Ich soll 3 tage à 8 stunden Probearbeiten ist das gesetzlich okay?
Hallo brauche eure hilfe ich soll heute anfangen zu arbeiten in einem bistro 22 - 4 uhr ich bin voll ausgelernt und weis alles was icb tuhe hinter dem tresen dennoch möchten die mich 3 tage ohne bezahlung testen ist das okay oder stösst das ni ht gegen das gesetz brquche den jon dringend weis aber nicht weiter ?
16 Antworten
... es war mal eine unbezahlte Probearbeitszeit von 4 Stunden als " Normal " eingestuft.
Was heute mit der Not der AN veranstaltet wird, hat rein garnichts mehr mit Probearbeit zu tun - und verstößt auf jeden Fall gegen die Moral und der Sitte !
Mach das Beste daraus - und viel Erfolg.
danke :)
Würde ich als Unternehmer eines Bistros auch nicht anders machen. Es mag ja sein, das Du alles kannst, aber ob die Chemie stimmt zwischen Dir und dem Chef sowie den Kunden, kann man aufgrund von Zeugnissen etc. pp. nicht sagen. Und gerade in der Gastronomie ist das immens wichtig, imho.
Bei mir war Service auch 1x Probearbeiten, damals 6,5h. Ist also Standard. Ob 3x sein muss, sei dahin gestellt, hängt aber sicherlich auch mit Aufgabenbereich zusammen. Klar ist das für den AG toll (3 Tage umsonst) andererseits auch für Dich, Du siehst ob es Dir gefällt und kannst Dich beweisen.
Bei uns in der Firma war für Putz-/Spül-/ Bürohilfen ein Tag normal, dito im Hotelservice, wo ich später war.
Übrigens: Adam Riese sagt: 6h.
Probearbeiten ist gesetzlich zulässig.
Willst Du den Job oder nicht?
Wenn Du den Job hast, kannst Du Geld verdienen.
3 Tage a 6 Stunden sind doch sicher kein Problem, wenn Du wirklich daran interessiert bist, oder?Arbeitest du auch kostenlos? Genau deshalb gibt es solche Ausbeutermethoden
Die Befürchtung ausgenutzt zu werden, kommt aber auch nicht von Ungefähr. Einige schwarze Schafe machen das immer so. Nach drei Tagen sagen 'Sorry' und den nächsten probearbeiten lassen. Und für eine ausgelernte Fachkraft sind drei Tage nicht zu rechtfertigen, außer dass es so lange braucht, um einen neuen Dummen zu finden.
Sicher, der dumme Bürger hat sich das gefallen zu lassen und es ist immer zu raten, trotzdem hinzugehen, aber wie gesagt, die Befürchtung sei dem Fragesteller erlaubt.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Und hinterher hieß es dann, dass die Mitarbeiterin, für die ich kommen sollte doch nicht aufhört. Eine Woche später war wieder eine Stellenanzeige in der Zeitung. Habe mich nochmals beworben mit Hinweis auf meine letzte Bewerbung. Danach nie wieder was gehört. Hatte den Eindruck, dass man so kostenlose Arbeitskräfte bekommt! 3 Tage finde ich schon etwas übertrieben. Ein Arbeitgeber sollte schon nach einem Tag erkennen, ob der Bewerber geeignet ist!
Wenn du der Meinung bist, dass du der Firma 24 Stunden deiner Arbeit schenken möchtest, das ist dir frei überlassen. Verboten ist es nicht, dass Firmen einen Bewerber ohne Bezahlung arbeiten lassen, vorher solltest du aber klären, wie du während den Stunden versichert bist. Schwarzarbeit ist in der Gastronomie schon mal üblich, aber verboten. Falls es zu einer Kontrolle kommt und du sagst, du arbeitest hier ohne Bezahlung, bist du unglaubwürdig.