuldner verwendeten Telefonnummer für den Vertrag und/oder privaten Telefonnummer und ebend jener auf der Arbeit. Solange die Arbeit nichts mit dem Ganzen zu tun hat, gibt es exakt 0 Gründe und Anspruch, den Schuldner da anrufen zu dürfen.

Er hat überhaupt keine Abmahnung bekommen!

Es hat "fast" eine Abmahnung kassiert. So stand es in der Frage. Das kann blöd ausgehen, wenn der Chef einem wegen etwas auf dem Radar hat. So oder so empfiehlt sich, da ein klärendes Wort zu suchen. Je nachdem. Im übrigen kann auch eine mündliche Abmahnung mit den falschen Worten schon Konsequenzen haben.

Wo steht, dass es einem Inkassounternehmen nicht erlaubt ist, ihn anzurufen? Wo halt auch immer die dann anrufen.

Arbeit ist Arbeit. Privat ist Privat. Soll ich dir noch Gerichtsurteile raussuchen diesbezüglich?

Wo steht, dass er bedroht wurde?

Na zum Kaffekränzchen wurde sicher niemand eingeladen...

Ein Gericht wird dem Inkassounternehmen daraufhin überhaupt nichts klar machen oder gar eine Auflage verfügen.

--> Aufsicht

Der Arbeitgeber wurde überhaupt nicht informiert oder kontaktiert.

Arbeit ist Arbeit und Privat ist Privat.

Woher nimmst du mal einfach so die Annahme, das dazwischen wirklich genügend Zeit war und der Mitarbeiter nicht doch einfach nur noch nicht die Information hatte, dass bereits bezahlt wurde?

Deswegen habe ich exakt das direkt zu Beginn als Rückfrage formuliert.

19Michael69  28.06.2019, 18:31
@mepeisen
Dazu machte das Inkasso rechtswidrig meine geschäftliche Telefonnummer ausfindig

Ich will mich sicher nicht mit dir streiten, aber genau das war dein Wortlaut und "fast" eine Abmahnung ist halt eben auch nur "fast" eine.

Wer weiß, wie das alles tatsächlich abgelaufen ist? Wir kennen weder das Telefonat noch die tatsächliche Reaktion des Chefs.

Wie es hier leider allzu oft passiert, kann ich mir gut vorstellen, dass das vom FS dramatisiert und "schön ausgeschmückt" wurde.

Mir würde es auch nicht gefallen, deshalb an der Arbeit angerufen zu werden. Aber auch dazu kennen wir nicht die Hintergründe, warum dies erfolgt ist.

Von daher soll zumindest aus meiner Sicht derjenige, der das alles mit seiner unterlassenen Bezahlung überhaupt erst verursacht hat, einfach "die Bälle flach halten".

Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende.

Gruß Michael

mepeisen  28.06.2019, 20:14
@19Michael69

Wenn es nur darum geht, OK. Dann ergänzt man das Wort "fast" in der Beschwerdeschrift. Wobei es aber auch unerheblich im Ergebnis ist. Das Inkasso hat keinen Anspruch darauf, den Schuldner auf der Arbeit damit zu konfrontieren.

Wie es hier leider allzu oft passiert, kann ich mir gut vorstellen, dass das vom FS dramatisiert und "schön ausgeschmückt" wurde.

Genauso gut kann ich dir aus der Praxiserfahrung sagen, dass Inkassos extrem gerne wilde Drohungen aussprechen, gerade am Telefon.

Und es gibt genug Inkassos, die mit solchen Manövern gerade bei zahlungsbereiten Schuldnern noch mehr Geld erpressen wollen. Weitere Gebühren erfinden und plötzlich aus dem Hut zaubern.

Richtig seriös sind die wenigsten Inkassos.

Aber auch dazu kennen wir nicht die Hintergründe, warum dies erfolgt ist.

Nochmals: Die Hintergründe sind relativ egal. Das Inkasso hat das einfach zu unterlassen. Es gibt einen vorgeschriebenen Weg und das Inkasso hat sich im Normalfall danach zu richten. Wenn der Schuldner auf Briefe nicht reagiert, kann das Inkasso den gerichtlichen Weg beschreiten. Fertig.

Von daher soll zumindest aus meiner Sicht derjenige, der das alles mit seiner unterlassenen Bezahlung überhaupt erst verursacht hat, einfach "die Bälle flach halten".

Schuldner sind nicht vogelfrei. Auch bzw. erst Recht nicht, wenn längst bezahlt ist. Dein Argument ist aus dieser Sicht albern, denn einem Inkasso, was es mit der Moral nicht so genau nimmt, kann sich nicht hinter moralischen Argumenten verbergen ;-)

19Michael69  28.06.2019, 20:53
@mepeisen

Du willst dich also mit mir streiten? Ich will es aber weiterhin nicht.

Hätte er seine Rechnung rechtzeitig bezahlt, hätte er das Problem nicht und hier alles Mögliche zu vermuten oder rein zu interpretieren macht keinen Sinn.

Nochmals ein schönes Wochenende.

mepeisen  29.06.2019, 08:45
@19Michael69
Du willst dich also mit mir streiten?

Nö. Ich stelle nur klar, was ein Inkasso darf und was nicht mehr. Das ist auch nicht als Diskussion gedacht.

Hätte er seine Rechnung rechtzeitig bezahlt, hätte er das Problem nicht und hier alles Mögliche zu vermuten oder rein zu interpretieren macht keinen Sinn.

Ich vermute nichts. Das Inkasso darf das nicht. Punkt.

19Michael69  29.06.2019, 11:18
@mepeisen
Das Inkasso darf das nicht. Punkt.

Dass dies grundsätzlich so ist, glaube ich noch immer nicht. Punkt.

mepeisen  29.06.2019, 13:41
@19Michael69

Dein Problem, nicht meines. Viel Spaß noch in deinem weiteren Leben.

19Michael69  29.06.2019, 13:51
@mepeisen

Ich bezahle meine Rechnungen fristgerecht, daher ist das ganz sicher nicht mein Problem.

Arbeit ist Arbeit. Privat ist Privat. Soll ich dir noch Gerichtsurteile raussuchen diesbezüglich?

Ja, suche mal Urteile raus, die sich aber auch ganz genau darauf beziehen.

Ich bin ja gerne lernfähig ...

mepeisen  29.06.2019, 14:11
@19Michael69

Soll ich jetzt wirklich Datenbanken wälzen? Vielleicht hilft dir folgendes weiter:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html

Da fällt einem Anwalt ein eher typisches Inkasso-Schreiben auf die Füße und er ist wegen Nötigung verurteilt worden. Weil er zu Unrecht seine anwaltliche Autorität ausgenutzt hat, die Schuldner unrechtmäßig unter Druck zu setzen.

Und mit einer ähnlichen Argumentation, dass ein Anruf auf Arbeit unverhältnismäßiger Druck ist, gab es auch schon mal Urteile.

Wie ich sagte: Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Weg, man kann ggf. bis zum Verbot auch mal zuhause beim Schuldner anrufen. Nachbarn besuchen, Chefs anrufen bzw. auf der Arbeit anrufen, sonst wie öffentlich ansprechen: All das ist tabu.

Und da kannst du noch so oft anderer Meinung sein. Ich weiß nicht, wie du zur Inkasso-Branche stehst.

19Michael69  29.06.2019, 14:23
@mepeisen
Ja, suche mal Urteile raus, die sich aber auch ganz genau darauf beziehen.

In diesem "Bericht" geht es weder um Anrufe, noch um Anrufe auf der Arbeit. Es geht ja noch nicht einmal um ein Inkassounternehmen.

mepeisen  29.06.2019, 14:32
@19Michael69

Wenn ich Lust habe und nachher fertig gegrillt habe, vielleicht suche ich dann mal eines raus.

Anzeigen kannst du sie nicht - aber deine Meinung sagen!

Ich würde es erwähnen, dass ich am arbeiten bin und vorerst NICHT darüber reden kann! Sollte es sich aber wiederhole, so würde ich tatsächlich mal lauter werden vom Ton

FaustKroete  19.06.2019, 16:33

Das bringt leider nichts. Inkassomitarbeiter sind zähe Schweinehunde.

Diskodermius  19.06.2019, 16:43
@FaustKroete

Schweinehunde klingt so etwas zu harsch :D ... Aber ich verstehe was du meinst

EXInkassoMA  19.06.2019, 19:01
@FaustKroete

Sind sie nicht. Meistens nur Billig Löhner die unter Druck stehen

FaustKroete  19.06.2019, 19:03
@EXInkassoMA

Anscheinend verstehen sie auch keinen Spaß.

Darf das Inkassounternehmen meinen Arbeitgeber anschreiben?

Dies ist eine der größten Ängste, die Schuldner haben – das Inkassounternehmen informiert den Arbeitgeber über die offenen Forderungen und es gibt Probleme im Job. Die Antwort auf die Frage, ob das Inkasso den Arbeitgeber anschreiben darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn der Schuldner im ursprünglichen Geschäft (beispielsweise Darlehensvertrag mit einer Bank) eine Lohnabtretung unterschrieben hat und die Voraussetzungen für die Offenlegung sind gegeben, dann darf das Inkasso den Arbeitgeber anschreiben und die Lohnabtretung geltend machen. Der Arbeitgeber hätte dann den pfändbaren Lohn direkt an das Inkasso zu zahlen. Liegt eine solche Abtretung nicht vor oder sind deren Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dann darf das Inkasso den Arbeitgeber unter keinen Umständen anschreiben.

Ist die offene Forderung bereits durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil tituliert, dann kann das Inkassounternehmen eine Lohnpfändung vornehmen.

Quelle : https://justanotherlawblog.wordpress.com/2015/12/28/was-duerfen-inkassounternehmen-der-inkasso-guide-teil-1/

mepeisen  20.06.2019, 08:05

Mal abgesehen davon, dass der Fall hier anders liegt:

Die Kontakte zwischen Gläubiger und Inkasso beschränken sich auf exakt einen Fall: Anzeige einer Gehaltsabtretung. Punkt. Und dann auch ausschließlich zwischen Lohnbuchhaltung und Gläubiger. Einfach so anrufen und ggf. auch mit Arbeitskollegen sprechen ist ein No-Go. Eine Straftat sogar je nach Inhalt des Telefonats. Denn außer die Lohnbuchhaltung geht niemanden etwas an, ob ein Inkasso hinter einem Mitarbeiter her ist.

Arbeit ist Arbeit, Privat ist Privat.

Pfändungen und etwaige Insolvenz-Tätigkeiten laufen ausschließlich über ein Gericht bzw. Insolvenzverwalter. Da gibt es keine direkten Kontakte zwischen Gläubiger und Arbeitgeber.

Nur um das nochmal klipp und klar zu stellen, dass es wirklich nur die Lohnbuchhaltung betrifft und niemanden sonst.

xXCorpseBrideXx  19.06.2019, 16:48

Gläubiger und Inkassofirmen wenden sich häufig mit sog. Arbeitgeberanfragen an den Arbeitgeber ihres Schuldners, um zu prüfen, wie aussichtsreich es ist, ihre Forderung durch Lohn- und Gehaltspfändungen beizutreiben. Viele Arbeitgeber sind in so einer Situation nicht sicher, wie sie verfahren sollen. Nicht selten erteilen Arbeitgeber den Gläubigern bereitwillig Auskunft und riskieren damit Verstöße gegen das Datenschutzrecht.

Keine generelle Auskunftspflicht des Arbeitgebers

Die Gläubiger erkundigen sich in der Regel danach, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht und wie hoch das Einkommen des Schuldners ist. Weitergehende Fragen können u.a. die Zusammensetzung des Einkommens und weiterer Vergütungsbestandteile betreffen. Auch wird häufig die Zusendung der Gehaltsabrechnung erbeten.

Rechtlich besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht, Gläubigern und Inkassounternehmen die angeforderte Auskunft zu erteilen oder gar Unterlagen zuzusenden. Deshalb sollte intern die Handlungsanweisung dahin gehen, dass bei solchen Anfragen grundsätzlich keine Auskunfterteilt wird.

Ausnahme: Die sog. Drittschuldnererklärung

Etwas anderes gilt jedoch nach Einleitung einer Lohnpfändung, im Rahmen derer der Arbeitgeber verpflichtet werden kann, eine sog. Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) abzugeben. Dabei ist gesetzlich geregelt, welche Informationen der Arbeitgeber dem Gläubiger zur Verfügung stellen muss.

Wann darf der Arbeitgeber Gläubigern Auskunft erteilen?

Der Arbeitgeber darf Gläubigern Auskünfte über den Arbeitnehmer erteilen, wenn

  1. der betroffene Arbeitnehmer in die Auskunftserteilung einwilligt.
  2. eine Interessenabwägung (nach § 28 Abs. 1 Br. 2 BDSG) zugunsten des Arbeitgebersausfällt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber Auskunft erteilen will, um nicht mit einem Lohnpfändungsverfahren überzogen zu werden, wenn eine Pfändung aussichtslos ist oder der Arbeitnehmer nicht mehr beim Unternehmen angestellt ist.
  3. eine Interessenabwägung (nach 28 Abs. 2 Nr. 1a BDSG) zugunsten des Gläubigersausfällt. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Rechtsverfolgung durch den Gläubiger ohne Auskunft durch den Arbeitgeber vereitelt würde (z.B. wenn die neue Anschrift des Arbeitnehmers nur dem Arbeitgeber bekannt ist).
In jedem Fall sollte sich der Arbeitgeber bei einer Auskunftserteilung auf die Informationen beschränken, die für die Beurteilung einer möglichen Lohn-und Gehaltspfändung unbedingt erforderlich sind.

sorry, hatte zuerst das falsche kopiert *murmel*... ansonsten solltest du mal gucken ob du von denen noch was schriftliches hast und dann würde ich mich mal an einen Anwalt wenden... ansonsten guck auch nochmal hier rein https://www.verbraucherzentrale.de/suche?search_api_fulltext=inkasso oder geh unverbindlich ddort hin, sowas müsste es bei dir auch geben und dann informier dich mal, weil wenn das bezahlt wurde und schon rechtzeitig dann ist da was nicht richtig gelaufen ^^

EXInkassoMA  19.06.2019, 18:59
@xXCorpseBrideXx

Dee TE hat aber nichts von einer Titulierung gesagt.

Bei einer bevorstehenden lohnpfandung ruft logischerweise kein Inkasso vorher beim AG an. Das wär kontraproduktiv. Warum sollte das Inkasso so dumm sein.Selbst National Inkasso ist nicht so doof

19Michael69  19.06.2019, 16:41

Thema verfehlt ;-)

xXCorpseBrideXx  19.06.2019, 16:48
@19Michael69

ja hatte das falsche kopiert *rofl

Wenn du dein "dienstliches Telefon" noch nie und niemals auch nur einmal für einen anderen als den dienstlichen Zweck benutzt hast, dann, aber auch nur dann, darfst du dich eventuell über diesen Anruf beschweren.

Wegen was würdest du die den anzeigen und auf was verklagen wollen?

Darauf bin ich mal gespannt. Zumal man deswegen ganz sicher keine Abmahnung bekommt.

Gruß Michael

kojuhg 
Beitragsersteller
 19.06.2019, 16:54

(1) Nötigung § 240 des Strafgesetzbuchs & zweitens weil ich deswegen fast eine Abmahnung kassiert habe .... :-) Frage beantwortet?

19Michael69  19.06.2019, 17:02
@kojuhg

Aha - grübel, grübel, ...

... die haben also durchs Telefon Gewalt angewandt oder dir ein empfindliches Übel angedroht?

EXInkassoMA  19.06.2019, 18:53
@kojuhg

Du Must schriftlich nachweisbar die erneute Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich untersagen. Kündige bei Nichteinhaltung Anzeige an.

Ubrigens : Ich weis nicht ob Deine Forderung tituliert ist. Falls Nein : National Inkasso sowie deren Auftraggeber gelten als extrem klageunwillig da die Forderungen nicht Durchsetzungsfähig sind

19Michael69  19.06.2019, 18:55
@EXInkassoMA
die kohle hatte ich schon längst Rausgeschickt

Das müsste sich doch mittlerweile erledigt haben.

Du hättest dafür keine Abmahnung bekommen können. Das hätte vor keinem einzigen Gericht Bestand gehalten. Soviel mal zu deinem Chef.

Die Anzeigen kannst Du nicht. Wie soll die auch aussehen: Anzeige wegen Anruf?

Bleib mal ganz ruhig. Das ist reine Druckmacherei von denen. Kommt bestimmt noch mal vor, wenn Du nicht bezahlst.

mepeisen  20.06.2019, 08:07

Anzeige wegen Nötigung, Denn das ist exakt so etwas. Der Anruf auf Arbeit ist nichts, was erlaubt ist. Das ist ein sogenanntes "empfindliches Übel". Damit soll eine Zahlung o.ä. erzwungen werden.

Nein, man muss das nicht dulden. Inkassos haben keine Narrenfreiheit. Die haben sich genauso an die gesetze zu halten, wie jeder andere auch.

tanteerna68  20.06.2019, 12:40
@mepeisen

Das stimmt so leider nicht. "Anzeige wegen Nötigung" - das allheilmittel, wenn man eine Anzeige nicht beschreiben kann.

Es geht auch formell nicht um das Inkassobüro, sondern darum, dass jemand mit privaten Dingen auf der Arbeit angerufen wird. Dass das nicht erlaubt ist, zeige mir mal, wo das in einem Gesetz verankert ist? Ich lasse mich ja gerne belehren.

mepeisen  20.06.2019, 13:33
@tanteerna68

Du übersiehst hier wesentliche Dinge:

A) Es gibt einen vorgesehenen Rechtsweg und der besagt nicht, dass man den Schuldner auf Arbeit belästigt.

B) Der Schuldner hat die Telefonnummer nicht mitgeteilt und auch nicht solchen Anrufen zugestimmt

C) Der Schuldner hat hier längst bezahlt.

Ich kann nur empfehlen, sich mal richtig in dem Themenkomplex informieren. Auch Hausbesuche oder Androhung von Hausbesuchen werden im Regelfall als Nötigung bewertet, wenn klar ist, dass man Zahlungen erzwingen will. Oder Besuche/Anrufe bei einem Nachbarn um zu erfahren, ob der Schuldner zuhause ist oder nicht.

All das sind Dinge, die nicht ausdrücklich irgendwo per Gesetz verboten sind, die aber dennoch zur Nötigung führen. Warum ist das so? Weil Schulden Privatsache sind und das absolut niemand anderen was angeht. So etwas wie öffentliche Pranger gibt es nicht mehr. Wenn das Inkasso Geld will, hat es den Rechtsweg einzuhalten und der sieht nicht vor, dass es wild überall anruft um Druck aufzubauen. Wenn ein Inkasso-Brief nicht ausreicht, muss das Inkasso den Weg per Gericht beschreiten. Das ist der vorgesehene Weg und Abweichungen stellen Strafrichter als "empfindliches Übel" dar, womit wir in die Voraussetzung der Nötigung fallen.

19Michael69  20.06.2019, 14:22
@mepeisen

Fakt ist, dass der Anruf selbst weder verboten, noch eine Nötigung ist.

Und nur darum ging es in der Frage. Alles andere, was du hier aus dem Hut zauberst, sind reine Vermutungen und Spekulationen.

Gruß Michael

tanteerna68  21.06.2019, 13:02
@19Michael69

Genau mein Reden, danke Dir Michael :)