In die erste eigene Wohnung ziehen

5 Antworten

Grundsätzlich sind Deine Eltern während Deiner Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig.

Falls Du in eine eigene Wohnung ziehen willst, liegt Dein monatlicher Lebensbedarf bei 670,-€. Dein Ausbildungslohn und das Kindergeld (das dann an Dich ausgezahlt werden kann) würden hier in voller Höhe angerechnet werden, so daß lediglich der Differenzbetrag als Unterhaltsanspruch oder/ bzw. BAB-Anspruch bestehen würde.

Bafög bekommen Studenten oder Schüler, Du könntest BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, grundsätzlich hat ein Azubi keinen Wohngeldanspruch.

Evtl. solltest Du Dich nicht gleich nach einer Wohnung, sondern nach einem WG-Zimmer suchen. Allerdings sollte die Miete nicht 1/3 Deines Einkommens übersteigen.

Vorrangig vor staatlichen Hilfen ist im Rahmen der Erstausbildung immer der Elternunterhalt. Nur wenn diese nicht leistungsfähig sind oder dies nicht ausreicht kommen staatliche Hilfen in Betracht.

Bei betrieblichen Ausbildungen wäre dies Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dies wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Deine Ausbildungsvergütung & das Kindergeld werden da aber angerechnet.

In einer betrieblichen Ausbildung kannst Du auch kein Bafög bekommen. Dies ist für Studium & schulische Ausbildungen.

Anspruch auf Wohngeld hast Du als Azubi nicht, wenn Du BAB oder Bafög bekommen könntest.

Wärend der ersten Ausbildung haben deine Eltern Unterhaltspflicht. Wenn du nicht zu Hause wohnen kannst (weil sie zu weit vom Ausbildungsort entfernt ist...das ist sie wenn man mindestens 3 mal pro Woche mehr als 2 Stunden pro Weg hat) oder sie das nicht wollen, dann haben sie dir eine Wohnung zu finanzieren.

Wenn sie keinen Unterhalt zahlen können, weil sie schlichtweg zu wenig verdienen, dann besteht Anspruch auf BAB.

Der Bedarf eines single Azubis ohne Kind sind 670€+90€ für z.B. Fahrtkosten. Daran wird dein Nettogehalt und, wenn du nicht zu Hause wohnst, das Kindergeld angerechnet. Wenn man allerdings auch zu Hause wohnen könnte, verringert sich der BAB-Anspruch automatisch um die Mietpauschale, egal ob man auch zu Hause wohnt, oder nicht.

Aber bevor du von irgendwo geld bekommst, werden deine Eltern ihre Einkünfte offen legen müssen, damit geprüft werden kann, ob sie ihrer unterhaltspflicht nachkommen können. Wenn sie genug verdienen, gibts von wo anders kein Geld.

Deine Eltern sind für dich finanziell verantwortlich bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast ;)

harrypotterlol 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 18:07

Und wenn meine Eltern es sich nicht leisten können mir eine Wohnung zu finanzieren ?

Bafög währe eine Möglichkeit.

Veneficium06  18.01.2015, 18:09

Kann man pauschal nicht sagen, aber nach Miete Versicherung Essen Strom etc wird dir am Monatsende nicht viel bleiben.

harrypotterlol 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 18:11
@Veneficium06

hm okay danke

harrypotterlol 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 18:08

Und wie bekomme ich das ? Und wieviel müsste ich von meinem Ausbildungsgehalt in die Wohnung stecken ?