Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 bafög
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Bafög..und zwar geht es um die Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 bafög, die ich nachreichen muss um Bafög zu erhalten.(ist mein Erstantrag) Ich hab bereits eine "normale" Immatrikulationsbescheinigung an das Studenwerk geschickt, welche jedoch nicht akzeptiert wurde. Woher bekommt man so eine Bescheinigung nach § 9 bafög? Soll ich mich bei meiner Hochschule erkundigen? Vielen Dank für jede Antwort
3 Antworten
Ja, erkundige dich bei Immatrikulationsamt.
Bei mir war seinerzeit grundsätzlich immer eine solche bei den anderen dabei, wenn ich meine zugeschickt bekommen habe.
Das ging ja schnell, danke für die Antwort..werd dann gleich am montag bei denen anrufen
Normalerweise müsste von der Uni selber bei dem verschicken der Immatrikulationsunterlagen ein Laparello mitgeschickt werden. Das ist ein A4 Blatt, wo ca. 7 (oder mehr oder weinger) Bescheinigungen vorgedruckt sind, die man jeglichen Behörden vorlegen muss. Und da müsste auf jeden Fall ein Vordruck dabei sein, das ausschließlich dem Bafög-Amt vorlegt werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich Kontakt aufnehmen, denn da hat die Uni irgendwas verschlafen. Oder schau du noch mal in deine Unterlagen, ob du auch nichts übersehen hast. Dieser Vorgang ist eigentlich so der übliche.
Frag mal im Sekretariat nach. Die Sekretärin weiß bestimmt bescheid.
Danke, da hast du Recht